Es sind zwar nur ein paar Euro pro Nacht oder Aufenthalt, aber es handelt sich um ein heiß diskutiertes Thema: Tourismusabgaben, Kurtaxe, Bettensteuer. Je nach Standort eines Hotels werden sie Übernachtungsgästen in Rechnung gestellt. Allerdings ist die Berechnung überall etwas unterschiedlich. Was müssen Hotelbetreiber bei der Tourismusabgabe berücksichtigen?
Inhaltsverzeichnis
Was sind Tourismusabgaben?
Viele Gäste kennen den Moment: Nach einem schönen Aufenthalt checkt man an der Hotelrezeption aus und bekommt eine Rechnung, die ein wenig höher ausfällt als erwartet. Daran ist oft nicht der spontane Drink aus der Minibar schuld, sondern sogenannte Tourismusabgaben. Üblicherweise sind das nur ein paar Euro pro Tag, die den ursprünglichen Preis der Buchung etwas anheben können. Aber was hat es mit diesen Abgaben auf sich?
Nicht nur die Höhe und Form der Berechnung der Tourismusabgabe, sondern auch die Bezeichnung kann sich unterscheiden: Begriffe wie Kurtaxe, Ortstaxe, Bettensteuer, Touristensteuer oder Touristenabgabe variieren je nach Urlaubsgebiet. Neu ist die Abgabe vielerorts zwar nicht, aber in den letzten Jahren wurden sie vermehrt eingeführt und immer mehr Reiseländer überlegen, zukünftig eine zusätzliche Gebühr zu verlangen. Das betrifft auch Hotelbetreiber, die diese Abgaben in der Buchhaltung berücksichtigen müssen.
Verschiedene Arten von Tourismusabgaben
Bettensteuer
Die Bettensteuer wird für Übernachtungen im Stadtgebiet erhoben. Sie kann als Prozentsatz des Preises oder als fester Betrag pro Person und Übernachtung festgesetzt werden. Die Höhe variiert je nach Stadt und kann sogar innerhalb einer Stadt unterschiedlich ausfallen.
Im Gegensatz zu anderen Gebühren ist die Bettensteuer immer im Endpreis enthalten. Außerdem ist die Ausgabe der Gelder zweckgebunden: Die Beträge kommen dem allgemeinen Haushalt des Ortes zugute.
Kurtaxe/Ortstaxe/Tourismusabgabe
Die Bezeichnungen Kurtaxe, Ortstaxe und Tourismusabgabe bzw. -steuer werden ebenfalls für Übernachtungen erhoben. Die Abgabe wird allerdings meist nicht pro Person, sondern pro Bett oder Zimmer berechnet. Wer eine Tourismusabgabe einfordert, darf keine Bettensteuer erheben, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.
Kurtaxe hat noch die Besonderheit, dass sie nur von staatlich anerkannten Erholungsorten erhoben werden darf, das Prinzip ist aber das gleiche. Und das gibt es schon lange: Bereits 1507 wurde in Baden-Baden Kurtaxe erhoben und auch andernorts kann diese Praxis lange zurückverfolgt werden.
Berechnung der Tourismusangabe
Warum wird eine Tourismusangabe berechnet?
Für die Finanzierung des Tourismus ist häufig nur wenig Geld vorgesehen. Auch in Deutschland stehen Städte und Gemeinden vor der Herausforderung, die anfallenden Kosten zu decken. Tourismusfinanzierung ist eine freiwillige Aufgabe, aber wenn Radwege nicht befahrbar sind oder Freibäder schließen müssen, sinkt die Attraktivität eines Tourismusortes. Damit sinken auch die Besucherzahlen und wiederum die Einnahmequellen für die Menschen der Region.
Das gesammelte Geld aus Touristenabgaben wird dementsprechend idealerweise für den touristischen Ausbau von Regionen sowie für die Infrastruktur und Umweltprojekte genutzt. Vielerorts fehlt aber eine klare Zweckbindung und ob die Steuer tatsächlich für diese Zielsetzung verwendet wird, bleibt Vertrauenssache.
Ein weiterer Grund für Tourismusabgaben ist Massentourismus. Wenn ganze Busse und Kreuzfahrschiffe Unmengen an Reisenden ausspucken, wird es oftmals eng. Zulasten der Städte und der Umwelt. Orte wie Venedig erheben daher Gebühren, auch in der Hoffnung, die Massen so besser kontrollieren zu können.
Wie wird die Tourismusabgabe berechnet?
Ob in Venedig, Amsterdam, Köln oder Berlin, mittlerweile werden vielerorts Steuern oder Gebühren für Übernachtungen fällig. Dabei unterscheiden sich Höhe und Berechnung nach Region. Die Städte und Gemeinden legen in ihren Satzungen fest, wie genau die Abgaben erhoben werden. In einigen Orten wird ein Pauschalbetrag erhoben, oft aber liegt eine Berechnung zugrunde, die sich nach unterschiedlichen Faktoren richten kann:
- Personenanzahl
- Anzahl der Übernachtungen
- Reiseart (Urlaub oder Business?)
- Alter des Gastes
- Hotelkategorie
- Saison
Ist die Tourismusabgabe im Endpreis enthalten?
Da die Tourismusabgabe überall anders berechnet wird, gibt es auch über die Angabe der Abgabe keine allgemeingültige Aussage. Üblicherweise wird die Steuer direkt am Übernachtungsort bezahlt und erscheint als gesonderter Posten auf der Rechnung. Bei der Anmeldung in einer Unterkunft werden die Daten erfasst und von den Hotelbetreibern an die Gemeinde weitergeleitet, die daraufhin die fällige Gebühr erhebt. Das Hotel fungiert also als Übermittler der Informationen und Beträge.
Ob die Abgabe aber in den Endpreis einberechnet wird oder nicht, ist unterschiedlich und ein großes Diskussionsthema, da es zu Wettbewerbsverzerrung führen kann. Insbesondere bei Pauschalreisen ist die Abgabe manchmal im Gesamtpreis enthalten. In vielen Fällen steht auf den Angeboten oder Webseiten der Hotels aber auch nur ein Hinweis, dass diese Steuer erhoben wird. Wer die Angabe nicht findet und sichergehen möchte, sollte direkt beim Hotel nachfragen.
Nur die sogenannte Bettensteuer muss laut Gesetz in den Endpreis einberechnet werden. Grund ist, dass die Bettensteuer vom Hotel geschuldet wird und nicht vom Gast selber – die Steuer kann also nicht an den Gast weitergereicht werden.
Umgang mit Tourismusabgaben als Hotelbetreiber
Hotelbetreiber müssen beim Umgang mit den Steuern vor allem auf eine saubere Buchführung achten. Das ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern die Beobachtung des Cashflows ist auch ein wesentlicher Prozess, um Einnahmen zu optimieren und fundierte Entscheidungen auf der Grundlage von realen Daten zu treffen.
Dafür wichtige Kennzahlen wie der Ebitar berücksichtigen Steuerposten, zu denen auch lokale Steuern und Tourismusabgaben zählen.
Um dem Gast entgegenzukommen, sollte die Abgabe außerdem bei der Rechnungsstellung Beachtung finden. Ist sie transparent ausgewiesen, vermeidet das Überraschungen, schlechte Laune an der Rezeption oder Reklamierungen der Rechnung und damit auch höheren Arbeitsaufwand.
In vielen Fällen können solche Abgaben in Property Management Systemen wie Mews Payments automatisch berechnet und entsprechend ausgewiesen werden. Das Tool ermöglicht damit nicht nur eine genaue Buchführung, sondern vereinfacht auch die Kommunikation mit den Gästen.
Die Rolle von Property Management Systemen bei lokalen Steuern und Tourismusabgaben
Die Herausforderung einer Hotelsoftware bei der Berechnung für Tourismusabgaben wird schnell deutlich. Sowohl Hoteliers als auch Gäste und Buchungsplattformen haben aufgrund der unterschiedlichen Regelungen Schwierigkeiten, die unterschiedlichen Abgaben korrekt auszuweisen.
Eine Hotelsoftware muss entsprechend flexibel genug sein, um die komplexen Regelungen abzubilden und Änderungen schnell umzusetzen. Ist das vorausgesetzt, wird die Software zur echten Unterstützung für Hotelbetreiber. Ein zentrales System für Hotelbetriebsabläufe, wie es mit Mews Payments angeboten wird, bietet nicht nur den Gästen einen besseren Zugang zu Informationen, sondern ermöglicht auch Hotelbetreibern, Zahlungen nachzuvollziehen und maßgeschneiderte Berichte zu erstellen, um den Überblick über die Finanzen zu behalten.
Fazit
Tourismusabgaben sind in vielen Städten und Regionen weltweit zu einer gängigen Praxis geworden und dienen der Finanzierung von touristischen Infrastrukturmaßnahmen und Umweltschutzprojekten. Für Hotelbetreiber ist es entscheidend, die Abgaben zu berücksichtigen und transparent in ihrer Buchhaltung zu integrieren. Property Management Systeme können hierbei eine wertvolle Unterstützung bieten, indem sie die Berechnung und Ausweisung automatisieren und eine effiziente Verwaltung ermöglichen.
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Autorin
Eva Lacalle
Eva weist eine Berufserfahrung von mehr als zehn Jahren in Marketing, Kommunikation, Eventmarketing und digitalem Marketing auf. Wenn sie nicht arbeitet, ist sie wahrscheinlich auf dem Surfbrett, beim Tanzen oder auf Weltreise.
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