2.1 Die Präambel dieser Geschäftsbedingungen für Händler ist kein integraler Bestandteil der Geschäftsbedingungen für Händler.
2.2 Die Überschriften und der Aufbau dieser Geschäftsbedingungen für Händler sowie etwaige in bestimmten Klauseln enthaltende Beispiele (falls vorhanden) haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.
2.3 Die in diesen Geschäftsbedingungen für Händler definierten Begriffe haben, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, die in dieser Klausel 2.3 zugewiesene Bedeutung:
„Acquiring-Nachtrag“ bedeutet einen Vertrag, der zwischen dem Partner, dem Mitglied und dem Zahlungsdienstleister in Bezug auf die Zahlungsabwicklungsdienste geschlossen wird.
„Kontoinhaber“ bedeutet jede Person, die berechtigt ist, eine Zahlungsmethode oder eine Finanzdienstleistung zu nutzen, die für sie ausgegeben oder bereitgestellt wurde.
„Verbundene(s) Unternehmen“ bedeutet (ein) Verbundene(s) Unternehmen gemäß der Begriffsbestimmung in den Hauptgeschäftsbedingungen.
„Card Not Present (CNP)-Transaktion“ bedeutet eine Transaktion durch einen Karteninhaber oder im Namen des Karteninhabers, bei der der Karteninhaber (oder seine Karte) zum Zeitpunkt der Transaktion nicht physisch an der Verkaufsstelle anwesend ist.
„Kartenverarbeitungsgebühr(en)“ bedeutet Gebühren, die der Partner für die grundlegende Kartenverarbeitung (z. B. Karten-Tokenisierung) bezahlt.
„Kartenschutzgebühr(en)“ bedeutet Gebühren, die der Partner für die Kartensicherheit bezahlt, um betrügerische Aktivitäten einzuschränken.
„Kooperationsvertrag“ bedeutet den Kooperationsvertrag gemäß der Begriffsbestimmung den Hauptgeschäftsbedingungen für Partner.
„Kunde“ bedeutet den Kunden gemäß der Begriffsbestimmung in den Hauptgeschäftsbedingungen.
„Rückbuchung“ bedeutet eine Transaktion, die auf Antrag des Kontoinhabers oder der ausstellenden Bank gemäß den einschlägigen Systemregeln erfolgreich zurückgebucht wird, was zu einer teilweisen oder vollständigen Rückbuchung der Transaktion führt, für die ein Partner bezahlt wurde oder zu bezahlen war.
„Rückbuchungsgebühr(en)“ bedeutet Gebühren, die der Partner in Bezug auf Rückbuchungen bezahlt.
„Interchange- & Systemgebühr(en)" bedeutet eine oder mehrere Gebühr(en), die von dem/den Systemeigentümer(n) für die Verarbeitung und Abwicklung einer Transaktion festgelegt und erhoben (und teilweise an die ausstellende Bank weitergegeben) wird/werden, wie im Händlervertrag festgelegt. Interchange- & Systemgebühr(en) umfasst/umfassen
die Veranlagungsgebühren und alle anderen Gebühren, die vom/von den Systemeigentümer(n) erhoben werden.
„Hauptgeschäftsbedingungen“ bedeutet die aktuelle Version der Hauptgeschäftsbedingungen (verfügbar unter: https://www.mews.com/en/terms- conditions/master), einschließlich aller Anhänge und anderer Dokumente, auf die verwiesen wird, die auch auf der entsprechenden Mews-Website verfügbar sind und von Zeit zu Zeit von Mews geändert werden können. Jeder Verweis auf Hauptgeschäftsbedingungen für Partner in dem vor dem 01. Mai 2021 unterzeichneten Vertrag (sofern zutreffend) ist als Verweis auf diese Hauptgeschäftsbedingungen zu verstehen.
„Mitglied“ bedeutet eine akquirierende Bank, die im Acquiring-Nachtrag genannt wird.
„Händlervertrag“ bedeutet einen zwischen Mews und dem Partner geschlossenen Vertrag, der die Geschäftsbeziehung zwischen Mews und dem Partner im Zusammenhang mit der Erbringung der Zahlungsabwicklungsdienste regelt, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen für Händler und aller Anlagen und sonstigen Dokumente, auf die verwiesen wird.
„Händlergebühr(en)“ bedeutet Kartenbearbeitungsgebühr(en), Kartenschutzgebühr(en), Rücklastschriftgebühr(en), Interchange- & Systemgebühr(en), Rückerstattungsgebühr(en), Transaktionsgebühren und andere Gebühren, die von Mews und dem Partner im Rahmen des Händlervertrags vereinbart sind.
„Geschäftsbedingungen für Händler“ bedeutet diese Geschäftsbedingungen für Händler sowie alle Anlagen und anderen Dokumente, die hierzu durch Verweis beigefügt werden.
„Mews“ bedeutet Mews gemäß der Begriffsbestimmung in den Hauptgeschäftsbedingungen.
„Mews-Konto“ bedeutet das Mews-Konto gemäß der Begriffsbestimmung in den Hauptgeschäftsbedingungen.
„Mews-Plattform“ bedeutet die Mews-Plattform gemäß der Begriffsbestimmung in den Hauptgeschäftsbedingungen.
„Mews-Dienste“ bedeutet die Mews-Dienste gemäß der Begriffsbestimmung in den Hauptgeschäftsbedingungen.
„Partner“ bedeutet den Partner gemäß der Begriffsbestimmung in den Hauptgeschäftsbedingungen für Partner.
„Zahlungsabwicklungsdienste“ bedeutet Zahlungsabwicklungs- und Acquiring-Dienste, die vom jeweiligen Zahlungsdienstleister und/oder Mitglied (falls zutreffend) erbracht werden.
„Zahlungsdienstleister“ bedeutet den im Händlervertrag genannten Zahlungsdienstleister.
„Point of Sale (POS)-Transaktion“ bedeutet Transaktion, die von einem Karteninhaber über ein POS-Terminal zur Verarbeitung eingereicht wird, bei der die Karte physisch durch ein Lesegerät gezogen oder ein EMV-Chip zum Zeitpunkt der Transaktion verarbeitet wird.
„Rückerstattung“ bedeutet eine teilweise oder vollständige Gutschrift einer bestimmten Transaktion, wobei die Gelder auf Initiative oder Antrag des Partners an den Kontoinhaber zurückerstattet werden.
„Erstattungsgebühr(en)“ bedeutet die vom Partner für die Erstattung bezahlten Gebühren.
„Systemeigentümer“ bedeutet Parteien, die eine bestimmte Zahlungsmethode wie VISA, MasterCard, Discover oder vergleichbare Einrichtungen regulieren.
„Systemregeln“ bedeutet Richtlinien, Satzungen, Regeln und Vorschriften, Verfahren und/oder Verzichtserklärungen, die von den Systemeigentümern und anderen Finanzinstituten herausgegeben werden, die von Zahlungsdienstleistern unterstützte Zahlungsmethoden und -netzwerke (einschließlich der Betriebsregeln für Zahlungskartennetzwerke der Netzwerke von Visa, MasterCard oder American Express, Bacs, CHAPs und SEPA-Betriebsregeln) betreiben.
„Unterhändler-Konto“ bedeutet das Konto des Partners auf der jeweiligen Plattform des Zahlungsdienstleisters.
„Unterhändler-Vertrag“ bedeutet den zwischen dem Partner und dem Zahlungsdienstleister geschlossenen Vertrag über die Zahlungsabwicklungsdienste.
„Laufzeit“ bedeutet die Laufzeit gemäß der Definition in den Hauptgeschäftsbedingungen für Partner.
„Gebiet“ bezeichnet das Gebiet gemäß der Definition in den Hauptgeschäftsbedingungen für Partner.
„Transaktion“ bedeutet den Antrag des Kontoinhabers auf Genehmigung einer Zahlung des Kontoinhabers an den Partner, den der Partner dem Zahlungsdienstleister und/oder dem Mitglied (falls zutreffend) übermittelt.
„Transaktionsgebühren“ bedeutet alle von Mews und dem Partner im Händlervertrag vereinbarten Gebühren für die Bereitstellung von Zahlungsabwicklungsdiensten.