In dieser Richtlinie für Zahlungsterminals werden die Standardbedingungen für die Nutzung der vom Partner erworbenen Zahlungsterminals und die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen fest. 
 
Sie besteht aus zwei Teilen:  
  • Adyen-Richtlinie für Zahlungsterminals, die für die von Adyen bereitgestellten Zahlungsterminals gilt, und
  • Stripe-Richtlinie für Zahlungsterminals, die für die von Stripe bereitgestellten Zahlungsterminals gilt.
(im Folgenden gemeinsam als „Richtlinie“ bezeichnet). Diese Richtlinie ist ein integraler Bestandteil des Vertrags. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Richtlinie verwendet, aber nicht definiert werden, haben die im Vertrag, den Bedingungen für Händler oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Bedeutung. 

Teil 1

Adyen-Richtlinie für Zahlungsterminals

1. Einleitung

1.1 Diese Adyen-Richtlinie für Zahlungsterminals („Adyen-Richtlinie für Zahlungsterminals“) regelt die Nutzung von Zahlungsterminals, die Adyen dem Partner über Mews für die Point-of-Sale-Transaktion (POS-Transaktion) zur Verfügung stellt, und die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen. 

1.2 Im Sinne dieser Adyen-Richtlinie für Zahlungsterminals sind Zahlungsterminals Geräte, die dazu bestimmt sind, Point of Sale (POS)-Transaktionen an Adyen N.V., eine in den Niederlanden unter der Nummer 34259528 eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in der Simon Carmiggeltstraat 6-50, NL-1011 DJ, Amsterdam, Niederlande („Adyen“), zu übermitteln. Hierzu werden die relevanten Daten auf der Karte gelesen, die Zustimmung des Karteninhabers zu der Transaktion registriert, die Zahlungsdaten verschlüsselt und diese über das öffentliche Internet an Adyen zur Verarbeitung gesendet („Zahlungsterminal“). 

2. Zahlungsterminal

2.1 Zahlungsterminals 

Der Partner stimmt zu, dass Adyen dem Partner Zahlungsterminals zur Verfügung stellt. Der Partner akzeptiert hiermit unwiderruflich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adyen, die unter https://www.adyen.com/legal/terms-and-conditions verfügbar sind, und die Beschreibung der Zahlungsterminal-Dienstleistungen von Adyen, die unter https://www.adyen.com/legal/schedule-payment-terminal-services verfügbar ist. 
 
2.2 Rechtsanspruch 

Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass der Rechtsanspruch an den Zahlungsterminals direkt von Adyen auf den Partner übergeht. 
 
2.3 Zahlungsterminal-Dienstleistungen 

Sofern nicht anders vereinbart, stellt Mews dem Partner die folgenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zahlungsterminals zur Verfügung: (i) Unterstützung bei der Konfiguration von Zahlungsterminals und (ii) Bereitstellung von Benutzer-Support („Zahlungsterminal-Dienstleistungen“). 
 
2.4 Bestellung und Lieferung 

Um das Zahlungsterminal zu bestellen, setzt sich der Partner über einen speziell zu diesem Zweck eingeführten Kommunikationskanal mit Mews in Verbindung. Auf Anfrage von Mews stellt der Partner zusätzliche Informationen zu dieser Bestellung zur Verfügung. Jede Bestellung ist für Mews erst dann verbindlich, wenn sie von Mews bestätigt wurde. Keine der Bestimmungen im Vertrag oder in dieser Richtlinie ist als Verpflichtung von Mews auszulegen, eine vom Partner aufgegebene Bestellung zu bestätigen. 
 
2.5 KYC 

Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er die KYC (Know your Customer)-Überprüfung gemäß dem Händlervertrag als Bedingung für die Nutzung von Zahlungsterminals bestehen muss. 

2.6 Laufzeit 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Zahlungsterminal-Dienstleistungen für einen Zeitraum von 12 Kalendermonaten ab dem Tag der Bestellung des betreffenden Zahlungsterminals durch den Partner erbracht („Erstlaufzeit“). Die Erstlaufzeit verlängert sich automatisch um weitere Zeiträume, die jeweils 12 Kalendermonate umfassen („Verlängerungslaufzeit“), es sei denn, eine der Vertragsparteien teilt mindestens 30 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der dann laufenden Verlängerungslaufzeit schriftlich mit, dass sie nicht verlängern möchte (sowohl Erstlaufzeit als auch Verlängerungslaufzeit werden im Folgenden als „Laufzeit“ bezeichnet). Der Partner ist nicht berechtigt, Zahlungsterminal-Dienstleistungen grundlos zu kündigen. Am Ende der Laufzeit, im Falle einer Beendigung der Zahlungsterminal-Dienstleistungen und/oder im Falle, dass die Zahlungsterminals dauerhaft nicht mehr vom Partner genutzt werden, wird der Partner unverzüglich Mews kontaktieren und alle Zahlungsterminals gemäß den von Mews erteilten Anweisungen an Adyen zur ordnungsgemäßen Entsorgung zurückgeben, es sei denn, Mews erteilt dem Partner ausdrücklich andere Anweisungen. Sofern nicht anders vereinbart, bedarf die Verlängerung von Aktionsgebühren (z. B. ermäßigten Gebühren), die dem Partner während der Erstlaufzeit gewährt wurden, der Einwilligung von Mews.

3. SIM-Abonnement

3.1 Anwendung 

Dieser Abschnitt 3 gilt nur für die Verwendung von Zahlungsterminals, die mit einer SIM-Karte geliefert werden („Mobile SIM-Zahlungsterminals“). 

3.2 Abonnementzeitraum 

Bei mobilen SIM-Zahlungsterminals liefert Adyen die SIM-Karte zusammen mit dem Zahlungsterminal und (neu) aktiviert die SIM-Karte auf Wunsch des Partners per Fernzugriff. Der Antrag eines jeden Partners auf (erneute) Aktivierung der SIM-Karte muss über einen Kommunikationskanal eingereicht werden, der von Mews speziell für diesen Zweck eingerichtet wurde. Ungeachtet der Klausel 2.6 hiervon beginnt mit einer solchen (erneuten) Aktivierung eines SIM-Abonnementzeitraums von 12 Monaten, der stillschweigend um jeweils 12 Monate verlängert wird, bis er vom Partner mindestens zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen Abonnementzeitraums über eine schriftliche Benachrichtigung an Mews gekündigt wird. Bei einer solchen Kündigung wird die SIM-Karte deaktiviert (und kann gemäß den vorstehenden Bestimmungen wieder aktiviert werden). Der Partner ist nicht berechtigt, den Abonnementzeitraum ohne Grund vor Ablauf des jeweiligen Abonnementzeitraums zu kündigen. 
 
3.3 Abonnementgebühr 

Mews wird die Abonnementgebühr für aktivierte SIM-Karten monatlich in Rechnung stellen. Mobile SIM-Zahlungsterminals können nur mit SIM-Karten verwendet werden, die von Adyen geliefert werden. Bei Beendigung des Abonnementzeitraums oder des Vertrags werden die SIM-Karten automatisch deaktiviert und müssen vom Partner zusammen mit den Zahlungsterminals zurückgegeben werden. 

4. Austausch von Zahlungsterminals

4.1 Mängel 

Um einen Ersatz des Zahlungsterminals gemäß dieser Klausel zu beantragen, muss der Partner einen Antrag an Mews stellen und alle von Mews geforderten Informationen und Unterlagen bezüglich des betreffenden Zahlungsterminals vorlegen. Mews tauscht die defekten Zahlungsterminals nur in den folgenden Fällen aus: (i) das Zahlungsterminal kann aufgrund eines Hardwaredefekts nicht zur Einreichung von Transaktionen bei Adyen verwendet werden; oder (ii) das Zahlungsterminal funktioniert anderweitig nicht gemäß seiner Dokumentation. In diesen Fällen werden dem Partner keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt. Andernfalls kann Mews allein über den Austausch der Zahlungsterminals entscheiden und die mit dem Austausch verbundenen Kosten in Rechnung stellen. 

4.2 Dienstleistungen außerhalb des Geltungsbereichs 

Mews wird alle Kosten für Untersuchung, Ersatz oder Reparatur in Rechnung stellen, wenn: (i) kein Mangel festgestellt wird oder der Mangel verursacht wird durch (ii) Öffnen, Ändern, Reparieren, Modifizieren oder Hinzufügen des Zahlungsterminals durch andere als von Mews autorisierte Personen (oder den Versuch, dies zu tun); (iii) Verwendung mit ungeeigneten Verbrauchsmaterialien, Zubehör oder Geräten; (iv) unzulässige äußere Einflüsse (z. B. Kontakt mit Wasser, Temperatur außerhalb der Betriebsbedingungen, Oxidation, Fallenlassen des Geräts usw.); (v) unsachgemäße Verwendung, d. h. Verwendung entgegen den Betriebsanweisungen des Zahlungsterminals (Stromstoß); (vii) fehlende Teile oder beschädigte Geräte); (v) unsachgemäße Verwendung, d. h. Verwendung entgegen der Betriebsanleitung von Mews oder Adyen für das betreffende Zahlungsterminal; (vi) Fehler in der Stromversorgung (Überspannung); (vii) fehlende Teile oder beschädigte Kunststoffe; (viii) Probleme, die der Partner durch Aktualisierung oder Aktivierung von Updates der Zahlungsterminal-Software gemäß dem nachstehenden Abschnitt selbst hätte beheben können; (ix) Ausfall von wiederaufladbaren Batterien. Diese Liste verbotener Handlungen dient als Beispiel und ist nicht als erschöpfend zu betrachten. 

5. Gebühren

5.1 Gebühren 

Der Partner ist verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Gebühren für Zahlungsterminal-Dienstleistungen und Zahlungsterminals zu bezahlen. Mews behält sich das Recht vor, die Gebühren vorbehaltlich von Preisänderungen durch Adyen zu erhöhen und/oder zu senken. 
 
5.2. Zahlungsbedingungen 

Sofern nicht anders vereinbart, stellt Mews die Gebühren für Zahlungsterminal-Dienstleistungen monatlich in Rechnung. Die erste Rechnung wird am ersten Tag des Kalendermonats ausgestellt, der auf den Monat folgt, in dem das betreffende Zahlungsterminal vom Partner bestellt wurde. Die Parteien vereinbaren, dass die Gebühren für Zahlungsterminal-Dienstleistungen für jeden Kalendermonat, in dem der Partner das Zahlungsterminal gemäß diesem Vertrag nutzt, in voller Höhe zu zahlen sind. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Zahlungsterminals nicht stornierbar und Gebühren nicht erstattungsfähig. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass jede Zahlung vom Unterhändler-Konto des Partners abgebucht werden kann. 

6. Haftung

6.1 Haftung 

Der Partner ist gegenüber Mews für die Nutzung des Zahlungsterminals durch den Partner verantwortlich und voll haftbar. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die der Partner Mews gemäß dieser Klausel 6.1 verursacht. 

6.2 Freistellung 

Der Partner verpflichtet sich, Mews und seine Verbundenen Unternehmen in vollem Umfang freizustellen, zu verteidigen gegen und schadlos zu halten von alle(n) Ansprüche(n) Dritter, die sich aus der Nutzung des Zahlungsterminals durch den Partner ergeben, einschließlich aller Transaktionen, Rückbuchungen, Rückerstattungen, Ansprüche, Geldstrafen im Zusammenhang mit einer solchen Nutzung oder der Nutzung der Zahlungsterminal-Dienstleistungen und anderer damit verbundener Dienstleistungen in einer Weise, die gemäß dem Händlervertrag und dem Unterhändler-Vertrag verboten ist.

7. Verantwortlichkeiten der Partner

7.1 Verwendung des Zahlungsterminals 

Der Partner stellt sicher, dass das Zahlungsterminal in einer geeigneten Umgebung aufbewahrt und betrieben wird, nur für die Zwecke genutzt wird, für die es konzipiert wurde, und ordnungsgemäß bedient wird. Der Partner darf die Zahlungsterminals nicht unbeaufsichtigt betreiben, es sei denn, das jeweilige Zahlungsterminal ist als ein unbeaufsichtigtes Selbstbedienungs-Zahlungsterminal zertifiziert. 

7.2 Compliance 

Der Partner ist allein verantwortlich für die Nutzung von Zahlungsterminals und die Einhaltung des Vertrags, der geltenden Gesetze, Systemregeln, PCI-DSS-Sicherheitsanforderungen sowie aller Dokumentationen oder Benutzerhandbücher, die die Nutzung von Zahlungsterminals regeln. 

7.3 Verantwortlichkeiten der Partner 

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Partner allein für Aktivitäten gemäß Abschnitt 6 (Allgemeine Verantwortlichkeiten des Händlers) in der Servicebeschreibung des Adyen-Zahlungsterminals verantwortlich. 

8. Schlussbestimmungen

8.1 Diese Adyen-Richtlinie für Zahlungsterminals gilt ab dem vorstehend angegebenen Datum des Inkrafttretens. 

8.2 Diese Adyen-Richtlinie für Zahlungsterminals kann geändert werden. Der Partner wird über die Mews-Plattform oder auf der Mews-Website darüber informiert, bevor die Änderung in Kraft tritt. 

Teil 2

Stripe-Richtlinie für Zahlungsterminals

1. Einleitung

1.1 Diese Stripe-Richtlinie für Zahlungsterminals („Stripe-Richtlinie für Zahlungsterminals“) regelt die gesamte Verwendung von Zahlungsterminals für Point-of-Sale-Transaktionen (POS), die der Partner von Mews als autorisiertem Wiederverkäufer und Händler von Stripe erwirbt, sowie die Bereitstellung der damit verbundenen Dienstleistungen.   
 
1.2 Im Sinne dieser Stripe-Richtlinie für Zahlungsterminals sind unter Zahlungsterminals Hardwareprodukte, Instrumente oder Geräte zu verstehen, die der Partner von Mews, einem autorisierten Vertriebshändler für Stripe-Zahlungsterminals, erworben hat. Dabei kann es sich um ein physisches Point-of-Sale-Gerät (POS), Zubehör, eine Komponente oder ein Ersatzteil sowie die auf diesem Hardwareprodukt installierte Software („Zahlungsterminal“) handeln. 

2. Zahlungsterminal

2.1 Zahlungsterminals 

Mit der Bestellung des Zahlungsterminals akzeptiert der Partner hiermit unwiderruflich die Stripe-Terminal-Kaufbedingungen (zu finden unter https://stripe.com/legal/terminal-purchase) und die Stripe-Terminal-Servicebedingungen (zu finden unter https://stripe.com/[countrycode]/legal/ssa, wobei „Landescode“ die zweibuchstabige Abkürzung für das Land bezeichnet, in dem sich das Stripe-Konto des Partners befindet), soweit zutreffend. Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Stripe seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Benachrichtigung des Partners und/oder von Mews aktualisieren oder ändern kann. Für die Nutzung von Zahlungsterminals gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung des Zahlungsterminals durch den Partner auf der Website von Stripe veröffentlicht sind. Ohne die anderen Verpflichtungen des Partners im Rahmen dieser Richtlinie einzuschränken, erklärt sich der Partner mit der Einhaltung der Verifone-Mindestbedingungen (zu finden unter: https://stripe.com/[country code]/legal/verifone) einverstanden, wenn er Geräte, Software oder Zubehör der Marke Verifone innerhalb des Vereinigten Königreichs oder des Europäischen Wirtschaftsraums bezieht. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dieser Richtlinie und den Stripe-Terminal-Kaufbedingungen oder den Stripe-Terminal-Servicebedingungen oder den Verifone-Mindestbedingungen ist diese Richtlinie maßgeblich. Stripe-Terminal-Kaufbedingungen, Stripe-Terminal-Servicebedingungen und Verifone-Mindestbedingungen (falls zutreffend) werden im Folgenden als „Stripe-Bedingungen“ bezeichnet.  
 
2.2 Rechtsanspruch 

Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass der Rechtsanspruch am Zahlungsterminal mit der Lieferung an den Partner von Mews auf diesen übergeht. 
 
2.3 Zahlungsterminal-Dienstleistungen

Sofern nicht anders vereinbart, stellt Mews dem Partner die folgenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zahlungsterminals zur Verfügung: (i) Unterstützung bei der Konfiguration von Zahlungsterminals und (ii) Bereitstellung von Benutzer-Support („Zahlungsterminal-Dienstleistungen“). 
 
2.4 Bestellung und Lieferung 

Um das Zahlungsterminal zu bestellen, setzt sich der Partner über einen speziell zu diesem Zweck eingeführten Kommunikationskanal mit Mews in Verbindung. Auf Anfrage von Mews stellt der Partner zusätzliche Informationen zu dieser Bestellung zur Verfügung. Jede Bestellung ist für Mews erst dann verbindlich, wenn sie von Mews bestätigt wurde. Keine der Bestimmungen im Vertrag oder in dieser Richtlinie ist als Verpflichtung von Mews auszulegen, eine vom Partner aufgegebene Bestellung zu bestätigen. 

2.5 Gebiet 

Soweit zutreffend, erklärt sich der Partner damit einverstanden, Zahlungsterminals nur innerhalb des Landes zu verwenden, in das Stripe oder Mews diese Zahlungsterminals ursprünglich geliefert hat.  
 
2.6 KYC 

Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er die KYC (Know your Customer)-Überprüfung gemäß dem Händlervertrag als Bedingung für die Nutzung von Zahlungsterminals bestehen muss. 

2.7 Laufzeit 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Zahlungsterminal-Dienstleistungen für einen Zeitraum von 12 Kalendermonaten ab dem Tag der Bestellung des betreffenden Zahlungsterminals durch den Partner erbracht („Erstlaufzeit“). Die Erstlaufzeit verlängert sich automatisch um weitere Zeiträume, die jeweils 12 Kalendermonate umfassen („Verlängerungslaufzeit“), es sei denn, eine der Vertragsparteien teilt mindestens 30 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der dann laufenden Verlängerungslaufzeit schriftlich mit, dass sie nicht verlängern möchte (sowohl Erstlaufzeit als auch Verlängerungslaufzeit werden im Folgenden als „Laufzeit“ bezeichnet). Der Partner ist nicht berechtigt, Zahlungsterminal-Dienstleistungen grundlos zu kündigen. 

2.8 Entsorgung des Zahlungsterminals 

Vorbehaltlich der Stripe-Terminal-Kaufbedingungen (zu finden unter https://stripe.com/legal/terminal-purchase) kann der Partner das von Stripe angebotene Recycling-Programm für elektronische Geräte in Anspruch nehmen. Der Partner verpflichtet sich, alle Kosten zu tragen, die mit der Rückgabe des Zahlungsterminals oder anderer elektronischer Geräte zum Zweck deren Entsorgung verbunden sind. Nichts in dieser Klausel darf als alleinige Verpflichtung von Mews ausgelegt werden, das Zahlungsterminal oder andere elektronische Geräte zu entsorgen oder zu recyceln oder deren Entsorgung oder Recycling durch Dritte sicherzustellen, sofern die geltenden Gesetze nichts anderes vorschreiben. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass weder Mews noch Stripe für den Verlust, die Veränderung, die unbefugte Offenlegung, den unbefugten Zugriff auf oder die Vertraulichkeit der Daten des Partners (einschließlich personenbezogener Daten oder anderer Informationen) auf den zum Recycling eingesandten Geräten verantwortlich oder haftbar sind. Vor dem Versand muss der Partner Daten (einschließlich personenbezogener Daten) auf Festplatten und anderen Speichermedien in den zu entsorgenden elektronischen Geräten löschen. Wenn möglich, muss der Partner alle Wechselmedien, wie z. B. Festplattenmodule, entfernen und unbrauchbar machen. Der Partner darf keine gefährlichen Stoffe beifügen. Sobald das elektronische Gerät versandt wurde, ist weder eine Rückgabe des Geräts noch der darauf gespeicherten Daten möglich. Die Teilnahme an diesem Recyclingprogramm stellt einen Verzicht auf sämtliche Rechte an den elektronischen Geräten und anderen zugehörigen Materialien dar, die an Stripe (oder gegebenenfalls Mews) gesendet werden. 

3. Garantie

3.1 Mängel  

Mews gewährt eine einjährige eingeschränkte Garantie („Garantiefrist“) auf Material- und Verarbeitungsfehler an einem Zahlungsterminal. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum des Kaufs des Zahlungsterminals und endet ein Jahr nach diesem Datum. Diese eingeschränkte Garantie gilt nur für unveränderte Hardwarekomponenten des Zahlungsterminals, die in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie, den Stripe-Bedingungen und dem Benutzerhandbuch verwendet werden und nicht durch einen Unfall, Missbrauch oder Nachlässigkeit beeinträchtigt wurden. Um diese Garantieklausel in Anspruch nehmen zu können, muss der Partner einen schriftlichen Antrag an Mews stellen und alle von Mews geforderten Informationen und Unterlagen bezüglich des betreffenden Zahlungsterminals vorlegen. Mews wird nach eigenem Ermessen und im Rahmen des geltenden Rechts entweder das Zahlungsterminal reparieren, ersetzen oder dem Partner den gesamten oder einen Teil des Kaufpreises des Zahlungsterminals zurückerstatten. Mews behält sich das Recht vor, jeden Garantieanspruch abzulehnen, der nach Ablauf der Garantiefrist eingereicht wird, oder wenn der Anspruch unberechtigt ist oder anderweitig von den Bedingungen in dieser Richtlinie und den Stripe-Bedingungen abweicht.  
 
3.2 Dienstleistungen außerhalb des Geltungsbereichs 

Mews wird alle Kosten für Untersuchung, Ersatz oder Reparatur in Rechnung stellen, wenn: (i) kein Mangel festgestellt wird oder der Mangel verursacht wird durch (ii) Öffnen, Ändern, Reparieren, Modifizieren oder Hinzufügen des Zahlungsterminals durch andere als von Mews autorisierte Personen (oder den Versuch, dies zu tun); (iii) Verwendung mit ungeeigneten Verbrauchsmaterialien, Zubehör oder Geräten; (iv) unzulässige äußere Einflüsse (z. B. Kontakt mit Wasser, Temperatur außerhalb der Betriebsbedingungen, Oxidation, Fallenlassen des Geräts usw.); (v) unsachgemäße Nutzung, d. h. Nutzung entgegen den Stripe-Bedingungen, dieser Richtlinie, dem Benutzerhandbuch oder der Bedienungsanleitung von Mews oder Stripe für ein solches Zahlungsterminal; (vi) Fehler in der Stromversorgung (Überspannung); (vii) fehlende Teile oder beschädigte Kunststoffe; (viii) Ausfall von wiederaufladbaren Batterien. Diese Liste verbotener Handlungen dient als Beispiel und ist nicht als erschöpfend zu betrachten. 

4. Gebühren

4.1 Gebühren 

Der Partner ist verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Gebühren für Zahlungsterminal-Dienstleistungen und Zahlungsterminals zu bezahlen. Mews behält sich das Recht vor, die Gebühren vorbehaltlich von Preisänderungen durch Stripe zu erhöhen und/oder zu senken. 
 
4.2. Zahlungsbedingungen 

Sofern nicht anders vereinbart, stellt Mews die Gebühren für Zahlungsterminal-Dienstleistungen und Zahlungsterminals monatlich in Rechnung. Die erste Rechnung wird am ersten Tag des Kalendermonats ausgestellt, der auf den Monat folgt, in dem das betreffende Zahlungsterminal vom Partner bestellt wurde. Die Parteien vereinbaren, dass die Gebühren für Zahlungsterminal-Dienstleistungen für jeden Kalendermonat, in dem der Partner das Zahlungsterminal gemäß diesem Vertrag nutzt, in voller Höhe zu zahlen sind. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Zahlungsterminals nicht stornierbar und Gebühren nicht erstattungsfähig. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass jede Zahlung vom Unterhändler-Konto des Partners abgebucht werden kann.

5. Haftung

5.1 Haftung 

Der Partner ist gegenüber Mews für die Nutzung des Zahlungsterminals durch den Partner verantwortlich und voll haftbar. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die der Partner Mews gemäß dieser Klausel 5.1 verursacht. 
 
5.2 Freistellung

Der Partner verpflichtet sich, Mews und seine Verbundenen Unternehmen in vollem Umfang freizustellen von, zu verteidigen gegen und schadlos zu halten von alle(n) Ansprüche(n) Dritter, die sich aus der Nutzung des Zahlungsterminals durch den Partner ergeben, einschließlich aller Transaktionen, Rückbuchungen, Rückerstattungen, Ansprüche, Bußgelder im Zusammenhang mit einer solchen Nutzung oder der Nutzung der Zahlungsterminal-Dienstleistungen und anderer damit verbundener Dienstleistungen in einer Weise, die gemäß dem Vertrag und dem Unterhändler-Vertrag verboten ist. 

6. Verantwortlichkeiten der Partner

6.1 Verwendung des Zahlungsterminals 

Der Partner stellt sicher, dass das Zahlungsterminal in einer geeigneten Umgebung aufbewahrt und betrieben wird, nur für die Zwecke genutzt wird, für die es konzipiert wurde, und ordnungsgemäß bedient wird. Das Zahlungsterminal darf nur für gewerbliche Zwecke genutzt werden, und der Partner darf das Zahlungsterminal weder für den persönlichen Gebrauch, den Gebrauch in der Familie oder im Haushalt nutzen noch einer anderen Person die Nutzung gestatten. Der Partner darf die Zahlungsterminals nicht unbeaufsichtigt betreiben, es sei denn, das jeweilige Zahlungsterminal ist als unbeaufsichtigtes Selbstbedienungs-Zahlungsterminal zertifiziert.  
 
6.2 Compliance 

Der Partner ist allein verantwortlich für die Nutzung von Zahlungsterminals und die Einhaltung des Vertrags, der geltenden Gesetze, der Stripe-Terminal-Servicebedingungen, Stripe-Terminal-Kaufbedingungen, Systemregeln, PCI-DSS-Sicherheitsanforderungen sowie aller Dokumentationen oder Benutzerhandbücher, die die Nutzung von Zahlungsterminals regeln. Der Partner muss Mews unverzüglich benachrichtigen, wenn er gegen eine der in dieser Klausel genannten Bedingungen verstößt, und auf Anfrage mit Mews und/oder Stripe zusammenarbeiten, um den Verstoß anzugehen und zu beheben. 

6.3 Beschränkungen  

Dem Partner ist es untersagt und er darf weder Dritten gestatten noch versuchen, Dritten zu gestatten: 
  • Zahlungsterminals weiterzuverkaufen oder zu vertreiben oder einem Dritten zu gestatten, diese weiterzuverkaufen oder zu vertreiben. 
  • Das Zahlungsterminal für Benchmarking- oder ähnliche Testzwecke zu verwenden;
  • Sich an Aktivitäten zu beteiligen oder von Aktivitäten zu profitieren, die Stripe gemäß Auflistung unter https://stripe.com/restricted-businesses als eingeschränktes Geschäft oder eingeschränkte Aktivität identifiziert hat, oder sich dafür einzusetzen.
Der Partner ist auch allein dafür verantwortlich, das Zahlungsterminal gemäß der Einschränkungen zu nutzen, die von Stripe in den Stripe-Terminal-Servicebedingungen und den Stripe-Terminal-Kaufbedingungen festgelegt sind. 

7. Schlussbestimmungen

7.1 Diese Stripe-Richtlinie für Zahlungsterminals gilt ab dem vorstehend angegebenen Datum des Inkrafttretens. 
 
7.2 Diese Stripe-Richtlinie für Zahlungsterminals kann geändert werden. Der Partner wird über die Mews-Plattform oder auf der Mews-Website darüber informiert, bevor die Änderung in Kraft tritt.