1. Eingangsbestimmungen

1.1 Anwendbarkeit. Diese produktspezifischen Bedingungen legen die rechtsverbindlichen Bedingungen für den Wiederverkauf der Dienstleistungen des Partners an Kunden über die Mews-Plattform fest.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Begriffsbestimmungen. Großgeschriebene Worte, die in diesen produktspezifischen Bedingungen nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die diesen Worten in den Hauptgeschäftsbedingungen zugewiesen wird. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den in den Hauptgeschäftsbedingungen und den in diesen Produktspezifischen Bedingungen enthaltenen Begriffsbestimmungen haben die in diesen Produktspezifischen Bedingungen enthaltenen Begriffsbestimmungen Vorrang.
 
  • „Kartengebühr“ bezeichnet die Gebühr für die Nutzung von Zahlungskartennetzen;
  • „Grenzüberschreitende Überweisung“ bezeichnet die Dienstleistungen des Zahlungsdienstleistungsanbieters, die grenzüberschreitende Geldtransfers erleichtern;
  • „Kunde“ bezeichnet eine Person, die die Dienstleistungen des Partners über das Inserat erwirbt;
  • „Kundengebühr“ bezeichnet die Gebühr, die auf der Mews-Plattform als der vom Kunden für die Dienstleistungen des Partners zu zahlende Betrag aufgeführt ist;
  • „Rückbuchung“ bezeichnet eine Transaktion, die auf Antrag des Kunden oder der ausstellenden Bank gemäß den einschlägigen Regeln des Systems erfolgreich zurückgebucht wird, was zu einer teilweisen oder vollständigen Rückabwicklung der Transaktion führt;
  • „Rückbuchungsgebühr“ bezeichnet die Gebühr für eine Rückbuchung;
  • „Anfechtung“ bezeichnet eine von einem Kunden veranlasste Anweisung, eine bearbeitete Transaktion rückgängig zu machen oder für ungültig zu erklären;
  • „Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das Datum, an dem diese Produktspezifischen Bedingungen in Kraft treten und wirksam werden;
  • „Inserat“ bezeichnet die Dienstleistungen des Partners, die den Kunden über die Mews-Plattform angeboten werden;
  • „Händlergebühren“ bezeichnet Kartengebühren, die Kartenschutz- & Tokenisierungsgebühr, die Rückbuchungsgebühr, die Zahlungsanforderungsgebühr (falls zutreffend), die Rückerstattungsgebühr, die grenzüberschreitende Gebühr und andere Gebühren, wie diese in der Vereinbarung angegeben sind oder zu einem späteren Zeitpunkt von Mews dem Partner mitgeteilt werden. Alle Händlergebühren werden vom Partner an Mews gezahlt.
  • „Zahlungsabwicklungsdienste“ bezeichnet die Zahlungsabwicklungsdienstleistungen, die vom Zahlungsdienstleistungsanbieter erbracht werden;
  • „Zahlungsanforderungsgebühr“ bezeichnet die Gebühr, die für jede über ein Zahlungsterminal abgewickelte Zahlungsanforderung erhoben wird;
  • „Zahlungsdienstleistungsanbieter“ bezeichnet Stripe Inc. ein Unternehmen aus Delaware und/oder Stripe Payments Company oder ein anderes verbundenes Unternehmen von Stripe, wie jeweils zutreffend;
  • „Auszahlung“ bezeichnet den endgültigen Betrag, der von Mews an den Partner überwiesen wird. Sie berechnet sich aus den von Mews erhaltenen Kundengebühren abzüglich der Händlergebühren und anderer Gebühren oder Beträge, die vom Partner an Mews zu zahlen sind, sowie anderer Gebühren, die an den Zahlungsdienstleistungsanbieter bzw. die Empfängerbank des Partners zu zahlen sind, wie jeweils zutreffend.
  • „Produktspezifische Bedingungen“ bezeichnet diese Produktspezifischen Bedingungen, die für den Wiederverkauf gelten;
  • „Veröffentlichungsdatum“ bezeichnet das Datum, an dem die Produktspezifischen Bedingungen auf der Mews-Website veröffentlicht werden;
  • „Rückerstattung“ bezeichnet eine teilweise oder vollständige Gutschrift einer bestimmten Transaktion, wobei die Gelder auf Initiative oder Antrag des Partners an den Kunden zurückerstattet werden;
  • „Rückerstattungsgebühr“ bezeichnet die Gebühren für eine Rückerstattung;
  • „Wiederverkauf“ bezeichnet die Vereinbarung, bei der Mews die Rolle eines Wiederverkäufers bestimmter Dienstleistungen des Partners über die Mews-Plattform übernimmt.
  • „Systemeigner“ bezeichnet Parteien, die eine bestimmte Zahlungsmethode regeln, wie VISA, MasterCard, Discover oder vergleichbare Einrichtungen;
  • „Systemregeln“ bezeichnet die Richtlinien, Satzungen, Regeln, Vorschriften, Verfahren und/oder Ausnahmeregelungen, die von den Systemeignern und anderen Finanzinstituten, die die vom Zahlungsdienstleistungsanbieter unterstützten Zahlungsmethoden und -netze betreiben, herausgegeben werden (dazu gehören die Betriebsregeln der Zahlungskartennetze von Visa, MasterCard oder American Express, Bacs, CHAPs und die SEPA-Betriebsregeln);
  • „Steuern“ bezeichnet alle Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Festsetzungen jeglicher Art, einschließlich von, aber nicht beschränkt auf Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, harmonisierte, Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer lokalen, staatlichen, provinzeigenen, föderalen oder ausländischen Gerichtsbarkeit erhoben werden;
  • „Transaktion“ bezeichnet eine über die Mews-Plattform ausgelöste Zahlungsanforderung, Geldbeträge auf ein oder von einem verbundenen Konto eines Zahlers zu überweisen.

3. Wiederverkau

3.1 Gegenstand. Vorbehaltlich der in diesen Produktspezifischen Bedingungen festgelegten Bedingungen stellt der Partner Mews während der Laufzeit der Vereinbarung das Inserat für den Wiederverkauf der Dienstleistungen des Partners an die Kunden zur Verfügung, und Mews zahlt dem Partner die entsprechenden Beträge aus. Mews erbringt keine der Dienstleistungen des Partners direkt für den Kunden. Der Wiederverkauf gilt als Mews-Dienstleistung im Sinne der Hauptbedingungen und die Hauptbedingungen finden für den Wiederverkauf Anwendung.

3.2 Wiederverkauf Der Partner ernennt hiermit Mews zu seinem nicht-exklusiven Wiederverkäufer bestimmter Dienstleistungen des Partners über die Mews-Plattform weltweit an Kunden während der Laufzeit der Vereinbarung. Der Partner ist allein für die Erbringung der Dienstleistungen des Partners an den Kunden verantwortlich.

4. Inserate

4.1 Inserat. Der Partner verpflichtet sich, das Inserat auf der Mews-Plattform gemäß den von Mews erteilten Anweisungen oder Spezifikationen einzureichen. Der Partner hat die volle Kontrolle und trägt die volle Verantwortung für das Hochladen der Verfügbarkeit von Unterkünften und anderen Dienstleistungen des Partners, die Teil des Inserats sind, sowie für die Aktualisierung der Geschäftsbedingungen, die für die Dienstleistungen des Partners Anwendung finden, die über das Verzeichnis zur Verfügung gestellt werden.
 
4.2 Kundengebühren. Mews wird vom Partner ermächtigt, dem Kunden die Kundengebühren in Rechnung zu stellen.
 
4.3 Lizenzgewährung. Durch das Hochladen seines Inserats auf der Mews-Plattform ermächtigt der Partner Mews, alle Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, geschützten Logos, Domain-Namen und alle anderen Quellen- oder Geschäftskennzeichen in Verbindung mit dem Wiederverkauf der Dienstleistungen des Partners gemäß der Vereinbarung zu verwenden.

4.4 Gewährleistungen. Der Partner sichert zu und gewährleistet, dass das Inserat oder jeder andere vom Partner auf die Mews-Plattform hochgeladene Inhalt (i) nicht gegen Vereinbarungen verstößt, die der Partner mit Dritten getroffen hat, (ii alle geltenden Gesetze einhält und (iii) nicht mit den Rechten Dritter kollidiert. Mews ist berechtigt, jederzeit und nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung den Zugriff auf das verfügbare Inserat und auf die auf die Mews-Plattform hochgeladenen Inhalte von Partnern zu entfernen oder zu sperren, wenn diese aus irgendeinem Grund als anstößig erachtet werden, insbesondere wenn sie gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.

5. Auszahlungen

5.1 Auszahlungen. Mews ist für die Vornahme der Auszahlungen an den Partner verantwortlich. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass die Auszahlungen vom Zahlungsdienstleistungsanbieter im Namen von Mews vorgenommen werden. Da es sich bei den Auszahlungen um grenzüberschreitende Überweisungen handelt, erkennt der Partner an, dass zusätzliche Anforderungen oder Gebühren der lokalen Empfängerbank des Partners Anwendung finden können. Daher erklärt sich der Partner ausdrücklich damit einverstanden, dass der Zahlungsdienstleistungsanbieter oder seine Empfängerbank ihn bezüglich dieser Anforderungen direkt kontaktiert und dass er etwaige von diesen verlangte zusätzliche Gebühren entrichten muss.
 
5.2 Aufrechnung. Der Partner ermächtigt Mews hiermit, alle Händlergebühren, Gebühren und andere vom Partner zu zahlende Beträge mit Auszahlungen zu verrechnen. Wenn die Auszahlungen die Mews geschuldeten Beträge nicht vollständig abdecken, ist der Partner verpflichtet, Mews unverzüglich einen Betrag in Höhe des Restsaldos zu zahlen.

5.3 Auszahlungsverzögerung. Der Partner erkennt an, dass Mews die Auszahlung einer Auszahlung verzögern oder zurückhalten kann, wenn diese durch (a) die Nichtverfügbarkeit eines Zahlungsdienstleistungsanbieters oder seines Finanzpartners, einer Regierungsbehörde, eines Telekommunikationsanbieters oder eines anderen Dienstleisters; (b) falsche Informationen, wie z. B. Bankkontonummern, die Mews zur Verfügung gestellt wurden; (c) die Ausrüstung, Software oder andere Technologie des Partners; (d) ein Ereignis, auf das Mews keinen Einfluss hat, verursacht wurde. Darüber hinaus kann Mews eine Auszahlung verzögern oder zurückhalten, wenn Mews oder der Zahlungsdienstleistungsanbieter vernünftigerweise davon ausgeht, dass es im Zusammenhang mit der Transaktion zu einer Anfechtung kommen könnte. In solchen Fällen kann die Auszahlung zurückgehalten werden, bis die Anfechtung beigelegt ist.

5.4 Währungsumrechnung. Der Partner erkennt an, dass die Kundengebühren einer Währungsumrechnung unterliegen, und es liegt im alleinigen Ermessen des Zahlungsdienstleistungsanbieters, zum Zeitpunkt der Transaktion den für die Transaktion geltenden Umrechnungskurs zu bestimmen. Im Falle einer Rückerstattung wird für die Berechnung der Rückerstattung der zum Zeitpunkt der Rückerstattung gültige Umrechnungskurs verwendet.
 
5.5 Steuern. Wenn Mews verpflichtet ist, Steuern einzubehalten, kann Mews diese Steuern von dem Betrag abziehen, der dem Partner ansonsten geschuldet wird, und diese Steuern an die zuständige Finanzbehörde zahlen. Wenn der Partner von der Zahlung dieser Steuern befreit ist oder anderweitig zur Zahlung eines ermäßigten Steuersatzes berechtigt ist, kann er Mews eine Originalbescheinigung vorlegen, die den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht und die seine Steuerbefreiung oder die Berechtigung zur Zahlung eines ermäßigten Steuersatzes bescheinigt; in diesem Fall wird Mews die von der Bescheinigung abgedeckten Steuern nicht abziehen. Der Partner muss auf Anfrage von Mews genaue Informationen über seine Steuerangelegenheiten zur Verfügung stellen.

5.6 Kaution. Mews kann verlangen, dass der Partner eine Kaution oder eine Reserve leistet, um das mit dem Wiederverkaufsmodell verbundene Verlustrisiko für Mews zu mindern. Der Partner erkennt an, dass Mews berechtigt ist, die Reserve oder die Kaution aus den Kundengebühren oder durch direkte Anforderung von Geldern vom Partner zu finanzieren. Der Partner verpflichtet sich, die erforderlichen Mittel auf Anfrage von Mews unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Mews kann die Kaution oder Reserve während der Laufzeit und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach deren Beendigung einbehalten.

6. Überprüfung der Kenntnisse über den Kunden (KYC)

6.1 Verpflichtung des Partners, sich einer KYC-Prüfung zu unterziehen. Der Partner muss sich einer Überprüfung (Know Your Customer) unterziehen, um Mews die Einhaltung von Anti-Terrorismus-, Anti-Geldwäsche-, Anti-Terrorismusfinanzierungs-, Finanzdienstleistungs- und anderen geltenden Gesetzen und Vorschriften zu ermöglichen. Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Zahlungsdienstleistungsanbieter auch eine KYC-Überprüfung des Partners durchführen und direkt Informationen oder Dokumente vom Partner zum Zwecke der KYC-Überprüfung anfordern kann.
 
6.2 KYC-Überprüfungsverfahren. Auf Aufforderung von Mews oder des Zahlungsdienstleistungsanbieters wird der Partner jederzeit und ohne unnötige Verzögerung das KYC-Überprüfungsformular ausfüllen, Mews oder dem Zahlungsdienstleistungsanbieter die angeforderten Informationen über seine Geschäftstätigkeit, Gesellschafter, letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer und andere relevante Details zur Verfügung und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen. Der Partner ist verpflichtet, umfassende, genaue und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen.
 
6.3 Zusätzliche Prüfung. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Mews oder der Zahlungsdienstleistungsanbieter zusätzliche Überprüfungen der Identität, der Kreditwürdigkeit und des Hintergrunds des Partners durchführen kann, indem sie sich mit den entsprechenden Registern und staatlichen Behörden in Verbindung setzen und diese konsultieren.
 
6.4 KYC-Überprüfungsergebnisse. Nach Einreichung aller erforderlichen Informationen und Dokumente wird Mews und/oder der Zahlungsdienstleistungsanbieter den Partner überprüfen. Nach der Überprüfung des Partners liegt es im alleinigen Ermessen von Mews, die Erbringung der Mews-Dienstleistungen an den Partner zu akzeptieren oder abzulehnen.

6.5 Änderungen der Informationen. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, Mews im Voraus über alle Änderungen der während des KYC-Überprüfungsprozesses angegebenen Informationen zu informieren.
 
6.6 Autorisierte Offenlegung. Mews behält sich das Recht vor, die während des KYC-Verfahrens über den Partner gesammelten Informationen und Dokumente an den Zahlungsdienstleistungsanbieter, die verbundenen Unternehmen des Zahlungsdienstleistungsanbieters und die verbundenen Unternehmen von Mews weiterzugeben.


6.7 Aussetzung und Kündigung. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Mews: (a) die Erbringung der Mews-Dienstleistungen an den Partner mit sofortiger Wirkung auszusetzen und/oder (b) die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen kann, wenn eine der folgenden Bedingungen eintritt: (i) der Partner das KYC-Überprüfungsformular nicht ausfüllt oder Mews die angeforderten Informationen oder Dokumente nicht unverzüglich nach einer Aufforderung zur Verfügung stellt, (ii) der KYC-Überprüfungsprozess aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann, (iii) der Partner es versäumt, Änderungen der KYC-Informationen gemäß Klausel 6.5 im Voraus mitzuteilen, (iv) der Partner die aktuellen oder zukünftigen KYC-Überprüfungsanforderungen nicht erfüllt oder (v) Mews sich nach eigenem Ermessen aufgrund der KYC-Überprüfung weigert, dem Partner einen Wiederverkauf anzubieten.

7. Haftung und Freistellung

7.1 Haftung. Der Partner ist verantwortlich und haftet gegenüber Mews in vollem Umfang für Rückbuchungen, Rückbuchungsgebühren, Rückerstattungen, Rückerstattungsgebühren und Gebühren, die sich aus Streitigkeiten, Ansprüchen und Bußgeldern ergeben, die mit den diesen Produktspezifischen Bedingungen widersprechenden Aktivitäten des Partners in Verbindung stehen.
 
7.2 Freistellung. Der Partner verpflichtet sich, Mews und seine verbundenen Unternehmen in vollem Umfang im Hinblick auf Ansprüchen Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus (i) dem Wiederverkauf, (ii) der Erbringung von Dienstleistungen des Partners an Kunden, einschließlich aller damit verbundenen Zahlungen, Ausgaben, Transaktionen, Rückbuchungen, Rückbuchungsgebühren, Rückerstattungen, Rückerstattungsgebühren, Ansprüche und Geldbußen, (iii) der Stornierung von über die Mews-Plattform bestellten Dienstleistungen des Partners und (iv) grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug seitens des Partners ergeben. 7.3 Die Haftung des Partners nach Klausel 7 ist unbeschränkt.

8. KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG

8.1 Kündigung und Aussetzung durch Mews. Zusätzlich zu den in Klausel 6 oder an anderer Stelle in der Vereinbarung aufgeführten Gründen kann Mews die Mews-Dienstleistungen aussetzen und alle Kundengebühren einbehalten oder diese Vereinbarung kündigen, wenn (i) Mews nach eigenem Ermessen feststellt, dass der Partner aufgrund eines erheblichen Betrugsrisikos oder eines anderen Risikos illegaler Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Mews-Dienstleistungen durch den Partner nicht für die Mews-Dienstleistungen in Frage kommt, oder (ii) ein anwendbares Gesetz, ein Zahlungsdienstleistungsanbieter oder die Systemregeln dies von Mews verlangen.

9. ÄNDERUNGEN AN DIESEN PRODUKTSPEZIFISCHEN BEDINGUNGEN

9.1 Änderungen der Produktspezifischen Bedingungen. Mews kann nach eigenem Ermessen und jederzeit Änderungen an diesen Produktspezifischen Bedingungen vornehmen. Mews verpflichtet sich, den Partner über entsprechende Änderungen zu informieren, bevor die Änderungen in Kraft treten, indem eine neue, aktualisierte Version der produktspezifischen Bedingungen auf der Mews-Website veröffentlicht wird. 9.2 Kündigungsrecht. Wenn der Partner mit den von Mews vorgenommenen Änderungen an diesen Produktspezifischen Bedingungen nicht einverstanden ist, hat er das Recht, die Vereinbarung (und die Nutzung der Mews-Plattform und des Wiederverkaufs) jederzeit innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung einer neuen Version auf der Mews-Website zu kündigen.