1. Eingangsbestimmungen

1.1 Diese Hauptgeschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Mews und dem Partner oder demjenigen geschlossen werden, der die von Mews angebotenen Dienste nutzt und/oder Zugang zur Mews-Plattform hat.

1.2 Diese Hauptgeschäftsbedingungen sind auf der Mews-Website veröffentlicht und bilden einen integralen Bestandteil des Vertrags.

1.3 Diese Version der Hauptgeschäftsbedingungen ist gültig und wirksam ab dem vorstehend genannten Datum des Inkrafttretens und ersetzt vollständig alle früheren Versionen der Hauptgeschäftsbedingungen.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 In diesen Hauptgeschäftsbedingungen haben Begriffe und Ausdrücke mit großgeschriebenem Anfangsbuchstaben, die in Anhang 1 - Begriffsbestimmungen - festgelegte Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert.

2.2 Die Überschriften und der Aufbau dieser Hauptgeschäftsbedingungen sowie etwaige in bestimmten Klauseln enthaltene Beispiele haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.

3. Mews-Dienste

3.1 Mews-Dienste

Vorbehaltlich dieser Hauptgeschäftsbedingungen macht Mews die Mews-Plattform innerhalb des Gebiets für den Partner verfügbar und stellt dem Partner sonstige Mews-Dienste bereit, wie im Vertrag angegeben und vorbehaltlich Klausel 3. Der Partner bezahlt Mews die vertraglich festgelegten Gebühren gemäß Klausel 5 der vorliegenden Hauptgeschäftsbedingungen. 

3.2 Autorisierung

Sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist, ernennt der Partner hiermit Mews zum beschränkten Vertreter für die Buchung von Unterkünften und anderen Partner-Diensten, die der Partner für Kunden vorbehaltlich der hierin festgelegten Beschränkungen erbringt. Mews ermöglicht die Veröffentlichung von Auflistungen des Partners über die Mews-Plattform, das Unterkunftsangebot des Partners und andere Partner-Dienste.

3.3 Verfügbarkeit

Die Mews-Dienste werden von Mews vorbehaltlich einer Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die sich der zumutbaren Einflussnahme von Mews entziehen, einschließlich Ereignisse Höherer Gewalt, Computer-, Kommunikations-, Internet-Service- oder Hosting-Einrichtungsausfällen, Verzögerungen bei Hardware, Software, Strom oder anderen Systemen, die nicht im Besitz von Mews sind oder sich der zumutbaren Einflussnahme von Mews entziehen, zur Verfügung gestellt. Die Mews-Dienste können aufgrund von Wartungsarbeiten, Reparaturen, Änderungen, Upgrades oder Verlagerungen vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden. 

3.4 Service Level Agreement (Dienstleistungsvertrag)

Für den Vertrag gilt das Service Level Agreement, das unter https://www.mews.com/en/service-level-agreement verfügbar ist. 

3.5 Mews-Konto

Als Teil des Registrierungsprozesses muss der Partner einen oder mehrere Benutzernamen und einen oder mehrere E-Mail-Kontakt(e) für das Mews-Konto festlegen und anschließend ein oder mehrere Passwörter einrichten. 

3.6 Unbefugter Zugang

Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich und sicher zu behandeln. Mews haftet nicht für Schäden, die durch Missbrauch oder unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten oder unbefugtem Zugang zum Mews-Konto durch Dritte verursacht werden.

3.7 Ausrüstung

Der Partner ist verantwortlich für die Beschaffung und Wartung sämtlicher Ausrüstung und Zusatzdienste, die für die Verbindung mit den Mews-Diensten, den Zugang zu ihnen oder ihre anderweitige Nutzung erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme, Netzwerk- und Webserver („Ausrüstung“). Der Partner ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Ausrüstung und für jedwede Nutzung der Geräte verantwortlich.

3.8 Unterauftragnehmer

Mews kann auch auf Unterauftragnehmer zurückgreifen, um bestimmte Teile der Mews-Dienste bereitzustellen. Mews haftet für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragnehmer in demselben Umfang, in dem Mews haften würde, wenn Mews die Dienste jedes Unterauftragnehmers gemäß den Bedingungen dieses Vertrags direkt ausführen würde, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist. 

3.9 Änderungen an Mews-Diensten

Unbeschadet anderer in hierin enthaltener Bestimmungen behält sich Mews das Recht vor, im Rahmen der fortlaufenden Entwicklung der Mews-Dienste nach eigenem Ermessen im Vertrag angegebene Elemente und Funktionen der Mews-Dienste, einschließlich Änderungen an der Mews-Plattform, hinzuzufügen, zu ändern, einzustellen oder anderweitig zu modifizieren. Wenn eine Änderung zu einer wesentlichen Verschlechterung der bereitgestellten Mews-Dienste führen würde (z. B. wenn ein wesentliches Merkmal aus dem dem Partner bereitgestellten Mews-Dienste-Paket entfernt wird), wird Mews den Partner darüber informieren. Es gilt dann Artikel 14.8 dieser Bedingungen. 

3.10 Mews Add-on

Der Partner kann Mews-Add-ons über den Mews Marketplace oder auf andere von Mews angebotene Weise erwerben, wobei die von Mews festgelegten Gebühren für Mews-Add-ons zu entrichten sind. Die Gebühren für das Mews-Add-on sind monatlich zu bezahlen, sofern Mews keinen anderen Abrechnungszeitraum angibt, und werden immer in Euro angegeben. Jede Währungsumrechnung im Rahmen dieser Klausel wird auf der Grundlage des Wechselkurses von Open Exchange Rates (verfügbar unter https://openexchangerates.org/) berechnet, der am Rechnungsdatum zwischen 12:00 und 1:00 Uhr (MEZ/MESZ) veröffentlicht wird. Mews kann jedes Mews-Add-on jederzeit und nach eigenem Ermessen entfernen und/oder aktualisieren.

3.11 Testzeitraum für Mews Add-on

Einige Mews-Add-ons können für einen Testzeitraum, der für das jeweilige Mews-Add-on angegeben ist, kostenlos angeboten werden. Innerhalb des Testzeitraums ist der Partner berechtigt, den Kauf des jeweiligen Mews-Add-ons jederzeit über die entsprechende Funktion der Mews-Plattform zu stornieren. Nach Ablauf der Testzeitraums ist der Partner verpflichtet, die Gebühren für das jeweilige Mews-Add-on zu bezahlen.

4. Auflistung, Bestätigung & Partner-Dienste

4.1 Auflistung

Der Partner verfügt über die vollumfängliche Kontrolle für und ist daher vollumfänglich verantwortlich für die hochgeladene Verfügbarkeit von Unterkünften oder anderen Partner-Diensten und das Hochladen aktueller Versionen der Geschäftsbedingungen für Partner-Dienste auf der Mews-Plattform. Dementsprechend sichert der Partner zu und gewährleistet, dass die hochgeladenen verfügbaren Partner-Dienste und alle Partnerinhalte, die über die Mews-Plattform zur Verfügung gestellt werden, (i) nicht gegen Vereinbarungen verstoßen, die der Partner mit Dritten getroffen hat, (ii) allen geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und (iii) nicht mit den Rechten Dritter kollidieren. Mews ist berechtigt, jederzeit, ohne Vorankündigung und nach eigenem Ermessen den Zugang zu verfügbaren Auflistungen und Partnerinhalten, die auf die Mews-Plattform hochgeladen wurden, zu entfernen oder zu sperren, wenn Mews diese aus irgendeinem Grund für beanstandbar hält, insbesondere wenn sie gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.

4.2 Bestätigung

Auf Anfrage des Kunden zur Reservierung von Partner-Diensten über die Mews-Plattform ist Mews berechtigt, dem Kunden diese Reservierung im Namen des Partners zu bestätigen, vorausgesetzt, die angeforderten Partner-Dienste sind verfügbar und alle spezifizierten Anforderungen der entsprechenden Auflistung des Partners sind durch die Reservierung des Kunden erfüllt. Mews teilt dem Partner die Einzelheiten zum Kunden und zur Anfrage des Kunden mit. Der Preis, den der Partner dem Kunden für die angeforderten Partner-Dienste in Rechnung stellt, darf nicht höher sein als der in der Reservierungsanfrage angegebene Preis. 

4.3 Partner-Dienste

Der Partner ist allein verantwortlich für die Bereitstellung der Partner-Dienste für seine Kunden und für (i) die Erbringung von Buchungen oder anderen über die Mews-Plattform bestätigten Partner-Diensten, (ii) alle Stornierungen von bestätigten Bestellungen von Partner-Diensten und (iii) die Rückerstattungsrichtlinie des Partners.

4.4 Freistellung

Der Partner verpflichtet sich, Mews vollumfänglich von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten, Schäden, Forderungen und Ausgaben jeglicher Art, die sich aus oder in Verbindung mit (i) der Bereitstellung von Unterkünften und anderen Partner-Diensten, (ii) der Stornierung einer bestätigten Partner-Service-Bestellung durch den Partner und (iii) der Rückerstattungsrichtlinie des Partners ergeben, freizustellen, dagegen zu verteidigen und schadlos zu halten. 

5. Gebühren und Zahlungsbedingungen

5.1 Gebühren

Der Partner bezahlt an Mews alle im Vertrag festgelegten Gebühren. Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, sind die Plattformgebühren ab dem Startdatum im Voraus zu bezahlen. Änderungen am Umfang der Mews-Dienste, die über die Mews-Plattform vorgenommen werden, können sich auf die Höhe der hiernach zu bezahlenden Plattformgebühren auswirken. Die Zahlungsverpflichtungen sind unkündbar und nicht übertragbar, und die bezahlten Gebühren sind nicht erstattungsfähig. 

5.2 Ressourcen-Tiers (Resource Tiers)

Ressourcen-Tiers werden durch Bezugnahme auf die Art des Raums/der Räume, der Mitgliedschaft oder anderer Ressourcen („Ressourcen“) definiert, die der Partner seinen Kunden wie folgt anbietet: 

  1. Extra Small Resource Tier („XS“), die Art(en) der Ressource(n) wird/werden in Zukunft auf der Mews-Plattform festgelegt;

  2. Small Resource Tier („S“) umfasst die folgenden Arten von Ressourcen: Bett, Schreibtisch, Parkplatz, nicht ausgestatteter Campingplatz;

  3. Medium Resource Tier („M“) umfasst die folgenden Arten von Ressourcen: Zimmer, Schlafsaal, Apartment, Tagungsraum, Suite, Büro, Teambereich, Villa, ausgestatteter Campingplatz;

  4. Large Resource Tier („L“) umfasst die folgende Art von Ressourcen: Anlage;

  5. Extra Large Resource („XL“), Art(en) von Ressourcen wird/werden in Zukunft innerhalb der Mews-Plattform festgelegt.

Mews kann jederzeit und ohne Vorankündigung einen neue Art von Ressource zu jeder Ressourcen-Tier hinzufügen. Ausgenommen ist eine Änderung der Ressourcen-Tier, die eine Erhöhung der anwendbaren Plattformgebühren zur Folge hat, die gemäß Klausel 5.6. mitgeteilt wird. Dem Partner ist es nicht gestattet, die Ressource in einer Ressourcen-Tier einzurichten, die sich von dem offiziellen Angebot des Partners an seine Kunden unterscheidet. Wenn der Partner die Plattformgebühren auf monatlicher Basis bezahlt, werden die Plattformgebühren für Ressourcen, die in mehr als einer Ressourcen-Tier und/oder als mehr als einer Art von Ressource angeboten werden (jeweils eine „Flexible Ressource“), berechnet als der höhere Wert von (a) der größten anwendbaren Ressourcen-Tier innerhalb dieser Flexiblen Ressource; oder (b) der anwendbaren Ressourcen-Tier multipliziert mit der Anzahl dieser Ressource innerhalb dieser Flexiblen Ressource. 

5.3 Zahlungsbedingungen

Alle Gebühren müssen gemäß der Festlegung im Vertrag bezahlt werden. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass die Gebühren vom Unterhändler-Konto abgebucht werden. Wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ist Mews (oder sein Zahlungsdienstleister und/oder das Mitglied, falls zutreffend) befugt, die entsprechenden Geldbeträge von einem Zahlungsinstrument abzuheben, das auf dem Mews-Konto gespeichert und vorautorisiert ist. Alle Beträge im Rahmen des Vertrags sind in der im Vertrag festgelegten Währung zu bezahlen. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Mews Rechnungen auf elektronischem Wege oder auf andere Weise ausstellen kann. Wenn die Plattformgebühren in einem jährlichen Abrechnungszyklus zu bezahlen sind, stellt Mews auf der Grundlage der im Vertrag festgelegten Anfänglichen Ressourcenmengen eine Proforma-Rechnung für die Vorauszahlung der Plattformgebühren aus. Mews erteilt die Log-in-Daten für die Produktionsumgebung der Mews-Plattform erst nach Erhalt der Zahlung für eine solche Proforma-Rechnung. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Mews nicht verpflichtet ist, Log-in-Daten zu erteilen, wenn die entsprechende Pro-forma-Rechnung nicht bezahlt wird. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen, die auf dieser Grundlage ausgestellt wurden, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlungen gelten an dem Tag als erfolgt, an dem sie dem Bankkonto von Mews gutgeschrieben werden. Für alle bei Fälligkeit nicht bezahlten Beträge werden Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % pro Tag erhoben. Wenn dieser Betrag die nach geltendem Recht höchstmöglichen Verzugszinsen übersteigen würde, so ist der Partner nur zur Zahlung dieser höchstmöglichen Verzugszinsen verpflichtet. Sowohl Mews als auch der Partner erklären, dass die Gegenleistung gemäß diesem Vertrag im gegenseitigen Einverständnis beider Parteien erbracht wird. 

5.4 Steuern

Die Gebühren enthalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, harmonisierte, Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer lokalen, staatlichen, provinzialen, föderalen oder ausländischen Gerichtsbarkeit erhoben werden („Steuern“). Der Partner ist für die Zahlung aller mit dem Vertrag verbundenen Steuern verantwortlich. Wenn Mews gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu bezahlen oder einzutreiben, für die der Partner gemäß diesem Absatz verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Partner in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt, es sei denn, der Partner legt Mews eine gültige und von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Der Partner ist dafür verantwortlich, Mews eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine zutreffende Bankverbindung mitzuteilen, um eine richtige Rechnungsstellung zu ermöglichen. 

5.5 Mindestgebühren für die Plattform

Mews legt in dem Vertrag die Mindestbeträge der Gebühren fest, die von den Partnern für die Nutzung der Mews-Plattform bezahlt werden müssen („Mindestgebühren für die Plattform“). Wenn die gemäß Klausel 5.1. berechneten Plattformgebühren (pro Monat) aus irgendeinem Grund unter die Mindestgebühren für die Plattform fallen (z. B. wenn der Partner die Ressourcenmengen innerhalb der Mews-Plattform ändert), erklärt sich der Partner damit einverstanden, stattdessen die Mindestgebühren für die Plattform zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart. 

5.6 Änderungen der Gebühren

Mews kann von Zeit zu Zeit Änderungen an den im Vertrag angegebenen Gebühren vornehmen und den Partner darüber informieren. Solche mitgeteilten Änderungen werden gegenüber dem Partner erst (i) nach Ablauf von dreißig (30) Kalendertagen nach der Mitteilung von Mews über solche Änderungen an den Partner und (ii) am Startdatum des nächsten Abrechnungszyklus des Partners wirksam. Ist der Partner mit solchen Änderungen nicht einverstanden, kann er ihnen gemäß Ziffer 14.8 dieser Bedingungen widersprechen. 

5.7 Anpassungen (True-ups)

Übersteigt der Betrag der gemäß dem Vertrag berechneten Plattformgebühren in einem Abrechnungszeitraum den Betrag der Plattformgebühren, die vom Partner gemäß Ziffer 5.3. vorausbezahlt wurden, so hat Mews das Recht, eine Anpassungs-Rechnung (True-up Rechnung) für die Zahlung dieser zusätzlich angefallenen Plattformgebühren auszustellen. 

6. Nutzung der Mews-Dienste

6.1 Zweck

Der Partner oder eines seiner Verbundenen Unternehmen ist berechtigt (falls und soweit dies von den Parteien im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde), die Mews-Dienste nur für seine internen Geschäftsprozesse zu nutzen. Der Partner ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung oder den Zugang zu den Mews-Diensten, unter anderem durch technische Mittel oder durch die Bearbeitung von Anfragen für Dritte oder andere Einrichtungen zu ermöglichen. Verstößt der Partner gegen diese Klausel, indem er entweder die Mews-Dienste für Dritte nutzt, die Nutzung der oder den Zugang zu den Mews-Diensten durch Dritte gestattet oder die Mews-Dienste für andere Zwecke oder Einrichtungen nutzt, hat Mews das Recht, von allen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Partner zurückzutreten und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen; der Anspruch von Mews auf Schadensersatz bleibt davon unberührt. 

6.2 Umfang

Der Partner darf die Mews-Dienste nur gemäß der Festlegung im Vertrag, in der Dokumentation und den Richtlinien zur zulässigen Nutzung nutzen. Der Partner ist berechtigt, die Mews-Dienste nur für die Bereitstellung von Partner-Diensten in der im Vertrag angegebenen Einrichtung zu nutzen. 

6.3 Nutzung durch den Partner

Der Partner ist verpflichtet, die Mews-Dienste in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den die Mews-Dienste zur Verfügung gestellt werden, und in Übereinstimmung mit diesen Hauptgeschäftsbedingungen und allen geltenden Gesetzen zu nutzen. Der Partner darf die Mews-Dienste nicht (i) in einer Weise nutzen, die dazu führt oder dazu führen kann, dass ein Mews-Dienste oder der Zugang dazu unterbrochen, beschädigt oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird, oder (ii) zu betrügerischen Zwecken oder in Verbindung mit einer Straftat oder einer anderen gesetzeswidrigen Handlung nutzen. 

6.4 Durchführung

Der Partner sorgt dafür, dass die Arbeitsumgebung (insbesondere die Funktion des Netzes) mit der Dokumentation und den Bedingungen zur Regelung der Partner-Dienste übereinstimmt und mit den Praktiken der Arbeitsumgebung übereinstimmt, die für ähnliche Systeme üblich sind. Mews haftet nicht für eingeschränkte oder nicht funktionierende Mews-Dienste, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderungen ergeben. Mews haftet auch nicht für Schäden, die daraus entstehen.

6.5 Zusammenarbeit
 
Der Partner ist verpflichtet, Mews in angemessener Weise zu unterstützen und mit Mews zusammenzuarbeiten, damit Mews alle Mews-Dienste gemäß Festlegung im Vertrag effizient und zeitnah bereitstellen kann. Jede zumutbare Zusammenarbeit in Bezug auf Umfang, Mittel und Personal wird kostenlos erbracht, unter anderem durch die Bereitstellung von technischen Ressourcen, qualifiziertem Personal, das zu einer solchen Zusammenarbeit verpflichtet ist, oder durch die Bereitstellung von Spezifikationen und die Durchführung von Tests, durch die Übernahme der von Mews ordnungsgemäß ausgeführten Arbeiten usw. Der Partner erkennt an, dass jede Verzögerung seinerseits bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen Auswirkungen auf die Ausführung der Tätigkeiten von Mews im Rahmen des Vertrags haben kann, und Mews nicht für eine daraus resultierende Verzögerung haftet.
 
6.6 Änderungen
 
Der Partner ist nicht berechtigt, Änderungen an den Mews-Diensten oder der Mews-Plattform vorzunehmen. Ausgenommen sind gemäß der Dokumentation die Standard-Administrationseinstellungen.
 
6.7 Hosting

Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass bestimmte Mews-Dienste auf der Hosting-Plattform gehostet werden und dass der Partner über alle technischen oder andere Einschränkungen für die Nutzung der Mews-Dienstes, die sich aus den Hosting-Bedingungen ergeben, Kenntnis hat.

7. API - Dienste von Drittanbietern und Mews Marketplace

7.1 Mews API
 
Der Partner kann Mews auf Grundlage der unter https://mews-systems.gitbook.io/connector-api/ („Mews API-Bedingungen“) verfügbaren Mews API-Geschäftsbedingungen Dritten einen eingeschränkten Zugang zu bestimmten Teile der Mews-Plattform über die Mews-Anwendungsprogrammierschnittstelle (Application Programming Interface, „Mews API“) gewähren oder Mews die Genehmigung hierzu erteilen. Der Partner erkennt außerdem an, dass diese Klausel 7 auch für alle Marketplace-Produkte von Dritten gilt. Sofern im jeweiligen Vertrag nicht anders vereinbart, stellt Mews nur die Integration und nicht die eigentliche Dienstleistung zur Verfügung. Mews hat das Recht, Marketplace-Produkte von Dritten jederzeit und nach eigenem Ermessen zu entfernen.
 
7.2 Geschäftsbedingungen von Dritten

Vor der Nutzung von Integrationen Dritter wird dem Partner empfohlen, (i) die Geschäftsbedingungen und Datenverarbeitungsbedingungen (falls zutreffend) zu prüfen, auf deren Grundlage der betreffende Dritte sein Produkt oder seine Dienstleistung, das/die Gegenstand der Integration ist, anbietet, und (ii) den Datenschutz und die technische Sicherheit des Produkts oder der Dienstleistung, das/die Gegenstand der Integration ist, zu prüfen. Mews vertraut darauf, dass der Partner die Prüfung gemäß Klausel 7.2 durchgeführt hat.
 
7.3 Anerkenntnis

Durch die Nutzung einer der von Mews unterstützten externen Integrationen erkennt der Partner an, dass (i) Mews über keinerlei Einflussnahme auf den Dienst oder das Produkt verfügt, das Gegenstand der Integration ist, (ii) der Partner die Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat, auf deren Grundlage der betreffende Dritte sein Produkt oder seine Dienstleistung, das/die der Gegenstand der Integration ist, anbietet, (iii) der Partner einwilligt, dass Mews die durch die Bereitstellung der entsprechenden Dienstleistungen für den Partner erhobenen Daten an den Dritten übermittelt, und (iv) der Partner die Integration von Dritten auf eigenes Risiko nutzt.
 
7.4 Haftung von Mews

Mews kann nicht haftbar gemacht werden und übernimmt keinerlei Haftung, Verpflichtung oder Verantwortung für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit der Integration von Dritten. Mews verfügt über keinerlei Einflussnahme auf diese Dritten und ist nicht verantwortlich für den Inhalt ihrer Dienstleistungen. Mews stellt dem Partner Integrationen von Dritten nur zu seiner Vereinfachung zur Verfügung. Dies stellt keine Billigung solcher oder Verbindung mit solchen Dritten dar. Bedenken bezüglich der Dienstleistungen von Dritten sollten an die zuständigen Dritten gerichtet werden.
 
7.5 Freistellung

Der Partner wird Mews gegen alle Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten, Gebühren (einschließlich Rechtsanwaltskosten) und Ausgaben im Zusammenhang mit jeglichen Anschuldigungen oder Rechtsverfahren Dritter verteidigen und freistellen, die sich aus (i) dem Missbrauch von Integrationen von Dritten durch den Partner und (ii) Verstößen gegen Geschäftsbedingungen ergeben, auf deren Grundlage der jeweilige Dritte sein Produkt oder seine Dienstleistung bereitstellt, das/die Gegenstand der Integration ist.

8. Lieferung und Garantie

8.1 Lieferung von Mews-Diensten

Mews stellt die Mews-Dienste gemäß den Festlegungen im Vertrag zur Verfügung durch Einrichtung und/oder Autorisierung eines bereits bestehenden Mews-Kontos für den Partner.
 
8.2 Keine Garantie

Sofern in dem jeweiligen Vertrag nichts anderes festgelegt ist, WERDEN DIE MEWS-PLATTFORM, DIE MEWS-DIENSTE, DIE DOKUMENTATION UND ALLE MEWS-INHALTE IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG „WIE BESEHEN“ (AS IS) UND „WIE VERFÜGBAR“ (AS AVAILABLE) OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN LEHNT MEWS AUSDRÜCKLICH ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER ANDERWEITIGEN BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. MEWS GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE MEWS-PLATTFORM, DIE MEWS-DIENSTE, DIE DOKUMENTATION ODER DIE MEWS-INHALTE. Mews übernimmt keine Garantie dafür, dass die Mews-Plattform, die Mews-Dienste, die Dokumentation oder jegliche Mews-Inhalte den Anforderungen des Partners entsprechen oder ununterbrochen, sicher, viren- oder fehlerfrei verfügbar sind. Mews übernimmt keine Garantie für die Qualität, Genauigkeit, Aktualität, Wahrhaftigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Mews-Plattform, der Service-Levels in Bezug auf die Mews-Plattform, der Mews-Dienste, der Dokumentation oder der Mews-Inhalte. Wenn der Partner sich auf die Mews-Plattform, das Service-Level in Bezug auf die Mews-Plattform, Mews-Dienste, Dokumentation oder Mews-Inhalte verlässt, erkennt er an und erklärt sich damit einverstanden, dass er dies ausschließlich auf eigenes Risiko tut.

9. Haftung

9.1 Informationspflicht

Der Partner ist verpflichtet, Mews unverzüglich über das Eintreten von Ereignissen zu informieren, die die ordnungsgemäße Erfüllung der hierin festgelegten Verpflichtung beeinträchtigen können. Er wird sich nach besten Kräften bemühen, mit Mews zusammenzuarbeiten, um solche Ereignisse zu überwinden.
 
9.2 Höhere Gewalt

Keine der Parteien verstößt gegen den Vertrag oder haftet für dessen Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, soweit diese durch ein Ereignis Höhere Gewalt verursacht wird.
 
9.3 Befreiungsgründe

Wenn die Erbringung eines Mews-Dienstes oder die Erfüllung einer hierin festgelegten Verpflichtung als direkte oder indirekte Folge einer Handlung oder Unterlassung des Partners verhindert wird („Befreiungsgrund"), wird Mews für alle betroffenen Fristen eine Verlängerung gewährt, die der Dauer der Verzögerung entspricht, die durch den entsprechenden Befreiungsgrund verursacht wurde.
 
9.4 Haftungsbeschränkung

WEDER MEWS, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, AUFTRAGNEHMER NOCH ANDERE PARTEIEN, DIE AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER LIEFERUNG DER MEWS-PLATTFORM ODER DER MEWS-DIENSTE BETEILIGT SIND, HAFTEN FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE, BESONDERE, STRAFENDE, EXEMPLARISCHE ODER INDIREKTE KOSTEN ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN, PROZESSKOSTEN, VERLUST VON DATEN, FIRMENWERT, PRODUKTION, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ODER RUF, DIENSTUNTERBRECHUNG, COMPUTERSCHÄDEN ODER SYSTEMAUSFÄLLE ODER KOSTEN FÜR ERSATZLEISTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DEM VERTRAG ODER AUS DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER MEWS-PLATTFORM ODER DER MEWS-DIENSTE ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF EINER GARANTIE, EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER EINEM ANDEREN RECHTSGRUND BERUHEN, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB MEWS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER NICHT, SELBST WENN SICH HERAUSSTELLT, DASS EINE HIERIN FESTGELEGTER BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT. In keinem Fall haftet Mews gegenüber dem Partner für mehr als den Betrag der tatsächlichen direkten Schäden bis zu dem Betrag, der den vom Partner im Rahmen dieses Vertrags zu bezahlenden Plattformgebühren für den letzten Kalendermonat vor dem ersten Vorfall, aus dem sich die Haftung ergibt, entspricht. Die Parteien sind sich einig, dass diese Klausel eine angemessene Verteilung von Risiken darstellt. IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG FÜR DEN PARTNER MÖGLICHERWEISE NICHT GILT. IN DIESEN RECHTSORDNUNGEN WERDEN DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN JEDOCH IM GRÖSSTMÖGLICHEN UMFANG DURCHGESETZT, DEN DAS GELTENDE RECHT ZULÄSST.

10. Vertraulichkeit

10.1 Keine der Parteien wird Vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwenden, es sei denn, diese Offenlegung ist zur Ausübung ihrer Rechte oder zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß dem Vertrag erforderlich oder wurde von der anderen Partei ausdrücklich schriftlich genehmigt. Jede Partei wendet zum Schutz der Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei die gleiche Sorgfalt an, die sie zum Schutz ihrer eigenen Vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet, aber unter keinen Umständen darf jede Partei weniger als eine angemessene Sorgfalt anwenden. Keine der Parteien darf die Vertraulichen Informationen der anderen Partei gegenüber anderen natürlichen oder juristischen Personen offenlegen als gegenüber ihren leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Beratern, Auftragnehmern, Rechtsberatern und Verbundenen Unternehmen, die Zugang zu diesen Vertraulichen Informationen benötigen, um den Zweck des Vertrags zu erfüllen, und die Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen haben, die mindestens so restriktiv sind wie die Anforderungen in dieser Klausel.

11. Rechte an geistigem Eigentum und Datenschutz

11.1 Rechte an geistigem Eigentum

Mews und seine Verbundenen Unternehmen, Lieferanten und/oder Lizenzgeber besitzen und behalten alle Rechte, Titel und Anteile (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Patentrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum) an (i) der Mews-Plattform, den Mews-Diensten, der Dokumentation und allen Verbesserungen, Erweiterungen oder Änderungen daran; (ii) der Software, den Anwendungen, Erfindungen oder anderen Technologien, die in Verbindung mit der Implementierung der Mews-Dienste, der Mews-Plattform oder der Unterstützung durch Mews entwickelt wurden; (iii) Informationen, die aus aggregierten und anonymisierten Daten abgeleitet wurden, und (iv) alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich auf die vorgenannten Punkte beziehen. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass nur Mews (oder seine Verbundenen Unternehmen) das Recht haben, die Mews-Dienste und die Mews-Plattform zu verbessern, zu verändern, zu bearbeiten, anzupassen oder anderweitig zu modifizieren. Im Falle einer Änderung durch den Partner oder im Falle einer Zusammenlegung mit einem anderen System haftet Mews nicht für Fehler und übernimmt keine Garantie für das ordnungsgemäße Funktionieren der Mews-Dienste und der Mews-Plattform. Jegliche Änderungen, Implementierungen und/oder Modifikationen der Mews-Dienste oder der Mews-Plattform dürfen nur von Mews und/oder nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Mews gemäß den Bedingungen der erteilten Zustimmung durchgeführt werden.
 
11.2 Meldungen und Modifikationen

Wenn der Partner Mews Meldungen über Mängel vorlegt und/oder Änderungen vorschlägt („Meldung“), hat Mews das Recht, einen solche Meldung zu verwenden. Dies umfasst die Einbindung einer solchen Meldung in die Mews-Dienste oder andere Softwareprodukte, ohne dass dem Partner gegenüber eine Verpflichtung besteht. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, behält sich Mews alle Rechte vor und gewährt dem Partner keinerlei Lizenzen, weder stillschweigend noch anderweitig.
 
11.3 Datenschutz

Der Datenschutz wird in dem speziellen Nachtrag zur Datenverarbeitung geregelt, der integraler Bestandteil des Vertrags ist. Der Nachtrag zur Datenverarbeitung ist verfügbar unter https://www.mews.com/en/terms- conditions/data-processing-transfer-policy-partners (/de/terms- conditions/data-processing-transfer-policy-partners)
 
11.4 Dienste im Bereich Künstliche Intelligenz

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag hat Mews das Recht, Daten und andere Informationen in Bezug auf die Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Gesichtspunkte der Mews-Plattform, der Mews-Dienste und der damit verbundenen Systeme und Technologien (d. h. anonymisierte, vom Kunden oder Partner abgeleitete aggregierte Informationen) zu erheben, zu verfolgen und zu analysieren und Mews steht es (während und nach der Laufzeit dieses Vertrags) frei, (i) diese Informationen und Daten zu verwenden, um die Mews-Plattform, die Mews-Dienste und alle Fähigkeiten der künstlichen Intelligenz zu verbessern und zu erweitern, die die Leistung und Effektivität der Dienstleistungen für die Partner oder für andere Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke in Verbindung mit der Mews-Plattform, den Mews-Diensten und anderen Mews-Angeboten (oder Angeboten seiner Verbundenen Unternehmen) erhöhen, (ii) diese Informationen und Daten zu verwenden, um für die Mews-Dienste und andere Mews-Angebote (oder Angebote seiner Verbundenen Unternehmen) zu werben, und (iii) diese Daten in aggregierter und anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen (d.h. über sogenannte anonymisierte Industriestandard-Trends).

12. Zusicherungen, Garantien und Beschränkungen

12.1 Allgemeine Bestimmungen

Jede Partei sichert der anderen Partei zu und garantiert, dass: (i) die betreffende Partei ordnungsgemäß gegründet wurde und gemäß den Gesetzen des Landes, in dem sie gegründet wurde, rechtsgültig besteht; (ii) die Ausführung, Übergabe und Erfüllung
des Vertrags eine gesetzliche, gültige und verbindliche Verpflichtung der betreffenden Partei darstellt; und (iii) die betreffende Partei über die erforderliche Handlungsvollmacht und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Befugnis verfügt, um ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszuführen, zu erfüllen und umzusetzen.
 
12.2 Beschränkungen

Der Partner darf nicht (und darf keinen Dritten dazu ermächtigen oder dabei unterstützen): (i) die Mews-Plattform oder die Mews-Dienste zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, es sei denn, die Durchsetzung der vorgenannten Beschränkungen ist durch geltende Rechtsvorschriften untersagt; (ii) Benutzerbeschränkungen oder andere Zeit-, Nutzungs- oder Funktionsbeschränkungen, die in die Mews-Plattform oder die Mews-Dienste eingebaut sind, zu umgehen; (iii) Eigentumshinweise, Kennzeichnungen oder Marken von der Mews-Plattform oder den Mews-Diensten zu entfernen; (iv) Inhalte, die Teil der Mews-Plattform oder den Mews-Dienste sind, zu rahmen, einzubetten oder zu spiegeln; (v) Zugang zu der Mews-Plattform oder den Mews-Diensten zu nehmen, um (a) ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen oder (b) Ideen, Module, Funktionen oder Grafiken der Mews-Plattform oder der Mews-Dienste zu kopieren; (vi) direkt oder indirekt Marken, Geschäftsnamen oder andere Bezeichnungen von Mews (oder verwandte oder ähnliche Geschäftsnamen oder andere Bezeichnungen) zu registrieren; (vii) die Rechte an geistigem Eigentum von Mews (oder verwandte oder ähnliche Logos und/oder Markenzeichen von Mews) zu seinem Vorteil zu nutzen, z. B. durch Kombination von Mews-Logos und/oder Markenzeichen mit dem eigenen Geschäftsnamen und/oder Firmennamen oder den eigenen Produkten oder Dienstleistungen; (viii) die Mews-Plattform oder die Mews-Dienste in einer Weise zu nutzen, die durch die Richtlinie zur zulässigen Nutzung untersagt ist.

13. Kommunikation und Referenzen

13.1 Adressen des Partners

Alle an den Partner gerichteten Kommunikationen (einschließlich aller rechtswirksamen Mitteilungen und Rechnungen) können auf elektronischem Wege (i) an die vom Partner im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse oder eine andere vom Partner angegebene E-Mail-Adresse oder (ii) über das vom Partner verwendete Mews-Konto gesendet werden.
 
13.2 Partner als Referenzen

Mews ist berechtigt, den Partner öffentlich als Nutzer der Mews-Dienste zu bezeichnen und zu diesem Zweck die Marke und das Logo des Partners zu verwenden.

14. Laufzeit, Kündigung und Änderungen

14.1 Laufzeit

Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
 
14.2 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von einem (1) Monat kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Kalendermonats, der auf die Zustellung der Kündigung folgt, und endet mit Ablauf des letzten Tages des betreffenden Kalendermonats. Durch die Kündigung des Vertrags verzichtet Mews nicht auf seine Rechte, die nicht bezahlten Gebühren, andere Kosten oder Schadensersatzansprüche einzufordern. Wenn Mews den Vertrag gemäß dieser Klausel 14.2 ordentlich kündigt, hat der Partner ungeachtet der Klausel 5.1 das Recht auf eine anteilige Rückerstattung der vom Partner im Voraus bezahlten Plattformgebühren, die in den Zeitraum nach der Wirksamkeit der Kündigung fallen.
 
14.3 Aussetzung

Mews kann die Bereitstellung der Mews-Dienste für den Partner aussetzen, wenn (i) der Partner mit der Zahlung der Gebühren länger als zehn (10) Tage im Verzug ist, (ii) der Partner mit der Zahlung eines negativen Saldos oder einer Kaution im Verzug ist oder (iii) ein wesentlicher Vertragsverstoß des Partners vorliegt oder (iv) ein Fall eintritt, der im Händlervertrag oder einem ähnlichen Vertrag festgelegt ist. Alle anderen Rechte von Mews, die sich aus dem Verstoß des Partners ergeben, bleiben davon unberührt. Während der Aussetzung funktionieren die Mews-Dienste wie gewohnt, aber der Partner hat keinen Zugang zu seinem Mews-Konto.
 
14.4 Kündigung

Der Vertrag kann zusätzlich zu den in dieser Klausel 14 genannten Gründen wie folgt gekündigt werden: (i) wenn eine der Parteien gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrags verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den Verstoß behebt; (ii) eine Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet der Rechte oder Rechtsbehelfe, die den Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung zur Verfügung stehen, oder ihrer Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten, wenn: (a) die andere Partei einen Auflösungsbeschluss fasst oder ein Gericht einen entsprechenden Beschluss fasst; (b) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit oder im Wesentlichen ihre gesamte Geschäftstätigkeit einstellt; oder (c) die andere Partei für insolvent erklärt wird, ihr Zahlungsaufschub gewährt wurde oder sie sich in freiwilliger Liquidation befindet, zahlungsunfähig ist oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern schließt oder zu schließen beabsichtigt. Der Partner muss die Beendigung einer Integrationsverbindung und die Verringerung der damit verbundenen Gebühren im Voraus ankündigen. Wenn der Partner gegen die Richtlinie zur zulässigen Nutzung verstößt, kann Mews den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen; Mews wird den Partner vor der Kündigung von dem Verstoß gegen die Richtlinie zur zulässigen Nutzung in Kenntnis setzen, sofern eine solche Benachrichtigung unter Berücksichtigung der Art des Verstoßes seitens des Partners und der möglichen Schäden, die durch einen solchen Verstoß verursacht werden können, angemessen ist. Bei Ablauf oder Kündigung des Vertrags stellt der Partner die Nutzung der Mews-Dienste ein. Mews kann den Vertrag außerdem gemäß den Bedingungen des Händlervertrags kündigen.
 
14.5 Stornierung der Schulung und der Installation

Wenn der Partner seine bestätigten Termine für Vor-Ort-Schulungen und Installationen innerhalb von vier (4) Wochen vor dem vereinbarten Installationstermin storniert, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 60 % der Gebühr für die bestätigten Schulungs- und Installationstermine an, die im Vertrag festgelegt sind. Im Voraus gebuchte Flüge oder Reisekosten, die zu einem beliebigen Zeitpunkt gebucht wurden, werden entsprechend in Rechnung gestellt.
 
14.6 Negativer Saldo

Der Partner ist verpflichtet, alle ausstehenden Beträge innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Kündigung des Vertrags an Mews zu bezahlen und zu begleichen. Der Partner erkennt an, dass gemäß Klausel 5.3. dieser Hauptgeschäftsbedingungen für einen negativen Saldo Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % pro Tag erhoben werden.
 
14.7 Änderungen der Hauptgeschäftsbedingungen

Diese Hauptgeschäftsbedingungen können von Zeit zu Zeit von Mews geändert werden. Wenn Mews Änderungen an diesen Hauptgeschäftsbedingungen vornimmt, informiert Mews den Partner mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Inkrafttreten der geänderten Hauptgeschäftsbedingungen, es sei denn, die Änderung der Hauptgeschäftsbedingungen ist durch geltendes Recht vorgeschrieben, in diesem Fall kann eine kürzere Frist gelten. Mews kann, ist aber nicht verpflichtet, dem Partner die Änderungen mitzuteilen, die ausschließlich in der nicht rechtsverbindlichen Zusammenfassung auf der linken Seite dieses Dokuments enthalten sind.
 
14.8 Widerspruch gegen Änderungen und Kündigung im Falle von Änderungen Ist der Partner mit den Änderungen der Hauptgeschäftsbedingungen gemäß Klausel 14.7, mit Änderungen der Mews-Dienste, die eine wesentliche Verschlechterung der Mews-Dienste gemäß Klausel 3.9 dieses Vertrags zur Folge haben, oder Änderungen der Gebühren gemäß Klausel 5.6 dieses Vertrags („Änderungen“) nicht einverstanden sind, muss der Partner Mews schriftlich benachrichtigen und kann den Vertrag (i) zum Tag des Inkrafttretens der jeweiligen Änderungen oder (ii) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die jeweiligen Änderungen kündigen, je nachdem, welche Bedingung zu einem später Zeitpunkt eintritt. Wenn Mews vor diesem Datum keine Kündigungsmitteilung des Partners zugeht, ist der Partner nicht mehr berechtigt, den Vertrag aus den in dieser Klausel 14.8 genannten Gründen zu kündigen.
 
14.9 Kündigung des Abonnements von Mews Add-on

Die Parteien können den Zugang oder das Abonnement für ein entsprechendes Mews-Add-on jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist ist in den Produktinformationen für ein bestimmtes Mews-Add-on angegeben und beginnt ab dem Datum der Kündigungsanfrage des Partners über den Mews Marketplace. Wenn die Kündigungsfrist in den Produktinformationen für ein bestimmtes Mews-Add-on nicht angegeben ist, kann der Zugang oder das Abonnement für ein bestimmtes Mews-Add-on mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Nach der Kündigung wird der Zugang des Partners zu Mews Add-on sofort ausgesetzt. Der Vertrag gilt auch nach der Kündigung des Abonnements von Mews Add-on und bleibt in vollem Umfang in Kraft. Wenn der Vertrag abläuft oder gekündigt wird, endet das Abonnement und/oder die Bereitstellung aller Mews-Add-ons automatisch.

15. Besondere Bestimmungen für den Wiederverkauf

15.1 Anwendung

Diese Klausel findet Anwendung, wenn die Parteien im Vertrag ausdrücklich einen Wiederverkauf vereinbart haben.
 
15.2 Wiederverkauf

Sofern im Vertrag vereinbart, stellt Mews den Kunden in eigenem Namen und vorbehaltlich der hierin festgelegten Beschränkungen und gemäß den geltenden Bedingungen Unterkünfte und andere Dienste zur Verfügung. In diesem Zusammenhang veröffentlicht Mews eine Auflistung von Angeboten für Unterkünfte und andere vom Partner zu erbringende Partner-Dienste. Der Partner verpflichtet sich, Mews die Arten von Partner-Diensten zur Verfügung zu stellen, die Mews weiterverkaufen soll. Etwaige Gebühren werden von Mews in Abzug gebracht, wozu der Partner unwiderruflich seine Zustimmung erteilt.
 
15.3 Bestätigung der Partner-Dienste

Auf Anfrage des Kunden zur Reservierung von Partner-Diensten über die Mews-Plattform ist Mews berechtigt, dem Kunden eine solche Reservierung im eigenen Namen zu bestätigen, vorausgesetzt, die angeforderten Partner-Dienste sind verfügbar und alle spezifizierten Anforderungen der jeweiligen Auflistung des Partners wurden durch die Reservierung des Kunden erfüllt.

15.4 Stornierung durch den Partner

Falls der Partner aus irgendeinem Grund eine bestätigte Bestellung eines Partner-Dienstes storniert, ist der Partner verpflichtet, dem jeweiligen Kunden unverzüglich sämtliche bereits eingezogenen Beträge zu erstatten (dies gilt auch, wenn der Kunde selbst die Reservierung infolge einer Rückbuchung gemäß dem Händlervertrag storniert hat). Der Partner stellt Mews frei von, verteidigt Mews gegen und hält Mews schadlos in Bezug auf alle(n) Ansprüchen und Schäden, die sich aus der Stornierung durch den Partner gemäß dieser Klausel ergeben.
 
15.5 Stornierung durch den Kunden

Mews ist befugt, (i) dem Kunden zu gestatten, die Reservierung zu stornieren und (ii) dem Kunden gemäß den geltenden Stornierungsbedingungen von Mews einen Teil der Kundengebühren zu erstatten.
 
15.6 Rückzahlung von Kundengebühren

Nur im Wiederverkäufer-Modell bezahlt Mews dem Partner einen Betrag, der den Kundengebühren für den Bereitgestellten Partner-Dienst entspricht. Mews ist nicht verpflichtet, dem Partner diesen Betrag an Kundengebühren zu bezahlen, bis die entsprechenden Zahlungen vom Kunden ordnungsgemäß bei Mews eingegangen sind. Der Partner erteilt Mews hiermit unwiderruflich die Erlaubnis, alle Gebühren mit den an den Partner zu bezahlenden Beträgen zu verrechnen.
 
15.7 KYC-Überprüfung

Um die Mews-Dienste nutzen zu können, muss der Partner die KYC-Überprüfung (Know Your Customer) bestehen. Als Teil des KYC-Überprüfungsprozesses muss der Partner vollständige, richtige und aktuelle Informationen über seine Aktivitäten, Anteilseigner, eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümer und andere Informationen, wie in dem von Mews bereitgestellten KYC-Überprüfungsformular angegeben, bereitstellen. Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, führt Mews eine Überprüfung des Partners durch. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Mews weitere Überprüfungen der Identität, der Kreditwürdigkeit und des Hintergrunds des Partners durchführen kann und sich hierzu mit den entsprechenden Registern und Behörden in Verbindung setzt und diese konsultiert. Als Ergebnis der Überprüfung durch den Partner hat Mews das Recht, nach eigenem Ermessen die Bereitstellung der Mews-Dienste zu akzeptieren oder abzulehnen.
 
15.8 Änderungen der KYC-Informationen

Der Partner muss Mews im Voraus über alle Änderungen in Bezug auf die Informationen informieren, die im Rahmen des KYC-Überprüfungsprozesses bereitgestellt werden. Da die KYC-Anforderungen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können, um die Einhaltung gesetzlicher und anderer Anforderungen zu gewährleisten, muss der Partner Mews diese zusätzlichen Informationen und begleitenden Unterlagen unverzüglich zur Verfügung stellen.
 
15.9 Aussetzung und Kündigung

Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass (i) wenn der KYC-Überprüfungsprozess aus irgendeinem Grund nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann oder (ii) wenn der Partner Mews nicht im Voraus über Änderungen gemäß der vorstehenden Klausel informiert oder (iii) wenn der Partner eine aktuelle oder zukünftige KYC-Überprüfungsanforderung nicht erfüllt, Mews (a) die Bereitstellung von Mews-Diensten für den Partner aussetzen; oder (b) die einem Partner zur Verfügung stehende Funktionalität einschränken kann, bis der KYC-Überprüfungsprozess ordnungsgemäß abgeschlossen ist, oder (c) den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen kann.
 
15.10 Autorisierte Offenlegung des KYC-Überprüfungsformulars des Partners Mews hat das Recht, das vom Partner ausgefüllte KYC-Überprüfungsformular gegenüber den Verbundenen Unternehmen von Mews und, falls gesetzlich vorgeschrieben, gegenüber anderen Dritten offenzulegen.

15.11 Kaution

Mews kann vom Partner eine Kaution oder Rücklage verlangen, um das Verlustrisiko für Mews im Zusammenhang mit dem Wiederverkauf der Partner-Dienste abzudecken. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Mews berechtigt ist, die Kaution oder Rücklage aus der Rückzahlung der Kundengebühren oder durch direkte Anforderung von Mitteln beim Partner zu finanzieren; der Partner ist verpflichtet, auf Anforderung von Mews unverzüglich Mittel zur Verfügung zu stellen. Mews kann die Kaution oder Rücklage während der Laufzeit und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach deren Kündigung einbehalten.
 
15.12 Freistellung

Der Partner wird Mews und seine Verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere der Kunden, die sich aus dem Wiederverkauf, der Bereitstellung von Unterkünften und anderen Partner-Diensten für den Kunden und den damit verbundenen Zahlungen der Kunden ergeben, einschließlich aller Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten, Gebühren (insbesondere der in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Gebühren), Ausgaben, Transaktionen, Rückbuchungen, Rückerstattungen, Ansprüche und damit verbundenen Gebühren vollumfänglich freistellen, dagegen verteidigen und schadlos halten.

16. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

16.1 Anwendbares Recht

Der Vertrag unterliegt den im Vertrag festgelegten Gesetzen und ist nach diesen auszulegen unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und der Kollisionsnormen.
 
16.2 Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über das Bestehen, die Gültigkeit oder die Kündigung des Vertrags oder die Folgen seiner Nichtigkeit, werden von den zuständigen Gerichten eines im Vertrag genannten Landes abschließend entschieden.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrags als rechtswidrig, nicht durchsetzbar, ungültig, unwirksam oder unanwendbar erweisen (oder später werden), so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit und Wirksamkeit.
 
17.2 Aufrechnung

Der Partner ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen von Mews aufzurechnen noch ist er berechtigt, Zahlungen, die für Mews bestimmt sind, in irgendeiner Weise und unabhängig von der Art und/oder dem Zweck dieser Zahlungen zurückzuhalten. Mews ist berechtigt, seine Forderungen gegen die Forderungen des Partners aufzurechnen.
 
17.3 Abtretung

Der Partner erteilt hiermit seine Zustimmung zur Abtretung der Rechte und zur Übernahme der sich hieraus ergebenden Verpflichtungen von Mews an ein Verbundenes Unternehmen von Mews oder einen Dritten. Zur Klarstellung: der Partner darf den Vertrag oder seine Rechte, Interessen oder Verpflichtungen aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Mews an Dritte abtreten.
 
17.4 Verzichtserklärung

Keine der Parteien wird so behandelt, als habe sie durch Nichtausübung (oder Verzögerung der Ausübung) von Rechten aus dem Vertrag auf irgendwelche Rechte verzichtet.
 
17.5 Keine Drittbegünstigten

Die Bestimmungen des Vertrags sind für die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommen ihnen allein zugute. Sie sind nicht so auszulegen, dass Dritten irgendwelche Rechte übertragen werden.
 
17.6 Gesamter Vertrag

Der Vertrag, einschließlich dieser Hauptgeschäftsbedingungen und sonstiger für die Beziehung der Parteien geltender Bestimmungen, wie hierin erwähnt, stellt den gesamten Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Vorschläge, Verhandlungen, Zusicherungen, Verpflichtungen, Schriftstücke und alle sonstigen Kommunikationen zwischen den Parteien.

Anhang 1. – Begriffsbestimmungen

„Richtlinie zur zulässigen Nutzung“ bedeutet eine Reihe von Richtlinien für die Nutzung der Mews-Dienste. Diese sind verfügbar unter https://www.mews.com/en/terms-conditions/acceptable-use-policy; die Richtlinie zur zulässigen Nutzung ist durch Verweis in die Hauptgeschäftsbedingungen eingebunden und bildet einen integralen Bestandteil der Hauptgeschäftsbedingungen.
 
„Verbundene(s) Unternehmen“ bedeutet in Bezug auf ein Unternehmen, dass das „Verbundene Unternehmen“ jedes andere Unternehmen ist, welches das ursprüngliche Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von ihm kotrolliert wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle durch das ursprüngliche Unternehmen steht. Ein Unternehmen kontrolliert ein anderes Unternehmen, wenn dieses Unternehmen direkt oder indirekt entweder (i) 20 % oder mehr der Aktien besitzt, die über normale Stimmrechte für die Wahl der Vorstandsmitglieder dieses Unternehmens verfügen, oder (ii) befugt ist, sei es durch den Besitz stimmberechtigter Wertpapiere, durch Vertrag oder auf andere Weise die Geschäftsführung anzuweisen oder die Richtlinien des anderen Unternehmens zu veranlassen.
 
„Vertrag“ bedeutet einen Kooperationsvertrag, jeden anderen Vertrag, der zwischen Mews und dem Partner abgeschlossen wurde und auf dessen Grundlage Mews dem Partner seine Dienste zur Verfügung stellt, einen Händlervertrag oder jeden anderen Vertrag, auf dessen Grundlage Mews dem Partner für die Zahlungsabwicklungsdienste erleichtert; durch den Abschluss des Vertrags erklären sich Mews und der Partner an diese Hauptgeschäftsbedingungen gebunden.
 
„Vertrauliche Informationen“ bedeutet technische und nichttechnische Informationen, einschließlich Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, geschützte Informationen, Techniken, Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Erfindungen, Know-how, Verfahren, Geräte, Ausrüstungen, Algorithmen, Softwareprogramme, Software, Quelldokumente und Informationen über gegenwärtige, künftige und vorgeschlagene Produkte und Dienstleistungen, Forschung, experimentelle Arbeiten, Entwicklung, Konstruktionsdetails und -spezifikationen, Technik sowie alle sonstigen Informationen, die als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind oder von denen der Empfänger weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass sie als vertraulich gelten; zur Klarstellung: dieser Begriff umfasst keine Informationen, von denen die empfangende Partei durch ihre schriftlichen Aufzeichnungen nachweisen kann, dass sie: (i) ihr vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren; (ii) ohne Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen öffentlich bekannt sind oder geworden sind; (ii) rechtmäßig von einem zur Offenlegung berechtigten Dritten erhalten wurden; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden; (v) mit schriftlicher Genehmigung der offenlegenden Partei zur Freigabe genehmigt wurden; oder (vi) durch Gerichtsbeschluss oder wie auf andere Weise gesetzlich vorgeschrieben offengelegt wurden, vorausgesetzt, dass die zur Offenlegung der Informationen verpflichtete Partei die andere Partei rechtzeitig benachrichtigt, damit diese eine Schutzanordnung beantragen oder die Offenlegung auf andere Weise vermeiden kann.
 
„Kooperationsvertrag“ bedeutet den zwischen Mews und dem Partner geschlossenen Vertrag, einschließlich aller Anhänge und anderer Dokumente, die dem Vertrag durch Verweis beigefügt sind, auf dessen Grundlage Mews dem Partner die Mews-Dienste zur Verfügung stellt.
 
„Kunde“ bedeutet eine Person, die Partnerdienste anfordert, erhält oder erhalten hat, unabhängig davon, ob sie bei der Mews-Plattform registriert ist oder nicht.

„Kundengebühren“ bedeutet Gebühren, die von Kunden für Bereitgestellte Partnerdienste (wie vom jeweiligen Partner festgelegt) zu bezahlen sind und die auf der Mews-Plattform einschließlich der an Mews zu bezahlenden Händlergebühren zur Verfügung stehen.

„Dokumentation“ bedeutet Benutzerhandbücher, Anleitungen, technische Dokumentationen, technische Anforderungen und häufig gestellte Fragen (FAQs) für einige oder alle Mews-Dienste, die Mews dem Partner zur Verfügung stellen kann.

„Einrichtung(en)“ bedeutet ein Hotel, eine Herberge oder jede andere vom Partner betriebene Einrichtung, die im Vertrag angegeben ist.
 
„Gebühren“ bedeutet Plattformgebühren, Händlergebühren, Gebühren für die Installation, das Onboarding und/oder die Schulung sowie alle anderen Gebühren, die vom Partner für Mews-Dienste oder andere im Vertrag genannte Dienstleistungen zu bezahlen sind.
 
„Ereignis Höherer Gewalt“ bedeutet ein Ereignis, das sich der Einflussnahme durch eine der Parteien entzieht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Ausfall des Stromnetzes oder des Internets, eine Naturkatastrophe, ein Wetterereignis, einen Krieg, Aufruhr, Aufstand, eine Epidemie, Streiks, Überschwemmungen, terroristische Handlungen, eine Verletzung durch Dritte, Ausfälle, Ausfallzeiten oder Verzögerungen durch einen Internet-Service-Provider oder einen Hosting-Provider oder Arbeitskampf, Terrorismus, Denial-of-Service-Angriffe oder andere Ereignisse, die sich der zumutbaren Einflussnahme der jeweiligen Partei entziehen.
 
„Hosting-Plattform“ bedeutet die Microsoft Azure-Hosting-Lösung oder eine andere Hosting-Plattform, die Mews dem Partner von Zeit zu Zeit mitteilt.
 
„Hosting-Provider“ bedeutet die Microsoft Corporation oder einen anderen Hosting-Provider für die Mews-Dienste, den Mews den Partnern von Zeit zu Zeit mitteilt.
 
„Rechtsvorschriften“ bedeutet sämtliche allgemein verbindliche Rechtsvorschriften des Landes, in dem Mews eingetragen ist, und diejenigen der Europäischen Union, sofern diese Vorschriften direkt und/oder indirekt auf die Rechtsbeziehungen der Parteien oder die Mews-Dienste anwendbar sind.
 
„Auflistung“ bedeutet Partner-Dienste, die der Partner den Gästen über die Mews-Plattform zur Verfügung stellt.

„Hauptgeschäftsbedingungen“ bedeutet die aktuelle Fassung der Hauptgeschäftsbedingungen einschließlich aller Anhänge und anderer Dokumente, die durch Verweis beigefügt sind, die auch auf der entsprechenden Mews-Website verfügbar sind und von Zeit zu Zeit von Mews geändert werden können. Jede Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner in dem vor dem 1. Mai 2021 unterzeichneten Vertrag (falls zutreffend) gilt als Bezugnahme auf diese Hauptgeschäftsbedingungen.
 
„Mitglied“ bedeutet ein Mitglied gemäß der Definition in den Geschäftsbedingungen für Händler.
 
„Händlervertrag“ bedeutet den Händlervertrag gemäß der Definition in den Geschäftsbedingungen für Händler.
 
„Händlergebühren“ bedeutet Händlergebühren gemäß der Definition in den Geschäftsbedingungen für Händler.
 
„Geschäftsbedingungen für Händler“ bedeutet Geschäftsbedingungen für Händler, die unter https://www.mews.com/en/products/merchant/terms-conditions abrufbar sind

„Mews“ bedeutet das Verbundene Unternehmen von Mews, das im Vertrag als Vertragspartei angegeben ist.
 
„Mews-Konto“ bedeutet ein Konto, das auf der Mews-Plattform für den Partner erstellt wird, um ihm Zugang zu den Mews-Dienste zu ermöglichen.
 
„Mews-Add-on“ bedeutet ein oder mehrere Produkte, die direkt von Mews betrieben werden und über den Mews Marketplace oder über andere von Mews angebotene Mittel erhältlich sind.
 
„Mews Marketplace" bezeichnet die Benutzeroberfläche, auf der Mews dem Partner das Mews-Add-on, das Marketplace-Produkt von Dritten oder ein anderes Produkt zur Verfügung stellt.
 
„Mews-Plattform“ bedeutet eine Property-Management-Software-Plattform, die Mews dem Partner auf der Grundlage des Vertrags als Teil der Mews-Dienste zur Verfügung stellt.
 
„Mews-Dienste“ bedeutet Dienstleistungen, die Mews dem Partner über die Mews-Plattform zur Verfügung stellt, einschließlich u. a. der Vereinfachung des Buchungsvorgangs für Unterkünfte oder anderer Partner-Dienste für den Kunden, des Wiederverkaufs, der Installation, der Schulung, der Vereinfachung von Zahlungsabwicklungsdiensten auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen für Händler und aller anderen Dienste, die Mews auf der Grundlage des Vertrags bereitstellt oder vereinfacht.

„Partei“ bzw. „Parteien“ bedeutet jeweils Mews und den Partner einzeln als auch Mews und den Partner gemeinsam.
 
„Partner“ bedeutet einen Beherbergungsbetreiber oder einen sonstigen Dienstleister oder ein anderes Unternehmen, der/das die Mews-Plattform auf der Grundlage des Vertrags mit Mews nutzt, oder eine Person, die von Mews bereitgestellte Dienste nutzt.
 
„Zahlungsabwicklungsdienste“ bedeutet Zahlungsabwicklungsdienste gemäß der Definition in den Geschäftsbedingungen für Händler.
 
„Plattformgebühren“ bedeutet alle für die Nutzung der Mews-Plattform vereinbarten Gebühren, die im Vertrag angegeben sind.
 
„Bereitgestellter Partner-Dienst“ bedeutet einen vom Kunden bestellten Partner-Dienst, der auf der Mews-Plattform nachgewiesen ist und der nicht vor der Inanspruchnahme storniert wurde, auch wenn dieser Dienst ordnungsgemäß bereitgestellt wurde. Alternativ kann der Partner-Dienst jederzeit vor dem Verbrauch bestellt und storniert werden, wenn die Gesamtzahl der zuvor stornierten Bestellungen bereits 5 % aller bereitgestellten Partner-Dienst-Bestellungen innerhalb desselben Monats überschritten hat.
 
„Wiederverkauf“ oder „Wiederverkäufer“ bedeutet Dienste, die Mews dem Partner unter Verwendung der Mews-Plattform zur Verfügung stellt, wobei der Vertrag über die Bereitstellung von Diensten zwischen dem Kunden und Mews geschlossen wird, der Partner-Dienst jedoch vom Partner zugunsten der Kunden erbracht wird.

„Partner-Dienst(e)“ bedeutet eine Unterkunft oder einen anderen Dienst, der vom Partner über die Nutzung der Mews-Dienste oder auf andere Weise mit Hilfe von Mews veröffentlicht, angeboten oder für Kunden bereitgestellt wird.
 
„Zahlungsdienstleister“ bedeutet den Zahlungsdienstleister gemäß der Definition in den Geschäftsbedingungen für Händler.
 
„Startdatum“ bedeutet das Datum des Beginns der Bereitstellung des Mews-Dienstes, d. h. den Tag, an dem die Anmeldedaten für die Mews-Plattform ausgegeben werden, es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart.
 
„Unterhändler-Konto" bedeutet ein Unterhändler-Konto gemäß der Definition in den Geschäftsbedingungen für Händler.

„Laufzeit“ bedeutet die Laufzeit des Vertrages, wie in Klausel 14.1. der Hauptgeschäftsbedingungen angegeben.
 
„Hosting-Bedingungen“ bedeutet den Vertrag und die Bedingungen für Dienste (abrufbar unter https://azure.microsoft.com/en-us/support/legal) oder andere Bedingungen des Hosting-Anbieters (Microsoft Azure).
 
„Gebiet“ bedeutet das im Vertrag definierte Gebiet.
 
„Marketplace-Produkt von Dritten“ bedeutet Software oder Dienstleistungen, bei denen der Anbieter der Dritte ist und die über den Mews Marketplace oder auf andere Weise, wie von Mews angeboten, verfügbar sind; zur Klarstellung: das Marketplace-Produkt von Dritten kann von Mews über den Mews Marketplace weiterverkauft werden oder über die Website eines Dritten aktiviert oder bezahlt werden.