2.1 Zahlungsterminals
Mit der Bestellung des Zahlungsterminals akzeptiert der Partner hiermit unwiderruflich die Stripe-Terminal-Kaufbedingungen (zu finden unter https://stripe.com/legal/terminal-purchase) und die Stripe-Terminal-Servicebedingungen (zu finden unter https://stripe.com/[countrycode]/legal/ssa, wobei „Landescode“ die zweibuchstabige Abkürzung für das Land bezeichnet, in dem sich das Stripe-Konto des Partners befindet), soweit zutreffend. Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Stripe seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Benachrichtigung des Partners und/oder von Mews aktualisieren oder ändern kann. Für die Nutzung von Zahlungsterminals gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung des Zahlungsterminals durch den Partner auf der Website von Stripe veröffentlicht sind. Ohne die anderen Verpflichtungen des Partners im Rahmen dieser Richtlinie einzuschränken, erklärt sich der Partner mit der Einhaltung der Verifone-Mindestbedingungen (zu finden unter: https://stripe.com/[country code]/legal/verifone) einverstanden, wenn er Geräte, Software oder Zubehör der Marke Verifone innerhalb des Vereinigten Königreichs oder des Europäischen Wirtschaftsraums bezieht. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dieser Richtlinie und den Stripe-Terminal-Kaufbedingungen oder den Stripe-Terminal-Servicebedingungen oder den Verifone-Mindestbedingungen ist diese Richtlinie maßgeblich. Stripe-Terminal-Kaufbedingungen, Stripe-Terminal-Servicebedingungen und Verifone-Mindestbedingungen (falls zutreffend) werden im Folgenden als „Stripe-Bedingungen“ bezeichnet.
2.2 Rechtsanspruch
Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass der Rechtsanspruch am Zahlungsterminal mit der Lieferung an den Partner von Mews auf diesen übergeht.
2.3 Zahlungsterminal-Dienstleistungen
Sofern nicht anders vereinbart, stellt Mews dem Partner die folgenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zahlungsterminals zur Verfügung: (i) Unterstützung bei der Konfiguration von Zahlungsterminals und (ii) Bereitstellung von Benutzer-Support („Zahlungsterminal-Dienstleistungen“).
2.4 Bestellung und Lieferung
Um das Zahlungsterminal zu bestellen, setzt sich der Partner über einen speziell zu diesem Zweck eingeführten Kommunikationskanal mit Mews in Verbindung. Auf Anfrage von Mews stellt der Partner zusätzliche Informationen zu dieser Bestellung zur Verfügung. Jede Bestellung ist für Mews erst dann verbindlich, wenn sie von Mews bestätigt wurde. Keine der Bestimmungen im Vertrag oder in dieser Richtlinie ist als Verpflichtung von Mews auszulegen, eine vom Partner aufgegebene Bestellung zu bestätigen.
2.5 Gebiet
Soweit zutreffend, erklärt sich der Partner damit einverstanden, Zahlungsterminals nur innerhalb des Landes zu verwenden, in das Stripe oder Mews diese Zahlungsterminals ursprünglich geliefert hat.
2.6 KYC
Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er die KYC (Know your Customer)-Überprüfung gemäß dem Händlervertrag als Bedingung für die Nutzung von Zahlungsterminals bestehen muss.
2.7 Laufzeit
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Zahlungsterminal-Dienstleistungen für einen Zeitraum von 12 Kalendermonaten ab dem Tag der Bestellung des betreffenden Zahlungsterminals durch den Partner erbracht („Erstlaufzeit“). Die Erstlaufzeit verlängert sich automatisch um weitere Zeiträume, die jeweils 12 Kalendermonate umfassen („Verlängerungslaufzeit“), es sei denn, eine der Vertragsparteien teilt mindestens 30 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der dann laufenden Verlängerungslaufzeit schriftlich mit, dass sie nicht verlängern möchte (sowohl Erstlaufzeit als auch Verlängerungslaufzeit werden im Folgenden als „Laufzeit“ bezeichnet). Der Partner ist nicht berechtigt, Zahlungsterminal-Dienstleistungen grundlos zu kündigen.
2.8 Entsorgung des Zahlungsterminals
Vorbehaltlich der Stripe-Terminal-Kaufbedingungen (zu finden unter https://stripe.com/legal/terminal-purchase) kann der Partner das von Stripe angebotene Recycling-Programm für elektronische Geräte in Anspruch nehmen. Der Partner verpflichtet sich, alle Kosten zu tragen, die mit der Rückgabe des Zahlungsterminals oder anderer elektronischer Geräte zum Zweck deren Entsorgung verbunden sind. Nichts in dieser Klausel darf als alleinige Verpflichtung von Mews ausgelegt werden, das Zahlungsterminal oder andere elektronische Geräte zu entsorgen oder zu recyceln oder deren Entsorgung oder Recycling durch Dritte sicherzustellen, sofern die geltenden Gesetze nichts anderes vorschreiben. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass weder Mews noch Stripe für den Verlust, die Veränderung, die unbefugte Offenlegung, den unbefugten Zugriff auf oder die Vertraulichkeit der Daten des Partners (einschließlich personenbezogener Daten oder anderer Informationen) auf den zum Recycling eingesandten Geräten verantwortlich oder haftbar sind. Vor dem Versand muss der Partner Daten (einschließlich personenbezogener Daten) auf Festplatten und anderen Speichermedien in den zu entsorgenden elektronischen Geräten löschen. Wenn möglich, muss der Partner alle Wechselmedien, wie z. B. Festplattenmodule, entfernen und unbrauchbar machen. Der Partner darf keine gefährlichen Stoffe beifügen. Sobald das elektronische Gerät versandt wurde, ist weder eine Rückgabe des Geräts noch der darauf gespeicherten Daten möglich. Die Teilnahme an diesem Recyclingprogramm stellt einen Verzicht auf sämtliche Rechte an den elektronischen Geräten und anderen zugehörigen Materialien dar, die an Stripe (oder gegebenenfalls Mews) gesendet werden.