1. Einleitende Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen gelten für alle Partner, die am oder nach dem 26. Februar 2025 eine Vereinbarung mit Mews abgeschlossen haben und die nicht den Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen 4.0 unterliegen. (Verfügbar unter https://www.mews.com/en/legal) gilt nur für Partner, die vor dem 26. Februar 2025 eine Vereinbarung mit Mews über die Bereitstellung von Mews-Diensten abgeschlossen haben, sofern in ihrer Vereinbarung nicht anders angegeben. Diese Version der Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen ersetzt alle früheren Versionen, mit Ausnahme von Partnern, die weiterhin den Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen 4.0 unterliegen.

1.2 Soweit anwendbar, gelten diese Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen für alle zwischen Mews und dem Partner abgeschlossenen Vereinbarungen und für jeden, der von Mews bereitgestellte Dienste nutzt und/oder Zugang zur Mews-Plattform hat.

1.3 Diese Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen sind auf der Mews-Website veröffentlicht und bilden einen integralen Bestandteil der Vereinbarung.

2. Definitionen

2.1 In diesen.

Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen haben, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, die großgeschriebenen Wörter und Ausdrücke die in Anhang 1 – Definitionen definierten Bedeutungen. 

Die Überschriften und Struktur dieser Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen sowie etwaige unter bestimmten Bestimmungen angeführte Beispiele haben keinen Einfluss auf deren Auslegung. 

3. Mews-Dienste

3.1 Mews-Dienste

Mews-Dienste. Gemäß diesen Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen stellt Mews dem Partner die Mews-Plattform für die Abonnementlaufzeit zur Verfügung und bietet dem Partner andere Mews-Dienste gemäß der Vereinbarung und vorbehaltlich Bestimmung 3 hiervon innerhalb des Vertragsgebiets an. Der Partner zahlt Mews die in der Vereinbarung festgelegten Gebühren gemäß Bestimmung 5 dieser Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen.

3.2 Autorisierung

Sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben, ernennt der Partner hiermit Mews als eingeschränkten Vertreter in Bezug auf die Buchung von Unterkünften und anderen Partnerdiensten, die vom Partner für Kunden für die Abonnementlaufzeit bereitgestellt werden, vorbehaltlich der hierin festgelegten Einschränkungen. Mews ermöglicht die Veröffentlichung der Auflistung des Partners über die Mews-Plattform, das Unterkunftsangebot des Partners und andere Partnerdienste.

 3.3 Verfügbarkeit

Die Mews-Dienste werden von Mews für die Abonnementlaufzeit zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich jeglicher Nichtverfügbarkeit, die durch Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle von Mews verursacht wird, einschließlich höherer Gewalt, Ausfälle von Computer-, Kommunikations-, Internet- oder Hosting-Einrichtungen, Verzögerungen im Zusammenhang mit Hardware, Software, Strom oder anderen Systemen, die sich nicht im Besitz von Mews befinden oder nicht unter der angemessenen Kontrolle von Mews stehen. Mews-Dienste können aufgrund von Wartung, Reparatur, Änderungen, Aktualisierungen oder Umzug vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden. 

3.4 Service Level Agreement.

Das unter https://www.mews.com/service-level-agreement verfügbare Service Level Agreement gilt für die Vereinbarung. 

3.5 Mews-Konto

Im Rahmen des Registrierungsprozesses muss der Partner Benutzernamen und E-Mail-Kontakte für das Mews-Konto angeben und anschließend Passwörter einrichten. 

3.6 Unbefugter Zugang

Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich und sicher aufzubewahren. Mews haftet nicht für Schäden, die durch Missbrauch oder unbefugte Offenlegung von Zugangsdaten oder unbefugten Zugriff auf das Mews-Konto durch Dritte verursacht werden. 

3.7 Ausrüstung

Der Partner ist verantwortlich für die Beschaffung und Wartung jeglicher Ausrüstung und Zusatzdienste, die für die Verbindung mit, den Zugriff auf oder die anderweitige Nutzung der Mews-Dienste erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme sowie Netzwerk- und Webserver („Ausrüstung“). Der Partner ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Ausrüstung und für jede Nutzung der Ausrüstung. 

3.8 Unterauftragnehmer

Mews kann auch Unterauftragnehmer einsetzen, um bestimmte Teile der Mews-Dienste bereitzustellen. Mews haftet für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragnehmer in gleichem Maße, wie Mews haften würde, wenn es die Dienste jedes Unterauftragnehmers direkt gemäß den Bedingungen der Vereinbarung erbringen würde, sofern in der Vereinbarung nicht anders festgelegt. 

3.9 Änderungen an Mews-Diensten

Ohne Einschränkung anderer hierin enthaltener Bedingungen behält sich Mews im Rahmen der laufenden Entwicklung der Mews-Dienste das alleinige Recht vor, nach eigenem Ermessen Elemente und Funktionen der in der Vereinbarung festgelegten Mews-Dienste hinzuzufügen, zu ändern, einzustellen oder anderweitig zu modifizieren, einschließlich Änderungen an der Mews-Plattform. Falls eine Änderung die bereitgestellten Mews-Dienste wesentlich beeinträchtigt (z. B. wenn eine wesentliche Funktion aus dem entsprechenden Mews-Dienste-Paket, das dem Partner zur Verfügung gestellt wird, entfernt wird), wird Mews den Partner benachrichtigen und Bestimmung 14.8 dieses Dokuments wird Anwendung finden. 

3.10 Mews Add-on

Der Partner kann Mews-Add-ons über den Mews-Marktplatz oder auf andere von Mews angebotene Weise erwerben, vorbehaltlich der von Mews festgelegten Gebühren für Mews-Add-ons. Die Gebühren für Mews-Add-ons sind monatlich zu zahlen, sofern von Mews kein anderer Abrechnungszyklus angegeben wird, und werden immer in EUR festgelegt. Der Klarheit halber laufen gekaufte Mews-Add-ons gleichzeitig mit der Abonnementlaufzeit ab und können innerhalb der Abonnementlaufzeit nicht gekündigt werden. Mews-Add-ons verlängern sich automatisch gemäß Bestimmung 14.1 hierin. Jede Währungsumrechnung gemäß dieser Bestimmung wird auf der Grundlage des von Open Exchange Rates (verfügbar unter https://openexchangerates.org/) veröffentlichten Wechselkurses zwischen 00:00 Uhr und 01:00 Uhr (MEZ/MESZ) am Rechnungsdatum berechnet. Mews kann jederzeit und nach eigenem Ermessen Mews-Add-ons entfernen und/oder aktualisieren. 

3.11 Testzeitraum für Mews Add-on

Einige Mews-Add-ons können für einen für das jeweilige Mews-Add-on angegebenen Testzeitraum kostenlos angeboten werden. Innerhalb des Testzeitraums ist der Partner berechtigt, seinen Kauf (über die entsprechenden Funktionen der Mews-Plattform oder andere in der Vereinbarung vorgesehene Mittel) des jeweiligen Mews-Add-ons jederzeit über die entsprechende Funktion der Mews-Plattform zu stornieren. Nach Ablauf des Testzeitraums gilt der Partner als Akzeptant aller für das Mews Add-on geltenden Bedingungen und Richtlinien (falls vorhanden) und ist verpflichtet, die Gebühren für das Mews Add-on zu bezahlen. 

 

4. Auflistung, Bestätigung und Partnerdienste

4.1 Auflistung

Der Partner hat die volle Kontrolle und ist daher vollständig verantwortlich für die hochgeladene Verfügbarkeit von Unterkünften oder anderen Partnerdiensten und das Hochladen aktueller Versionen der für Partnerdienste geltenden Geschäftsbedingungen auf die Mews-Plattform. Dementsprechend versichert und garantiert der Partner, dass die hochgeladenen verfügbaren Partnerdienste und alle Partnerinhalte, die über die Mews-Plattform zur Verfügung gestellt werden, (i) keine vom Partner mit Dritten getroffenen Vereinbarungen verletzen, (ii) allen geltenden Gesetzgebungen entsprechen und (iii) nicht im Widerspruch zu den Rechten Dritter stehen. Mews ist berechtigt, jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen den Zugriff auf jede verfügbare Auflistung und jeden auf die Mews-Plattform hochgeladenen Partnerinhalt zu entfernen oder zu deaktivieren, wenn es dies aus irgendeinem Grund für bedenklich hält, insbesondere wenn es gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstößt.

4.2 Bestätigung

Auf Anfrage des Kunden zur Reservierung der Partnerdienste über die Mews-Plattform ist Mews berechtigt, eine solche Reservierung im Namen des Partners zu bestätigen, vorausgesetzt, die angeforderten Partnerdienste sind verfügbar und alle in der relevanten Partnerauflistung angegebenen Anforderungen wurden durch die Reservierung des Kunden erfüllt. Mews stellt dem Partner die Details des Kunden und die Anfrage des Kunden zur Verfügung. Der Partner darf dem Kunden für angeforderte Partnerdienste keinen höheren Preis berechnen als den in der Reservierungsanfrage angegebenen Preis.

4.3 Partner-Dienste

 Der Partner ist allein verantwortlich für die Bereitstellung von Partnerdiensten für seine Kunden und für (i) die Bedienung von Buchungen oder anderen Partnerdiensten, die über die Mews-Plattform bestätigt wurden, (ii) alle Stornierungen von bestätigten Partnerdienstaufträgen und (iii) die Rückerstattungsrichtlinie des Partners. 

4.4 Freistellung

Der Partner wird Mews vollständig entschädigen, verteidigen und schadlos halten gegen alle Verbindlichkeiten, Verluste, Kosten, Schäden, Forderungen und Ausgaben jeglicher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) der Bereitstellung von Unterkünften und anderen Partnerdiensten, (ii) der Stornierung eines bestätigten Partnerdienstauftrags durch den Partner, (iii) der Rückerstattungsrichtlinie des Partners ergeben. 

5. Gebühren und Zahlungsbedingungen

5.1 Gebühren.

Der Partner zahlt an Mews alle in der Vereinbarung angegebenen Gebühren. Sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben, müssen wiederkehrende Plattformgebühren und einmalige Gebühren im Voraus vor dem Startdatum bezahlt werden. Änderungen am Umfang der Mews-Dienste, die über die Mews-Plattform vorgenommen werden, können die Höhe der hiernach zu zahlenden wiederkehrenden Plattformgebühren beeinflussen. Zahlungsverpflichtungen sind nicht stornierbar und nicht übertragbar, und bezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig. 

 5.2 Räume und buchbare

Dienste werden durch Bezugnahme auf die Art der Räume oder buchbaren Dienste definiert, die der Partner seinen Kunden wie folgt anbietet: 

(i) Räume sind Dienste, die der Partner seinen Kunden auf der Grundlage von buchbaren Schlafplätzen anbietet. Beispiele sind einzelne Zimmer, einzelne Betten (im Falle eines Hostels oder ähnlicher Mehrbettzimmerunterkünfte), Apartments, Villen; 

(ii) Buchbare Dienste sind buchbare Dienste, die der Partner seinen Kunden anbietet, wobei der angebotene Dienst in Zuweisungen auf der Grundlage von Zeitvariablen angeboten wird. Beispiele sind Parkplätze, Besprechungsräume oder die Zuweisung von Schreibtischen in Coworking-Umgebungen; 

Mews kann die Definitionen für Räume und buchbare Dienste in dieser Bestimmung 5.2 jederzeit ohne vorherige Ankündigung hinzufügen oder überarbeiten, es sei denn, es handelt sich um eine Änderung, die die geltenden wiederkehrenden Plattformgebühren erhöhen würde, und in einem solchen Fall wird der Partner von Mews gemäß Bestimmung 5.5. hiervon benachrichtigt. Der Partner ist nicht berechtigt, Räume und buchbare Dienste einzurichten, die vom offiziellen Angebot des Partners an seine Kunden abweichen. 

5.3 Zahlungsbedingungen.

Alle Gebühren sind wie in der Vereinbarung angegeben zu zahlen. Der Partner stimmt zu, dass die Zahlung aller Gebühren vom Sub-Merchantkonto abgebucht wird. Wenn dies in der Vereinbarung ausdrücklich vereinbart ist, ist Mews (oder sein Zahlungsdienstleister und/oder Mitglied, falls zutreffend) berechtigt, die entsprechenden Gelder von einem im Mews-Konto gespeicherten und vorab autorisierten Zahlungsinstrument abzubuchen. Alle Beträge im Rahmen der Vereinbarung sind in der, in der Vereinbarung festgelegten Währung zahlbar. Der Partner stimmt zu, dass Mews Rechnungen elektronisch oder anderweitig ausstellen kann. Wenn die wiederkehrenden Plattformgebühren auf jährlicher Abrechnungsbasis zahlbar sind, werden diese Gebühren zusätzlich zu den zahlbaren einmaligen Gebühren in einer Proformarechnung zur Vorauszahlung enthalten sein. Wiederkehrende Plattformgebühren und alle einmaligen Gebühren müssen vom Partner vor dem Startdatum im Voraus bezahlt werden. Mews wird Zugangsdaten zur Produktionsumgebung der Mews-Plattform erst nach Erhalt der Zahlung der entsprechenden Proformarechnung herausgeben. Der Partner stimmt zu, dass Mews nicht verpflichtet ist, Zugangsdaten herauszugeben, wenn die entsprechende Proformarechnung nicht bezahlt wird. Zusätzlich zu den wiederkehrenden Plattformgebühren und einmaligen Gebühren werden die Mews-Zahlungsgebühren von Mews transaktionsweise berechnet und dem Partner monatlich in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle auf dieser Grundlage ausgestellten Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Zahlungen gelten als geleistet, wenn solche Zahlungen dem Bankkonto von Mews gutgeschrieben werden. Für nicht fristgerecht gezahlte Beträge fallen Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % pro Tag an. Wenn dieser Betrag die nach geltendem Recht maximal möglichen Verzugszinsen überschreiten würde, ist der Partner nur verpflichtet, solche maximalen Verzugszinsen zu zahlen. Sowohl Mews als auch der Partner erklären, dass die Gegenleistung gemäß diesem Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfolgt. 

5.4 Steuern.

Die Gebühren beinhalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche behördliche Abgaben jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer, Waren- und Dienstleistungssteuern, harmonisierte Steuern, Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuer, die von einer lokalen, staatlichen, provinziellen, föderalen oder ausländischen Gerichtsbarkeit erhoben werden können („Steuern“). Der Partner ist für die Zahlung aller mit der Vereinbarung verbundenen Steuern verantwortlich. Wenn Mews gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder zu erheben, für die der Partner gemäß diesem Absatz verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Partner in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt, es sei denn, der Partner legt Mews eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde autorisierte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Der Partner ist dafür verantwortlich, Mews eine gültige USt-IdNr. und ein korrektes Bankkonto zur Verfügung zu stellen, um eine korrekte Rechnungsstellung zu ermöglichen. 

5.5 Änderungen der Gebühren.

Gelegentlich kann Mews Änderungen an den in der Vereinbarung angegebenen geltenden Gebühren einführen und den Partner darüber informieren. Angekündigte Änderungen der Gebühren werden nach Ablauf der Kündigungsfrist von dreißig (30) Kalendertagen wirksam, sofern kein späteres Datum des Inkrafttretens angegeben ist. Wenn der Partner einer wesentlichen Änderung der Gebühren nicht zustimmt, kann er gemäß Bestimmung 14.8 eine schriftliche Kündigung einreichen. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung stellt die Annahme der Änderung dar. 

5.6 Ausgleichsrechnungen.

Mews behält sich das Recht vor, die Nutzung der Mews-Dienste durch den Partner zu überwachen. Jede Nutzung der Mews-Dienste durch den Partner, die über die in den wiederkehrenden Plattformgebühren beschriebenen Mengen oder die anderweitig im Vertrag festgelegten Mengen hinausgeht, unterliegt einer nachträglichen Abrechnung, und Mews hat das Recht, eine Ausgleichsrechnung für die Zahlung solcher zusätzlich angefallenen Gebühren auszustellen. 

5.6 Ausgleichsrechnungen. Mews behält sich das Recht vor, die Nutzung der Mews-Dienste durch den Partner zu überwachen. Jede Nutzung der Mews-Dienste durch den Partner, die über die in den wiederkehrenden Plattformgebühren beschriebenen Mengen oder die anderweitig im Vertrag festgelegten Mengen hinausgeht, unterliegt einer nachträglichen Abrechnung, und Mews hat das Recht, eine Ausgleichsrechnung für die Zahlung solcher zusätzlich angefallenen Gebühren auszustellen. 

6. Nutzung der Mews-Dienste

6.1 Zweck.

Der Partner oder einer seiner verbundenen Unternehmen (wenn und soweit von den Parteien in der Vereinbarung ausdrücklich vereinbart) ist berechtigt, die Mews-Dienste nur für seine internen Geschäftsprozesse zu nutzen. Der Partner ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung oder den Zugriff auf die Mews-Dienste zu gestatten, unter anderem durch technische Mittel oder durch die Bearbeitung von Anfragen für Dritte oder andere Einrichtungen. Wenn der Partner gegen diese Bestimmung verstößt, indem er die Mews-Dienste für Dritte nutzt, die Nutzung von oder den Zugriff auf die Mews-Dienste durch einen Dritten gestattet oder die Mews-Dienste für andere Zwecke oder Einrichtungen nutzt, hat Mews das Recht, von allen seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Partner zurückzutreten und die Vereinbarung ohne Kündigungsfrist zu kündigen. Der Schadensersatzanspruch von Mews bleibt davon unberührt. 

6.2 Umfang.

Der Partner darf nur die in der Vereinbarung, der Dokumentation und den Richtlinien für die akzeptable Nutzung angegebenen Mews-Dienste nutzen. Der Partner ist berechtigt, die Mews-Dienste nur für die Bereitstellung von Partnerdiensten in der, in der Vereinbarung angegebenen Einrichtung zu nutzen. 

6.3 Partnernutzung.

Der Partner ist verpflichtet, die Mews-Dienste in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den die Mews-Dienste bereitgestellt werden, und in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen und allen geltenden Gesetzen zu nutzen. Der Partner darf die Mews-Dienste nicht (i) in einer Weise nutzen, die dazu führt oder führen könnte, dass ein Mews-Dienst oder der Zugriff darauf in irgendeiner Weise unterbrochen, beschädigt oder beeinträchtigt wird, oder (ii) für betrügerische Zwecke oder im Zusammenhang mit einer Straftat oder einer anderen rechtswidrigen Aktivität. 

6.4 Verhalten.

Der Partner muss die Arbeitsumgebung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Funktionsfähigkeit des Netzwerks) in Übereinstimmung mit der Dokumentation, den für Partnerdienste geltenden Geschäftsbedingungen und im Einklang mit den Standardpraktiken für Geschäftsarbeitsumgebungen für ähnliche Systeme halten. Mews haftet nicht für begrenzte oder nicht funktionierende Mews-Dienste, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderungen ergeben. Mews haftet auch nicht für daraus entstehende Schäden. 

6.5. Kooperation.

Der Partner leistet Mews jede angemessene Unterstützung und Zusammenarbeit, um 

Mews in die Lage zu versetzen, alle in der Vereinbarung angegebenen Mews-Dienste auf effiziente und zeitnahe Weise bereitzustellen. Alle angemessene Zusammenarbeit wird im Umfang, mit Ressourcen und Personal kostenlos zur Verfügung gestellt, unter anderem durch Bereitstellung technischer Ressourcen, qualifiziertem Personal, das zur Erbringung einer solchen Zusammenarbeit verpflichtet ist, oder durch Bereitstellung von Spezifikationen und Durchführung von Tests, durch Übernahme der von Mews ordnungsgemäß erbrachten Arbeiten usw. Der Partner erkennt an, dass jede Verzögerung seinerseits bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen Auswirkungen auf die Leistung von Mews im Rahmen der Vereinbarung haben kann, und Mews haftet nicht für Verzögerungen, die sich daraus ergeben. 

6.6 Änderungen.

Der Partner ist nicht berechtigt, Änderungen an den Mews-Diensten oder der Mews-Plattform vorzunehmen, mit Ausnahme von Standard-Administrationseinstellungen im Einklang mit der Dokumentation. 

6.7 Hosting.

Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass bestimmte Mews-Dienste auf der Hosting-Plattform gehostet werden und der Partner sich aller technischen oder anderen Einschränkungen für die Nutzung der Mews-Dienste bewusst ist, die sich aus den Hosting-Bedingungen ergeben. 

7. API – Dienste Dritter und Mews-Marktplatz

7.1 Mews API.

Der Partner kann Mews Zugang gewähren oder Mews autorisieren, Dritten begrenzten Zugang zu bestimmten Teilen der Mews-Plattform über die Mews-Anwendungsprogrammierschnittstelle („Mews API“) auf der Grundlage der Mews-API-Geschäftsbedingungen zu gewähren, die unter https://mews-systems.gitbook.io/connector-api/ verfügbar sind („Mews-API-Bedingungen“). Der Partner erkennt auch an, dass diese Bestimmung 7 auch für jedes Drittanbieter-Marktplatzprodukt gilt. Sofern in der jeweiligen Vereinbarung nicht anders vereinbart, bietet Mews nur die Integration und nicht den Dienst selbst an. Mews ist berechtigt, jedes Drittanbieter-Marktplatzprodukt jederzeit und nach eigenem Ermessen zu entfernen. 

7.2. Bedingungen Dritter.

Vor der Nutzung einer der Integrationen von Drittanbietern wird dem Partner empfohlen, (i) die Bedingungen und Datenverarbeitungsbedingungen (falls zutreffend) zu überprüfen, auf deren Grundlage der betreffende Drittanbieter sein Produkt oder seinen Dienst anbietet, das/der Gegenstand der Integration ist; und (ii) die Datenschutz- und technische Sicherheit des Produkts oder Dienstes zu überprüfen, das/der Gegenstand der Integration ist. Mews vertraut darauf, dass der Partner die Überprüfung gemäß Bestimmung 7.2 hiervon durchgeführt hat. 

7.3. Anerkennung.

Durch die Verwendung einer der von Mews unterstützten externen Integrationen erkennt der Partner an, dass 

(i) Mews keine Kontrolle über den Dienst oder das Produkt hat, das Gegenstand der Integration ist, (ii) der Partner die Bedingungen gelesen und verstanden hat, auf deren Grundlage der betreffende Drittanbieter sein Produkt oder seinen Dienst anbietet, das/der Gegenstand der Integration ist, (iii) der Partner zustimmt, dass Mews die als Ergebnis der Bereitstellung von Partnerdiensten gesammelten Daten an den Dritten übertragen darf, (iv) der Partner die Integration des Dritten auf eigenes Risiko nutzt. 

7.4 Haftung von Mews.

Mews haftet nicht und übernimmt keine Haftung, Verpflichtung oder Verantwortung für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit Integrationen von Drittanbietern. Mews hat keine Kontrolle über solche Drittanbieter und ist nicht für den Inhalt ihrer Dienste verantwortlich. Mews stellt dem Partner Integrationen von Drittanbietern nur zur Bequemlichkeit des Partners zur Verfügung. Dies impliziert keine Billigung oder Verbindung mit solchen Dritten. Jedes Anliegen bezüglich Diensten von Drittanbietern sollte an den verantwortlichen Drittanbieter gerichtet werden. 

7.5 Entschädigung.

Der Partner wird Mews gegen alle Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten, Gebühren (einschließlich Anwaltsgebühren) und Ausgaben verteidigen und entschädigen, die sich aus (i) der missbräuchlichen Nutzung von Integrationen Dritter durch den Partner und (ii) Verstößen gegen die Bedingungen, auf deren Grundlage der betreffende Dritte sein Produkt oder seinen Dienst anbietet, das/der Gegenstand der Integration ist, im Zusammenhang mit einem Vorwurf oder einem Rechtsverfahren eines Dritten ergeben. 

8. Lieferung und Garantie

8.1. Lieferung der Mews-Dienste.

Mews stellt die in der Vereinbarung angegebenen Mews-Dienste durch Erstellung und/oder Autorisierung eines bereits bestehenden Mews-Kontos für den Partner bereit. 

 8.2. Keine Garantie.

Sofern in einer relevanten Vereinbarung nicht anders festgelegt, WERDEN DIE MEWS-PLATTFORM, MEWS-DIENSTE, DOKUMENTATION UND ALLE MEWS-INHALTE „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ OHNE JEGLICHE GARANTIE IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG BEREITGESTELLT. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN LEHNT MEWS AUSDRÜCKLICH ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER ANDERWEITIGEN BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. MEWS GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE MEWS-PLATTFORM, MEWS-DIENSTE, DOKUMENTATION ODER JEGLICHE MEWS-INHALTE AB. Mews gibt keine Garantie dafür, dass die Mews-Plattform, Mews-Dienste, Dokumentation oder Mews-Inhalte die Anforderungen des Partners erfüllen oder ununterbrochen, sicher, virenfrei oder fehlerfrei verfügbar sein werden. Mews gibt keine Garantie bezüglich der Qualität, Genauigkeit, Aktualität, Wahrheitstreue, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Mews-Plattform, jeglicher Service-Levels in Bezug auf die Mews-Plattform, Mews-Dienste, Dokumentation oder jeglicher Mews-Inhalte. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass, wenn der Partner sich auf die Mews-Plattform, jegliche Service-Levels in Bezug auf die Mews-Plattform, Mews-Dienste, Dokumentation oder jegliche Mews-Inhalte verlässt, der Partner dies ausschließlich auf eigenes Risiko tut. 

9. Haftung

9.1 Informationspflicht.

Der Partner hat Mews unverzüglich über das Eintreten von Ereignissen zu informieren, die die ordnungsgemäße Erfüllung der hierin festgelegten Verpflichtungen beeinträchtigen könnten, und hat sich nach besten Kräften zu bemühen, mit Mews zusammenzuarbeiten, um solche Ereignisse zu bewältigen. 

9.2 Höhere Gewalt.

Keine der Parteien verstößt gegen die Vereinbarung oder haftet für Leistungsausfall oder Verzögerung, soweit diese durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht werden. 

9.3 Entlastungsereignisse.

Wenn die Bereitstellung eines Mews-Dienstes durch Mews oder die Erfüllung einer hierin festgelegten Verpflichtung als direkte oder indirekte Folge einer Handlung oder Unterlassung des Partners verhindert wird („Entlastungsereignis“), wird Mews eine Verlängerung aller betroffenen Fristen gewährt, die der Länge der durch das betreffende Entlastungsereignis verursachten Verzögerung entspricht. 

9.4 Haftungsbeschränkung.

WEDER MEWS, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, AUFTRAGNEHMER NOCH ANDERE PARTEIEN, DIE AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER BEREITSTELLUNG DER MEWS-PLATTFORM ODER MEWS-DIENSTE BETEILIGT SIND, HAFTEN FÜR BEILÄUFIGE, BESONDERE, STRAFENDE, EXEMPLARISCHE ODER INDIREKTE KOSTEN ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, PROZESSKOSTEN, DATENVERLUST, FIRMENWERT, PRODUKTION, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ODER REPUTATION, DIENSTUNTERBRECHUNG, COMPUTERSCHÄDEN ODER SYSTEMAUSFALL ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZDIENSTE, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER VEREINBARUNG ODER AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER MEWS-PLATTFORM ODER MEWS-DIENSTE ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF GARANTIE, VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER EINER ANDEREN RECHTSTHEORIE BERUHEN, UND OB MEWS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER NICHT, SELBST WENN SICH HERAUSSTELLT, DASS EIN HIERIN FESTGELEGTES BESCHRÄNKTES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT. In keinem Fall haftet Mews gegenüber dem Partner für mehr als den Betrag tatsächlicher direkter Schäden bis zu dem Betrag, der den vom Partner hiernach für den letzten Kalendermonat vor dem ersten Vorfall, aus dem die Haftung entstanden ist, zu zahlenden wiederkehrenden Plattformgebühren entspricht. Die Parteien stimmen zu, dass diese Bestimmung eine angemessene Risikoverteilung darstellt. EINIGE RECHTSORDNUNGEN LASSEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER BEILÄUFIGE SCHÄDEN NICHT ZU, SODASS DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN PARTNER GILT. IN DIESEN RECHTSORDNUNGEN WERDEN DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN JEDOCH IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DEN IM ANWENDBAREN RECHT ZUGELASSENEN UMFANG DURCHGESETZT. 

10. Vertraulichkeit

10.1 Keine der Parteien wird vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwenden, außer so weit dies zur Ausübung ihrer Rechte oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung erforderlich ist oder von der anderen Partei ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde. Jede Partei wird die gleiche Sorgfalt anwenden, um die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu schützen, wie sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art anwendet, jedoch unter keinen Umständen weniger als angemessene Sorgfalt. Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei an andere Personen oder Einrichtungen als ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer, Rechtsberater und verbundenen Unternehmen weitergeben, die Zugang zu solchen vertraulichen Informationen benötigen, um die Absicht der Vereinbarung zu verwirklichen und die Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen haben, die mindestens so restriktiv sind wie die Anforderungen in dieser Bestimmung. 

11. Geistige Eigentumsrechte und Datenschutz

11.1 Geistige Eigentumsrechte.

Mews und seine verbundenen Unternehmen, Lieferanten und/oder Lizenzgeber, falls zutreffend, besitzen und behalten alle Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Patentrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und andere Rechte an geistigem Eigentum) an und auf (i) die Mews-Plattform, Mews-Dienste, Dokumentation und alle Verbesserungen, Erweiterungen oder Änderungen daran; (ii) jede Software, Anwendungen, Erfindungen oder andere Technologie, die in Verbindung mit der Implementierung von Mews-Diensten, der Mews-Plattform oder dem Support durch Mews entwickelt wurde; 

(ii) Informationen, die aus aggregierten und anonymisierten Daten abgeleitet wurden, und (iv) alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den vorgenannten. Der Partner stimmt zu, dass nur Mews (oder seine verbundenen Unternehmen) das Recht hat, Mews-Dienste und die Mews-Plattform zu verbessern, zu ändern, zu bearbeiten, anzupassen oder anderweitig zu modifizieren. Im Falle einer Modifikation durch den Partner oder im Falle einer Verbindung mit einem anderen System haftet Mews nicht für Fehler und garantiert nicht die ordnungsgemäße Funktion der Mews-Dienste und der Mews-Plattform. Änderungen, Implementierungen und/oder Modifikationen der Mews-Dienste oder der Mews-Plattform dürfen nur von Mews und/oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Mews unter den in der erteilten Zustimmung festgelegten Bedingungen durchgeführt werden. 

11.2 Berichte und Modifikationen.

Wenn der Partner Mews Berichte über Mängel zur Verfügung stellt und/oder Modifikationen vorschlägt („Bericht“), hat Mews das Recht, einen solchen Bericht zu verwenden, einschließlich der Integration eines solchen Berichts in Mews-Dienste oder andere Softwareprodukte, ohne jegliche Verpflichtung gegenüber dem Partner. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, behält sich Mews alle Rechte vor und gewährt dem Partner keine Lizenzen jeglicher Art, weder stillschweigend noch anderweitig. 

11.3 Datenschutz.

Der Datenschutz wird durch den spezifischen Datenschutzanhang geregelt, der einen integralen Bestandteil der Vereinbarung bildet. Der Datenschutzanhang ist verfügbar unter https://www.mews.com/en/terms-conditions/data-processing-transfer-policy-partners. 

11.4 Dienste für künstliche Intelligenz.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in der Vereinbarung hat Mews das Recht, Daten und andere Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Mews-Plattform, Mews-Dienste und verwandter Systeme und Technologien zu sammeln, zu verfolgen und zu analysieren (d. h. anonymisierte Gesamtinformationen, die vom Kunden oder Partner abgeleitet werden), und Mews steht es frei (während und nach der Vertragslaufzeit), 

(i) solche Informationen und Daten zu verwenden, um die Mews-Plattform, Mews-Dienste und alle Fähigkeiten der künstlichen Intelligenz zu verbessern und zu erweitern, die die Leistung und Effektivität der Dienste für Partner erhöhen werden, oder für andere Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke im Zusammenhang mit der Mews-Plattform, Mews-Diensten und anderen Mews-Angeboten (oder Angeboten seiner verbundenen Unternehmen), (ii) solche Informationen und Daten zu verwenden, um Mews-Dienste und andere Mews-Angebote (oder Angebote seiner verbundenen Unternehmen) zu fördern, und (iii) solche Daten in aggregierter und anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen (d. h. über sogenannte anonymisierte Branchenstandard-Trends). 

12. Zusicherungen, Garantien und Beschränkungen

12.1. Allgemeines.

Jede Partei sichert der anderen Partei zu und garantiert, dass: (i) diese Partei ordnungsgemäß gegründet und nach dem Recht des Landes ihrer Gründung rechtsgültig besteht; (ii) die Ausführung, Lieferung und Erfüllung der Vereinbarung die rechtliche, gültige und bindende Verpflichtung dieser Partei darstellt; und (iii) diese Partei über alle erforderlichen Unternehmensbefugnisse und finanziellen Kapazitäten und Befugnisse verfügt, um ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung auszuführen, zu liefern und zu erfüllen. 

12.2. Beschränkungen.

Der Partner darf nicht (und darf keine Dritten dazu autorisieren oder unterstützen): (i) die Mews-Plattform oder Mews-Dienste modifizieren, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder abgeleitete Werke davon erstellen, außer in dem Umfang, in dem die Durchsetzung der vorgenannten Beschränkungen durch geltende Gesetzgebung verboten ist; (ii) Benutzerlimits oder andere Zeit-, Nutzungs- oder Funktionsbeschränkungen, die in die Mews-Plattform oder Mews-Dienste eingebaut sind, umgehen; (iii) proprietäre Hinweise, Etiketten oder Kennzeichnungen von der Mews-Plattform oder Mews-Diensten entfernen; (iv) Inhalte, die Teil der Mews-Plattform oder Mews-Dienste sind, einrahmen, einbetten oder spiegeln; (v) auf die Mews-Plattform oder Mews-Dienste zugreifen, um (a) ein Konkurrenzprodukt oder einen Konkurrenzdienst zu erstellen oder (b) Ideen, Module, Funktionen oder Grafiken der Mews-Plattform oder Mews-Dienste zu kopieren; (vi) direkt oder indirekt Marken, Geschäftsnamen oder andere Bezeichnungen von Mews (oder verwandte oder ähnliche Geschäftsnamen oder andere Bezeichnungen) registrieren; (vii) geistige Eigentumsrechte von Mews (oder verwandte oder ähnliche Logos und/oder Marken von Mews) zu seinem Vorteil nutzen, z. B. durch Kombination von Mews-Logos und/oder -Marken mit seinem eigenen Geschäftsnamen und/oder Firmennamen oder seinen eigenen Produkten oder Diensten; (viii) die Mews-Plattform oder Mews-Dienste in einer Weise nutzen, die gegen die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung verstößt. 

13 Kommunikation und Referenzen

13.1 Adressen des Partners.

Jede an den Partner gerichtete Kommunikation (einschließlich jeder Mitteilung mit rechtlicher Wirkung und aller Rechnungen) kann auf elektronischem Wege (i) an die vom Partner in der Vereinbarung angegebene E-Mail-Adresse oder eine andere vom Partner angegebene E-Mail-Adresse oder (ii) über das vom Partner genutzte Mews-Konto gesendet werden. 

13.2 Partner-Referenzen.

Mews ist berechtigt, den Partner öffentlich als Nutzer der Mews-Dienste zu nennen und die Marke und das Logo des Partners für diesen Zweck zu verwenden. 

14. Abonnementlaufzeit, Kündigung und Änderungen

14.1 Abonnementlaufzeit.

Mews stellt die Mews-Dienste für die in der Vereinbarung festgelegte Abonnementlaufzeit bereit. Sofern nicht gemäß der Vereinbarung gekündigt, verlängert sich die anfängliche Abonnementlaufzeit (einschließlich aller gekauften Mews-Add-ons) automatisch jedes Jahr um eine Verlängerungsabonnementlaufzeit. 

14.2 Ungeachtet des Vorstehenden

wird Mews dem Partner mindestens 45 Tage vor dem Enddatum eine Verlängerungsmitteilung zukommen lassen, und falls der Partner die Mews-Dienste oder ein Mews-Add-on nicht für eine Verlängerungsabonnementlaufzeit verlängern möchte, muss der Partner Mews seine Absicht, nicht zu verlängern, durch schriftliche Mitteilung an support@mews.com mindestens 30 Tage vor dem Enddatum der aktuellen Abonnementlaufzeit mitteilen. Zur Klarstellung: Eine schriftliche Mitteilung über die Absicht, nicht zu verlängern, beendet nicht das aktuelle Abonnement. 

14.3 Aussetzung.

Mews kann die Bereitstellung von Mews-Diensten für den Partner im Falle von (i) Verzug des Partners mit der Zahlung von Gebühren für mehr als zehn (10) Tage, (ii) Verzug des Partners mit der Zahlung eines negativen Saldos oder einer Kaution oder (iii) wesentlicher Verletzung der Vereinbarung durch den Partner oder (iv) wie in der Merchantvereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung angegeben, aussetzen. Andere Rechte von Mews, die sich aus der Verletzung des Partners ergeben, bleiben unberührt. Während der Aussetzung funktionieren die Mews-Dienste wie gewohnt, aber der Partner hat keinen Zugriff auf das Mews-Konto. 

14.4 Kündigung.

Die Vereinbarung kann zusätzlich zu den in diesem Abschnitt 14 genannten Gründen wie folgt gekündigt werden: 

(i) Wenn eine der Parteien eine wesentliche Bedingung der Vereinbarung verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig 

(30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über die Verletzung behebt; (ii) eine Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet der Rechte oder Rechtsmittel, die den Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung zur Verfügung stehen, oder der Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung, wenn: (a) die andere Partei einen Beschluss zur Auflösung fasst oder ein Gericht eine entsprechende Anordnung trifft; 

(b) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit oder im Wesentlichen ihre gesamte Geschäftstätigkeit einstellt; oder (c) die andere Partei für Bankrott erklärt wird, eine Zahlungsaussetzung gewährt bekommen hat oder in freiwillige Liquidation eingetreten ist, zahlungsunfähig ist oder eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern trifft oder vorschlägt. Der Partner muss eine vorherige Mitteilung über die Einstellung einer Integrationsverbindung und die Reduzierung der damit verbundenen Gebühren machen. Wenn der Partner gegen die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung verstößt, kann Mews die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen; Mews wird den Partner vor der Kündigung über den Verstoß gegen die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung informieren, vorausgesetzt, eine solche Benachrichtigung ist unter Berücksichtigung der Art des Verstoßes des Partners und möglicher Schäden, die durch einen solchen Verstoß verursacht werden könnten, angemessen. Nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung hat der Partner jede Nutzung der Mews-Dienste einzustellen. Mews kann die Vereinbarung ferner unter den Bedingungen der Merchantvereinbarung kündigen. 

14.5 Stornierung von Schulungen und Installation.

Wenn der Partner seine bestätigten Vor-Ort-Schulungs- und Installationstermine innerhalb von vier (4) Wochen vor dem vereinbarten Installationstermin storniert, fallen für den Partner Stornierungsgebühren in Höhe von 60 % der Gebühr für die bestätigte Schulung und Installation gemäß der Vereinbarung an. Alle vorab gebuchten Flüge oder Reisekosten, die zu irgendeinem Zeitpunkt gebucht wurden, werden entsprechend in Rechnung gestellt. 

14.6 Negativer Saldo.

Der Partner ist verpflichtet, alle ausstehenden Beträge an Mews innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Beendigung der Vereinbarung zu zahlen und zu begleichen. Der Partner erkennt an, dass für negative Salden Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % pro Tag gemäß Bestimmung 5.3. dieser Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen anfallen. 

14.7 Änderungen der Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen können von Zeit zu Zeit von Mews geändert werden. Wenn Mews eine Änderung an diesen Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen vornimmt, wird Mews den Partner mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Inkrafttreten der Änderungen informieren, es sei denn, eine Änderung der Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen ist aufgrund des anwendbaren Rechts erforderlich, in welchem Fall eine kürzere Frist gelten kann. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Partner nach dem Datum des Inkrafttretens einer Aktualisierung oder Änderung stellt die Annahme der aktualisierten Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen dar. Der Partner stimmt ferner zu, dass Aktualisierungen oder Änderungen keine zusätzlichen Unterschriften oder ausdrückliche Zustimmung über die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach einem solchen Datum des Inkrafttretens hinaus erfordern. 

14.8 Widerspruch gegen Änderungen und Kündigung im Falle von Änderungen.

Wenn die gemäß Bestimmung 14.7 dieser Bedingungen vorgenommenen Änderungen zu einer wesentlichen Verschlechterung der Mews-Dienste gemäß Bestimmung 3.9 dieser Bedingungen oder einer wesentlichen Änderung der Gebühren für bestehende Mews-Dienste führen („Änderungen“) und der Partner nicht zustimmt, kann der Partner die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an Mews innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem der Partner die Mitteilung über die Änderungen erhalten hat, kündigen. Nach Erhalt der schriftlichen Kündigungsmitteilung des Partners durch Mews wird die Vereinbarung mit dem Datum des Inkrafttretens der jeweiligen Änderungen beendet. Wenn der Partner nicht rechtzeitig eine Kündigungsmitteilung macht, ist der Partner nicht mehr berechtigt, die Vereinbarung aus den in dieser Bestimmung 14.8 aufgeführten Gründen zu kündigen, und es wird davon ausgegangen, dass er die Änderungen akzeptiert hat. Zur Klarstellung: Änderungen, die keine Änderungen im Sinne dieses Abschnitts darstellen, lösen nicht das Recht des Partners zur Kündigung gemäß diesem Abschnitt aus. 

14.9 Kündigung des Abonnements von Mews-Add-ons.

Gekaufte Mews-Add-ons enden gleichzeitig mit der Abonnementlaufzeit. Im Falle einer Kündigung eines Mews-Add-ons gemäß den hierin enthaltenen Kündigungsbestimmungen wird der Zugriff des Partners auf das Mews-Add-on beendet. Die Vereinbarung bleibt bei einer Kündigung des Abonnements eines Mews-Add-ons bestehen und bleibt in vollem Umfang wirksam. Im Falle des Ablaufs oder der Kündigung der Vereinbarung endet das Abonnement und/oder die Bereitstellung aller Mews-Add-ons automatisch. 

15. Besondere Bestimmungen für den Wiederverkauf.

15.1 Anwendung.

Diese Bestimmung gilt, wenn die Parteien in der Vereinbarung ausdrücklich den Wiederverkauf vereinbart haben. 

 15.2 Wiederverkauf.

Wenn in der Vereinbarung vereinbart, stellt Mews Kunden Unterkunft und andere Dienste in eigenem Namen zur Verfügung, vorbehaltlich der hierin festgelegten Einschränkungen und vorbehaltlich der geltenden Geschäftsbedingungen. In diesem Zusammenhang veröffentlicht Mews Auflistungen von Angeboten für Unterkunft und anderen Partnerdiensten, die vom Partner erbracht werden sollen. Der Partner verpflichtet sich, Mews die Arten von Partnerdiensten zur Verfügung zu stellen, die Mews voraussichtlich weiterverkaufen wird. Alle Gebühren werden von Mews abgezogen, wozu der Partner unwiderruflich seine Zustimmung erteilt. 

15.3 Bestätigung der Partnerdienste.

Auf Anfrage des Kunden zur Reservierung der Partnerdienste über die Mews-Plattform ist Mews berechtigt, eine solche Reservierung im eigenen Namen zu bestätigen, vorausgesetzt, die angeforderten Partnerdienste sind verfügbar und alle spezifizierten Anforderungen der relevanten Partnerauflistung wurden durch die Reservierung des Kunden erfüllt. 

15.4 Stornierung durch den Partner.

Wenn der Partner aus irgendeinem Grund einen bestätigten Partnerdienstauftrag storniert, hat der Partner unverzüglich alle bereits eingenommenen Beträge an den jeweiligen Kunden zurückzuzahlen (dies gilt auch, wenn der Kunde selbst die Reservierung infolge einer Rückbuchung, wie in der Merchantvereinbarung definiert, storniert hat). Der Partner wird Mews vollständig entschädigen, verteidigen und schadlos halten gegen alle Ansprüche und alle Schäden im Zusammenhang mit der Stornierung durch den Partner gemäß dieser Bestimmung. 

15.5 Stornierung durch den Kunden.

Mews ist berechtigt, (i) dem Kunden zu gestatten, die Reservierung zu stornieren, und (ii) dem Kunden einen Teil der Kundengebühren gemäß der von Mews bereitgestellten anwendbaren Stornierungsrichtlinie zurückzuerstatten. 

15.6 Rückzahlung der Kundengebühren.

Mews zahlt, nur im Wiederverkäufermodell, an den Partner einen Betrag, der den Kundengebühren für den erbrachten Partnerdienst entspricht. Mews ist nicht verpflichtet, dem Partner einen solchen Betrag der Kundengebühren zu zahlen, bis die entsprechenden Zahlungen ordnungsgemäß von Mews vom Kunden erhalten wurden. Der Partner erteilt hiermit unwiderruflich seine Zustimmung, dass Mews jegliche Gebühren gegen an den Partner zu zahlende Beträge aufrechnen kann. 

15.7 KYC-Überprüfung.

Der Partner muss eine KYC-Überprüfung (Know Your Customer) bestehen, um die Mews-Dienste nutzen zu können. Im Rahmen des KYC-Überprüfungsprozesses hat der Partner vollständige, genaue und aktuelle Informationen über seine Aktivitäten, Aktionäre, wirtschaftlich Berechtigte und andere Informationen, wie im von Mews bereitgestellten KYC-Überprüfungsformular weiter angegeben, zur Verfügung zu stellen. Sobald alle erforderlichen Informationen bereitgestellt wurden, führt Mews eine Überprüfung des Partners durch. Der Partner stimmt zu, dass Mews weitere Überprüfungen der Identität, Kreditwürdigkeit und des Hintergrunds des Partners durchführen kann, indem er relevante Register und Regierungsbehörden kontaktiert und konsultiert. Als Ergebnis der Überprüfung des Partners hat Mews das Recht, nach eigenem Ermessen die Bereitstellung der Mews-Dienste zu akzeptieren oder abzulehnen. 

15.8 Änderungen der KYC-Informationen.

Der Partner hat Mews im Voraus über alle Änderungen im Zusammenhang mit den im Rahmen des KYC-Überprüfungsprozesses bereitgestellten Informationen zu informieren. Da KYC-Anforderungen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können, um die Einhaltung regulatorischer und anderer Anforderungen sicherzustellen, hat der Partner Mews unverzüglich solche zusätzlichen Informationen und unterstützende Dokumentation zur Verfügung zu stellen. 

15.9 Aussetzung und Kündigung.

Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass (i) wenn der KYC-Überprüfungsprozess aus irgendeinem Grund nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann oder (ii) der Partner Mews nicht im Voraus über Änderungen gemäß der obigen Bestimmung informiert oder (iii) der Partner keine aktuelle oder zukünftige KYC-Überprüfungsanforderung erfüllt, Mews (a) die Bereitstellung der Mews-Dienste für den Partner aussetzen kann; oder (b) die dem Partner zur Verfügung stehende Funktionalität einschränken kann, bis der KYC-Überprüfungsprozess ordnungsgemäß abgeschlossen ist oder (c) die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen kann. 

15.10 Autorisierte Offenlegung des KYC-Überprüfungsformulars des Partners.

Mews hat das Recht, das vom Partner ausgefüllte KYC-Überprüfungsformular an verbundene Unternehmen von Mews und, wenn gesetzlich vorgeschrieben, an andere Dritte weiterzugeben. 

15.11 Kaution.

Mews kann vom Partner verlangen, eine Kaution oder Reserve bereitzustellen, um das mit dem Wiederverkauf der Partnerdienste verbundene Verlustrisiko für Mews abzudecken. Der Partner stimmt zu, dass Mews berechtigt ist, die Reserve oder Kaution aus der Rückzahlung von Kundengebühren zu finanzieren oder Mittel direkt vom Partner anzufordern; der Partner ist verpflichtet, auf Anfrage von Mews unverzüglich Mittel bereitzustellen. Mews kann die Kaution oder Reserve während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach deren Beendigung einbehalten. 

15.12 Entschädigung.

Der Partner wird Mews und seine verbundenen Unternehmen vollständig entschädigen, verteidigen und schadlos halten gegen Ansprüche, die von Dritten, insbesondere den Kunden, im Zusammenhang mit dem Wiederverkauf, der Bereitstellung von Unterkunft und anderen Partnerdiensten für den Kunden und den damit verbundenen Zahlungen von Kunden erhoben werden, einschließlich aller Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten, Gebühren, Ausgaben, Transaktionen, Rückbuchungen, Rückerstattungen, Ansprüche und damit verbundenen Gebühren. 

16. nwendbares Recht und Streitbeilegung

16.1 Anwendbares Recht.

Die Vereinbarung unterliegt den in der Vereinbarung festgelegten Gesetzen und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und der Regeln des internationalen Privatrechts. 

16.2 Gerichtsstand.

Jede Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergibt, einschließlich einer Streitigkeit über das Bestehen, die Gültigkeit oder die Beendigung der Vereinbarung oder die Folgen ihrer Nichtigkeit, wird endgültig von den zuständigen Gerichten des in der Vereinbarung genannten Landes entschieden. 

17. Schlussbestimmungen

17.1 Salvatorische Klausel.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als rechtswidrig, nicht durchsetzbar, ungültig, unwirksam oder nicht anwendbar erwiesen werden (oder später werden), berührt dies nicht die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung, die gültig und wirksam bleiben. 

17.2 Aufrechnung.

Der Partner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen Ansprüche von Mews aufzurechnen, noch ist er berechtigt, Zahlungen, die für Mews bestimmt sind, ungeachtet der Art und/oder des Zwecks solcher Zahlungen, in irgendeiner Weise zurückzuhalten. Mews ist berechtigt, seine Ansprüche gegen die Ansprüche des Partners aufzurechnen. 

17.3 Abtretung.

Der Partner erteilt hiermit seine Zustimmung zur Abtretung der Rechte und zur Übernahme der Verpflichtungen von Mews, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, an ein verbundenes Unternehmen von Mews oder an Dritte. Zur Vermeidung von Zweifeln kann der Partner die Vereinbarung oder eines seiner Rechte, Interessen oder Verpflichtungen aus der Vereinbarung ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Mews an Dritte abtreten. 

17.4 Verzicht.

Keine der Parteien wird so behandelt, als hätte sie auf Rechte verzichtet, indem sie Rechte aus der Vereinbarung nicht ausübt (oder die Ausübung verzögert). 

17.5 Keine Drittbegünstigten.

Die Bestimmungen der Vereinbarung sind verbindlich und kommen ausschließlich den Parteien, ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zugelassenen Abtretungsempfängern zugute, und sie werden nicht so ausgelegt, als würden sie Rechte für Dritte begründen. 

17.6 Fortbestand.

Die Parteien vereinbaren, dass die in den Bestimmungen 5.3, 5.4, 5.6, 7.4, 7.5, 9.4, 10, 15.10, 15.12, 16.1, 16.2 und 17.2 festgelegten Regelungen auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fortbestehen. 

17.7 Gesamte Vereinbarung.

Die Vereinbarung, einschließlich dieser Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen und anderer anwendbarer Bedingungen für die Beziehung der Parteien, wie hierin erwähnt, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, sowohl mündliche als auch schriftliche, Verhandlungen, Zusicherungen, Verpflichtungen, Schriftstücke und alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien. 

Anhang 1. – Definitionen

„Richtlinie zur akzeptablen Nutzung“ bezeichnet eine Reihe von Richtlinien für die Nutzung der Mews-Dienste. Verfügbar unter https://www.mews.com/en/terms-conditions/acceptable-use-policy; die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung ist durch Bezugnahme in die Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen einbezogen und bildet einen integralen Bestandteil der Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen. 

„Verbundene(s) Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf eine Einheit; das „Verbundene Unternehmen“ ist jede andere Einheit, die direkt oder indirekt die ursprüngliche Einheit kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle steht. Eine Einheit kontrolliert eine andere Einheit, wenn diese Einheit direkt oder indirekt entweder (i) 20 % oder mehr der Anteile mit ordentlichem Stimmrecht für die Wahl der Direktoren dieser Einheit besitzt; oder (ii) die Befugnis hat, die Leitung oder Richtung des Managements oder der Richtlinien der anderen Einheit zu bestimmen oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise. 

„Vereinbarung“ bezeichnet die vertragliche Vereinbarung zwischen Mews und dem Partner, die die Bedingungen festlegt, unter denen Mews dem Partner Dienste erbringt. Dies umfasst unter anderem die Merchantvereinbarung, Vereinbarungen, die die Bereitstellung von Mews-Diensten regeln, die Erleichterung von Zahlungsabwicklungsdiensten oder andere damit verbundene Dienste, die genutzt oder in Anspruch genommen werden; durch den Abschluss der Vereinbarung stimmen Mews und der Partner zu, an alle Bedingungen und Richtlinien sowie diese Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen gebunden zu sein. Der Partner kann durch verschiedene von Mews angebotene akzeptable Mittel an die geltenden Bedingungen und Richtlinien gebunden sein, was die Unterzeichnung einer Vereinbarung, die elektronische Annahme oder per Clickwrap-Vereinbarung, die weitere Nutzung der Mews-Dienste nach Benachrichtigung oder nach Gewährung des Zugangs zu den geltenden Bedingungen und Richtlinien oder auf andere Weise durch Verhalten wie Nutzung umfassen kann. 

„Änderungen“ bezeichnet wesentliche Änderungen, wie in den Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen spezifiziert, gegen die der Partner gemäß Bestimmung 14.8 Einspruch erheben kann. 

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet technische und nicht technische Informationen, einschließlich Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, proprietäre Informationen, Techniken, Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Erfindungen, Know-how, Prozesse, Apparate, Ausrüstung, Algorithmen, Softwareprogramme, Software, Quelldokumente und Informationen über aktuelle, zukünftige und vorgeschlagene Produkte und Dienste, Forschung, experimentelle Arbeiten, Entwicklung, Designdetails und Spezifikationen, Technik und alle anderen Informationen, die als „Vertraulich“ oder „proprietär“ gekennzeichnet sind oder von denen der Empfänger weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass die Informationen als vertraulich gelten sollen; zur Vermeidung von Zweifeln umfasst dieser Begriff keine Informationen, für die die empfangende Partei durch ihre schriftlichen Aufzeichnungen nachweisen kann, dass: (i) sie ihr vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren; (ii) sie ohne Verletzung von Vertraulichkeitspflichten öffentlich bekannt sind oder wurden; (ii) sie rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der zu einer solchen Offenlegung berechtigt ist; (iv) sie unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt wurden; (v) sie mit schriftlicher Genehmigung der offenlegenden Partei zur Veröffentlichung freigegeben wurden; oder (vi) sie aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften offengelegt wurden, vorausgesetzt, dass die Partei, die zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist, unverzüglich Mitteilung macht, um der anderen Partei die Möglichkeit zu geben, eine Schutzanordnung zu beantragen oder die Offenlegung anderweitig zu verhindern. 

„Kooperationsvereinbarung“ bezeichnet die zwischen Mews und dem Partner geschlossene Vereinbarung, auf deren Grundlage Mews-Dienste von Mews für den Partner erbracht werden, einschließlich aller Anhänge und anderer Dokumente, die durch Bezugnahme beigefügt sind. 

„Kunde“ bezeichnet eine Person, die Partnerdienste anfordert, erhält oder erhalten hat, unabhängig davon, ob sie bei der Mews-Plattform registriert ist oder nicht. 

„Kundengebühren“ bezeichnet Gebühren, die für erbrachte Partnerdienste von Kunden zu zahlen sind (wie vom jeweiligen Partner festgelegt) und auf der Mews-Plattform verfügbar sind, einschließlich aller an Mews zu zahlenden Merchantgebühren. 

„Dokumentation“ bezeichnet Benutzerhandbücher, Leitfäden, technische Dokumentation, technische Anforderungen und FAQs, die für einige oder alle Mews-Dienste konzipiert sind und dem Partner von Mews zur Verfügung gestellt werden können. 

„Enddatum“ bezeichnet (a) für die anfängliche Abonnementlaufzeit das im Bestellformular angegebene Enddatum; und (b) für eine Verlängerungsabonnementlaufzeit das Datum, das zwölf (12) Monate (365 Tage) nach dem Startdatum der Verlängerungsabonnementlaufzeit liegt, sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben. 

„Einrichtung(en)“ bezeichnet Hotel, Hostel oder jede andere vom Partner betriebene Einrichtung, wie in der Vereinbarung angegeben. 

„Gebühren“ bezeichnet wiederkehrende Plattformgebühren, einmalige Gebühren, Mews-Zahlungsgebühren, Merchantgebühren und alle anderen vom Partner für Mews-Dienste oder andere in der Vereinbarung angegebene Dienste zu zahlenden Gebühren. 

„Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet ein Ereignis, das außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Ausfall des Stromnetzes, Ausfall des Internets, Naturkatastrophe, Wetterereignis, Krieg, Aufruhr, Aufstand, Epidemie, Streiks, Überschwemmungen, Terrorakte, Verstöße Dritter, Ausfälle, Ausfallzeiten oder Verzögerungen durch einen Internetdienstanbieter oder Hosting-Anbieter oder Arbeitsmaßnahmen, Terrorismus, Denial-of-Service-Angriffe oder andere Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegen. 

„Hosting-Plattform“ bezeichnet die Microsoft Azure Hosting-Lösung oder eine andere Hosting-Plattform, über die Mews den Partner gelegentlich informiert. 

„Hosting-Anbieter“ bezeichnet die Microsoft Corporation oder einen anderen Hosting-Anbieter für Mews-Dienste, wie von Mews den Partnern gelegentlich mitgeteilt. 

„Anfängliche Abonnementlaufzeit“ bezeichnet die erste Abonnementlaufzeit, für die der Partner die Mews-Dienste abonniert, wie im Bestellformular angegeben, beginnend mit dem Startdatum und andauernd bis zu dem im Bestellformular angegebenen Enddatum. 

„Gesetzgebung“ bezeichnet alle allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften des Landes, in dem Mews registriert ist, und der Europäischen Union, sofern diese Vorschriften direkt und/oder indirekt auf die Rechtsbeziehungen der Parteien oder die Mews-Dienste anwendbar sind. 

„Auflistung“ bezeichnet Partnerdienste, die vom Partner über die Mews-Plattform für Gäste verfügbar gemacht werden. 

„Allgemeine Rahmengeschäftsbedingungen“ bezeichnet die aktuelle Version der Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen, einschließlich aller Anhänge und anderer Dokumente, die durch Bezugnahme beigefügt sind. Diese sind auch auf der entsprechenden Mews-Website verfügbar und können gelegentlich von Mews geändert werden. 

„MTC 4.0“ (auch als „Allgemeine Rahmengeschäftsbedingungen 4.0“ bezeichnet) bezeichnet die Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen Version 4.0 mit Wirkung vom 1. Juli 2022, die jetzt als MTC 4.0 bezeichnet werden, ältere Geschäftsbedingungen, die nur für Partner gelten, die Mews-Dienste vor dem 26. Februar 2025 erworben haben, sofern in ihrer Vereinbarung nicht anders angegeben ist, dass MTC 4.0 gilt. 

„Mitglied“ bezeichnet ein Mitglied gemäß den Merchantbedingungen. 

„Merchantvereinbarung“ bezeichnet die Merchantvereinbarung gemäß den Merchantbedingungen. 

„Merchantgebühren“ bezeichnet Merchantgebühren gemäß den Merchantbedingungen. 

„Merchantbedingungen“ bezeichnet die Merchantbedingungen, die unter https://www.mews.com/en/products/merchant/terms-conditions verfügbar sind. 

„Mews“ bezeichnet die in der Vereinbarung als Vertragspartei genannte Tochtergesellschaft von Mews. 

„Mews-Konto“ bezeichnet das verbundene Unternehmen von Mews, das in der Vereinbarung als Vertragspartei angegeben ist. 

„Mews Add-on“ bezeichnet Produkt(e), die direkt von Mews betrieben werden und über den Mews-Marktplatz oder über andere von Mews angebotene Wege verfügbar sind. 

„Mews-Marktplatz“ bezeichnet die Benutzeroberfläche, über die Mews dem Partner Mews Add-ons, Drittanbieter-Marktplatz-Produkte oder andere Produkte zur Verfügung stellt. 

„Mews-Plattform“ bezeichnet eine von Mews dem Partner auf Grundlage der Vereinbarung zur Verfügung gestellte Software-Property-Management-Plattform als Teil der Mews-Dienste. 

„Mews-Dienste“ (auch als „Dienste“ bezeichnet) bezeichnet Dienste, die von Mews dem Partner über die Mews-Plattform zur Verfügung gestellt werden, einschließlich unter anderem der Erleichterung des Unterkunftsbuchungsprozesses oder anderer Partnerdienste für den Kunden, Wiederverkauf, Installation, Schulung, Erleichterung von Zahlungsabwicklungsdiensten auf Grundlage der Merchantvereinbarung und alle anderen Dienste, die von Mews auf Grundlage der Vereinbarung bereitgestellt oder erleichtert werden. 

„Einmalige Gebühren“ bezeichnet Gebühren, die einmalig anfallen und nicht wiederkehrend sind. 

„Bestellformular“ bezeichnet ein Angebot oder ein anderes schriftliches oder Online-Bestelldokument, das von Mews ausgestellt wurde und dem der Partner durch Unterzeichnung (einschließlich elektronischer Unterschrift) oder gegebenenfalls durch Online-Annahme zugestimmt hat. 

„Partei“ oder „Parteien“ bezieht sich auf Mews und den Partner, einzeln oder gemeinsam. 

„Partner“ bezeichnet eine Unterkunft, einen Dienstleister oder eine andere Einheit, die die Mews-Plattform auf Grundlage der Vereinbarung mit Mews nutzt oder Dienste von Mews in Anspruch nimmt. 

„Zahlungsabwicklungsdienste“ bezeichnet Zahlungsabwicklungsdienste gemäß den Merchantbedingungen. 

„Wiederkehrende Plattformgebühren“ bezeichnet alle vereinbarten Gebühren für die Nutzung der Mews-Plattform, wie in der Vereinbarung angegeben. 

„Erbrachter Partnerdienst“ bezeichnet einen vom Kunden bestellten Partnerdienst, wie in der Mews-Plattform nachgewiesen, der vor dem Verbrauch nicht storniert wurde, ungeachtet dessen, dass ein solcher Dienst ordnungsgemäß erbracht wurde. Alternativ ein Partnerdienst, der bestellt und irgendwann vor dem Verbrauch storniert wurde, wenn die Gesamtzahl der zuvor stornierten Bestellungen 5 % aller Bestellungen für erbrachte Partnerdienste innerhalb desselben Monats überschritten hat. 

„Verlängerungsabonnementlaufzeit“ bezeichnet jede nachfolgende Abonnementlaufzeit, die auf das Enddatum einer vorhergehenden Abonnementlaufzeit folgt, wobei das Startdatum der Verlängerung am Tag unmittelbar nach dem Enddatum der vorherigen Abonnementlaufzeit beginnt und die Dauer für einen nachfolgenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten läuft. 

„Wiederverkauf“ oder „Wiederverkäufer“ bezeichnet Dienste, die Mews dem Partner unter Verwendung der Mews-Plattform zur Verfügung stellt, wobei die Vereinbarung über die Erbringung von Diensten zwischen dem Kunden und Mews geschlossen wird. Dennoch wird der Partnerdienst vom Partner zugunsten der Kunden erbracht. 

„Partnerdienst(e)“ bezeichnet Unterkunft oder andere Dienste, die vom Partner für Kunden über die Nutzung der Mews-Dienste oder auf andere Weise mit der Unterstützung von Mews veröffentlicht, angeboten oder erbracht werden. 

„Zahlungsdienstleister“ bezeichnet einen Zahlungsdienstleister gemäß den Merchantbedingungen. 

„Startdatum“ bezeichnet (a) für die anfängliche Abonnementlaufzeit das Datum, an dem die anfängliche Abonnementlaufzeit beginnt, wie im Bestellformular angegeben, oder das Datum, an dem die Zugangsdaten für die Mews-Plattform ausgestellt werden, je nachdem, was zuerst eintritt; und (b) für eine Verlängerungsabonnementlaufzeit das Datum unmittelbar nach dem Enddatum der vorherigen Abonnementlaufzeit. 

„Sub-Merchantkonto“ bezeichnet ein Sub-Merchantkonto gemäß den Merchantbedingungen. 

„Abonnementlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, währenddessen der Partner berechtigt ist, auf die Mews-Plattform zuzugreifen und diese zu nutzen, wobei die Dauer durch das Start- und Enddatum bestimmt wird. Die Abonnementlaufzeit verlängert sich automatisch um die gleiche Dauer, sofern sie nicht durch die Vereinbarung beendet wird. 

„Vertragslaufzeit“ oder „Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit der Vereinbarung, wie in Bestimmung 14.1. der Allgemeinen Rahmengeschäftsbedingungen angegeben. 

„Hosting-Bedingungen“ bezeichnet die Servicevereinbarung und Bedingungen (verfügbar unter https://azure.microsoft.com/en-us/support/legal) oder andere Bedingungen des Hosting-Anbieters (Microsoft Azure). 

„Bedingungen und Richtlinien“ bezeichnet die Vereinbarungen, Bedingungen, Richtlinien, Leitlinien und andere rechtliche Dokumente, die die Nutzung der Mews-Dienste regeln, wie sie von Zeit zu Zeit im Mews Legal Hub [https://www.mews.com/en/legal] veröffentlicht und aktualisiert werden. Die spezifischen Bedingungen und Richtlinien, die in die Vereinbarung aufgenommen werden und für den Partner gelten, werden auf Grundlage der Mews-Dienste bestimmt, die der Partner abonniert hat oder nutzt, und der anwendbaren Region des Partners, wenn die Unterscheidung relevant ist. Zur Vermeidung von Zweifeln sind nur diejenigen Bedingungen und Richtlinien, die für den Partner auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Mews-Dienste oder genutzten Dienste gelten, und diejenigen, die für die Region des Partners gelten, wo eine Unterscheidung besteht, rechtlich bindend. 

„Vertragsgebiet“ bezeichnet das in der Vereinbarung definierte Vertragsgebiet. 

„Marktplatz-Produkt eines Drittanbieters“ bezeichnet Software oder Dienste, bei denen der Anbieter der Dritte ist und die über den Mews-Marktplatz oder auf andere Weise, wie von Mews angeboten, verfügbar sind; zur Vermeidung von Zweifeln kann das Marktplatz-Produkt eines Drittanbieters von Mews über den Mews-Marktplatz weiterverkauft werden oder kann über die Website eines Drittanbieters aktiviert oder bezahlt werden.