Hauptgeschäftsbedingungen
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1.1 Diese Hauptgeschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Mews und dem Partner oder demjenigen geschlossen werden, der die von Mews angebotenen Dienste nutzt und/oder Zugang zur Mews-Plattform hat.
1.2 Diese Hauptgeschäftsbedingungen sind auf der Mews-Website veröffentlicht und bilden einen integralen Bestandteil des Vertrags.
1.3 Diese Version der Hauptgeschäftsbedingungen ist gültig und wirksam ab dem vorstehend genannten Datum des Inkrafttretens und ersetzt vollständig alle früheren Versionen der Hauptgeschäftsbedingungen.
2.1 In diesen Hauptgeschäftsbedingungen haben Begriffe und Ausdrücke mit großgeschriebenem Anfangsbuchstaben, die in Anhang 1 - Begriffsbestimmungen - festgelegte Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert.
2.2 Die Überschriften und der Aufbau dieser Hauptgeschäftsbedingungen sowie etwaige in bestimmten Klauseln enthaltene Beispiele haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
3.1 Mews-Dienste
Vorbehaltlich dieser Hauptgeschäftsbedingungen macht Mews die Mews-Plattform innerhalb des Gebiets für den Partner verfügbar und stellt dem Partner sonstige Mews-Dienste bereit, wie im Vertrag angegeben und vorbehaltlich Klausel 3. Der Partner bezahlt Mews die vertraglich festgelegten Gebühren gemäß Klausel 5 der vorliegenden Hauptgeschäftsbedingungen.
3.2 Autorisierung
Sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist, ernennt der Partner hiermit Mews zum beschränkten Vertreter für die Buchung von Unterkünften und anderen Partner-Diensten, die der Partner für Kunden vorbehaltlich der hierin festgelegten Beschränkungen erbringt. Mews ermöglicht die Veröffentlichung von Auflistungen des Partners über die Mews-Plattform, das Unterkunftsangebot des Partners und andere Partner-Dienste.
3.3 Verfügbarkeit
Die Mews-Dienste werden von Mews vorbehaltlich einer Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die sich der zumutbaren Einflussnahme von Mews entziehen, einschließlich Ereignisse Höherer Gewalt, Computer-, Kommunikations-, Internet-Service- oder Hosting-Einrichtungsausfällen, Verzögerungen bei Hardware, Software, Strom oder anderen Systemen, die nicht im Besitz von Mews sind oder sich der zumutbaren Einflussnahme von Mews entziehen, zur Verfügung gestellt. Die Mews-Dienste können aufgrund von Wartungsarbeiten, Reparaturen, Änderungen, Upgrades oder Verlagerungen vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden.
3.4 Service Level Agreement (Dienstleistungsvertrag)
Für den Vertrag gilt das Service Level Agreement, das unter https://www.mews.com/en/service-level-agreement verfügbar ist.
3.5 Mews-Konto
Als Teil des Registrierungsprozesses muss der Partner einen oder mehrere Benutzernamen und einen oder mehrere E-Mail-Kontakt(e) für das Mews-Konto festlegen und anschließend ein oder mehrere Passwörter einrichten.
3.6 Unbefugter Zugang
Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich und sicher zu behandeln. Mews haftet nicht für Schäden, die durch Missbrauch oder unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten oder unbefugtem Zugang zum Mews-Konto durch Dritte verursacht werden.
3.7 Ausrüstung
Der Partner ist verantwortlich für die Beschaffung und Wartung sämtlicher Ausrüstung und Zusatzdienste, die für die Verbindung mit den Mews-Diensten, den Zugang zu ihnen oder ihre anderweitige Nutzung erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme, Netzwerk- und Webserver („Ausrüstung“). Der Partner ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Ausrüstung und für jedwede Nutzung der Geräte verantwortlich.
3.8 Unterauftragnehmer
Mews kann auch auf Unterauftragnehmer zurückgreifen, um bestimmte Teile der Mews-Dienste bereitzustellen. Mews haftet für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragnehmer in demselben Umfang, in dem Mews haften würde, wenn Mews die Dienste jedes Unterauftragnehmers gemäß den Bedingungen dieses Vertrags direkt ausführen würde, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
3.9 Änderungen an Mews-Diensten
Unbeschadet anderer in hierin enthaltener Bestimmungen behält sich Mews das Recht vor, im Rahmen der fortlaufenden Entwicklung der Mews-Dienste nach eigenem Ermessen im Vertrag angegebene Elemente und Funktionen der Mews-Dienste, einschließlich Änderungen an der Mews-Plattform, hinzuzufügen, zu ändern, einzustellen oder anderweitig zu modifizieren. Wenn eine Änderung zu einer wesentlichen Verschlechterung der bereitgestellten Mews-Dienste führen würde (z. B. wenn ein wesentliches Merkmal aus dem dem Partner bereitgestellten Mews-Dienste-Paket entfernt wird), wird Mews den Partner darüber informieren. Es gilt dann Artikel 14.8 dieser Bedingungen.
3.10 Mews Add-on
Der Partner kann Mews-Add-ons über den Mews Marketplace oder auf andere von Mews angebotene Weise erwerben, wobei die von Mews festgelegten Gebühren für Mews-Add-ons zu entrichten sind. Die Gebühren für das Mews-Add-on sind monatlich zu bezahlen, sofern Mews keinen anderen Abrechnungszeitraum angibt, und werden immer in Euro angegeben. Jede Währungsumrechnung im Rahmen dieser Klausel wird auf der Grundlage des Wechselkurses von Open Exchange Rates (verfügbar unter https://openexchangerates.org/) berechnet, der am Rechnungsdatum zwischen 12:00 und 1:00 Uhr (MEZ/MESZ) veröffentlicht wird. Mews kann jedes Mews-Add-on jederzeit und nach eigenem Ermessen entfernen und/oder aktualisieren.
3.11 Testzeitraum für Mews Add-on
Einige Mews-Add-ons können für einen Testzeitraum, der für das jeweilige Mews-Add-on angegeben ist, kostenlos angeboten werden. Innerhalb des Testzeitraums ist der Partner berechtigt, den Kauf des jeweiligen Mews-Add-ons jederzeit über die entsprechende Funktion der Mews-Plattform zu stornieren. Nach Ablauf der Testzeitraums ist der Partner verpflichtet, die Gebühren für das jeweilige Mews-Add-on zu bezahlen.
4.1 Auflistung
Der Partner verfügt über die vollumfängliche Kontrolle für und ist daher vollumfänglich verantwortlich für die hochgeladene Verfügbarkeit von Unterkünften oder anderen Partner-Diensten und das Hochladen aktueller Versionen der Geschäftsbedingungen für Partner-Dienste auf der Mews-Plattform. Dementsprechend sichert der Partner zu und gewährleistet, dass die hochgeladenen verfügbaren Partner-Dienste und alle Partnerinhalte, die über die Mews-Plattform zur Verfügung gestellt werden, (i) nicht gegen Vereinbarungen verstoßen, die der Partner mit Dritten getroffen hat, (ii) allen geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und (iii) nicht mit den Rechten Dritter kollidieren. Mews ist berechtigt, jederzeit, ohne Vorankündigung und nach eigenem Ermessen den Zugang zu verfügbaren Auflistungen und Partnerinhalten, die auf die Mews-Plattform hochgeladen wurden, zu entfernen oder zu sperren, wenn Mews diese aus irgendeinem Grund für beanstandbar hält, insbesondere wenn sie gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.
4.2 Bestätigung
Auf Anfrage des Kunden zur Reservierung von Partner-Diensten über die Mews-Plattform ist Mews berechtigt, dem Kunden diese Reservierung im Namen des Partners zu bestätigen, vorausgesetzt, die angeforderten Partner-Dienste sind verfügbar und alle spezifizierten Anforderungen der entsprechenden Auflistung des Partners sind durch die Reservierung des Kunden erfüllt. Mews teilt dem Partner die Einzelheiten zum Kunden und zur Anfrage des Kunden mit. Der Preis, den der Partner dem Kunden für die angeforderten Partner-Dienste in Rechnung stellt, darf nicht höher sein als der in der Reservierungsanfrage angegebene Preis.
4.3 Partner-Dienste
Der Partner ist allein verantwortlich für die Bereitstellung der Partner-Dienste für seine Kunden und für (i) die Erbringung von Buchungen oder anderen über die Mews-Plattform bestätigten Partner-Diensten, (ii) alle Stornierungen von bestätigten Bestellungen von Partner-Diensten und (iii) die Rückerstattungsrichtlinie des Partners.
4.4 Freistellung
Der Partner verpflichtet sich, Mews vollumfänglich von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten, Schäden, Forderungen und Ausgaben jeglicher Art, die sich aus oder in Verbindung mit (i) der Bereitstellung von Unterkünften und anderen Partner-Diensten, (ii) der Stornierung einer bestätigten Partner-Service-Bestellung durch den Partner und (iii) der Rückerstattungsrichtlinie des Partners ergeben, freizustellen, dagegen zu verteidigen und schadlos zu halten.
5.1 Gebühren
Der Partner bezahlt an Mews alle im Vertrag festgelegten Gebühren. Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, sind die Plattformgebühren ab dem Startdatum im Voraus zu bezahlen. Änderungen am Umfang der Mews-Dienste, die über die Mews-Plattform vorgenommen werden, können sich auf die Höhe der hiernach zu bezahlenden Plattformgebühren auswirken. Die Zahlungsverpflichtungen sind unkündbar und nicht übertragbar, und die bezahlten Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
5.2 Ressourcen-Tiers (Resource Tiers)
Ressourcen-Tiers werden durch Bezugnahme auf die Art des Raums/der Räume, der Mitgliedschaft oder anderer Ressourcen („Ressourcen“) definiert, die der Partner seinen Kunden wie folgt anbietet:
Extra Small Resource Tier („XS“), die Art(en) der Ressource(n) wird/werden in Zukunft auf der Mews-Plattform festgelegt;
Small Resource Tier („S“) umfasst die folgenden Arten von Ressourcen: Bett, Schreibtisch, Parkplatz, nicht ausgestatteter Campingplatz;
Medium Resource Tier („M“) umfasst die folgenden Arten von Ressourcen: Zimmer, Schlafsaal, Apartment, Tagungsraum, Suite, Büro, Teambereich, Villa, ausgestatteter Campingplatz;
Large Resource Tier („L“) umfasst die folgende Art von Ressourcen: Anlage;
Extra Large Resource („XL“), Art(en) von Ressourcen wird/werden in Zukunft innerhalb der Mews-Plattform festgelegt.
Mews kann jederzeit und ohne Vorankündigung einen neue Art von Ressource zu jeder Ressourcen-Tier hinzufügen. Ausgenommen ist eine Änderung der Ressourcen-Tier, die eine Erhöhung der anwendbaren Plattformgebühren zur Folge hat, die gemäß Klausel 5.6. mitgeteilt wird. Dem Partner ist es nicht gestattet, die Ressource in einer Ressourcen-Tier einzurichten, die sich von dem offiziellen Angebot des Partners an seine Kunden unterscheidet. Wenn der Partner die Plattformgebühren auf monatlicher Basis bezahlt, werden die Plattformgebühren für Ressourcen, die in mehr als einer Ressourcen-Tier und/oder als mehr als einer Art von Ressource angeboten werden (jeweils eine „Flexible Ressource“), berechnet als der höhere Wert von (a) der größten anwendbaren Ressourcen-Tier innerhalb dieser Flexiblen Ressource; oder (b) der anwendbaren Ressourcen-Tier multipliziert mit der Anzahl dieser Ressource innerhalb dieser Flexiblen Ressource.
5.3 Zahlungsbedingungen
Alle Gebühren müssen gemäß der Festlegung im Vertrag bezahlt werden. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass die Gebühren vom Unterhändler-Konto abgebucht werden. Wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ist Mews (oder sein Zahlungsdienstleister und/oder das Mitglied, falls zutreffend) befugt, die entsprechenden Geldbeträge von einem Zahlungsinstrument abzuheben, das auf dem Mews-Konto gespeichert und vorautorisiert ist. Alle Beträge im Rahmen des Vertrags sind in der im Vertrag festgelegten Währung zu bezahlen. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Mews Rechnungen auf elektronischem Wege oder auf andere Weise ausstellen kann. Wenn die Plattformgebühren in einem jährlichen Abrechnungszyklus zu bezahlen sind, stellt Mews auf der Grundlage der im Vertrag festgelegten Anfänglichen Ressourcenmengen eine Proforma-Rechnung für die Vorauszahlung der Plattformgebühren aus. Mews erteilt die Log-in-Daten für die Produktionsumgebung der Mews-Plattform erst nach Erhalt der Zahlung für eine solche Proforma-Rechnung. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Mews nicht verpflichtet ist, Log-in-Daten zu erteilen, wenn die entsprechende Pro-forma-Rechnung nicht bezahlt wird. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen, die auf dieser Grundlage ausgestellt wurden, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlungen gelten an dem Tag als erfolgt, an dem sie dem Bankkonto von Mews gutgeschrieben werden. Für alle bei Fälligkeit nicht bezahlten Beträge werden Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % pro Tag erhoben. Wenn dieser Betrag die nach geltendem Recht höchstmöglichen Verzugszinsen übersteigen würde, so ist der Partner nur zur Zahlung dieser höchstmöglichen Verzugszinsen verpflichtet. Sowohl Mews als auch der Partner erklären, dass die Gegenleistung gemäß diesem Vertrag im gegenseitigen Einverständnis beider Parteien erbracht wird.
5.4 Steuern
Die Gebühren enthalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, harmonisierte, Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer lokalen, staatlichen, provinzialen, föderalen oder ausländischen Gerichtsbarkeit erhoben werden („Steuern“). Der Partner ist für die Zahlung aller mit dem Vertrag verbundenen Steuern verantwortlich. Wenn Mews gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu bezahlen oder einzutreiben, für die der Partner gemäß diesem Absatz verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Partner in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt, es sei denn, der Partner legt Mews eine gültige und von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Der Partner ist dafür verantwortlich, Mews eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine zutreffende Bankverbindung mitzuteilen, um eine richtige Rechnungsstellung zu ermöglichen.
5.5 Mindestgebühren für die Plattform
Mews legt in dem Vertrag die Mindestbeträge der Gebühren fest, die von den Partnern für die Nutzung der Mews-Plattform bezahlt werden müssen („Mindestgebühren für die Plattform“). Wenn die gemäß Klausel 5.1. berechneten Plattformgebühren (pro Monat) aus irgendeinem Grund unter die Mindestgebühren für die Plattform fallen (z. B. wenn der Partner die Ressourcenmengen innerhalb der Mews-Plattform ändert), erklärt sich der Partner damit einverstanden, stattdessen die Mindestgebühren für die Plattform zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
5.6 Änderungen der Gebühren
Mews kann von Zeit zu Zeit Änderungen an den im Vertrag angegebenen Gebühren vornehmen und den Partner darüber informieren. Solche mitgeteilten Änderungen werden gegenüber dem Partner erst (i) nach Ablauf von dreißig (30) Kalendertagen nach der Mitteilung von Mews über solche Änderungen an den Partner und (ii) am Startdatum des nächsten Abrechnungszyklus des Partners wirksam. Ist der Partner mit solchen Änderungen nicht einverstanden, kann er ihnen gemäß Ziffer 14.8 dieser Bedingungen widersprechen.
5.7 Anpassungen (True-ups)
Übersteigt der Betrag der gemäß dem Vertrag berechneten Plattformgebühren in einem Abrechnungszeitraum den Betrag der Plattformgebühren, die vom Partner gemäß Ziffer 5.3. vorausbezahlt wurden, so hat Mews das Recht, eine Anpassungs-Rechnung (True-up Rechnung) für die Zahlung dieser zusätzlich angefallenen Plattformgebühren auszustellen.
6.1 Zweck
Der Partner oder eines seiner Verbundenen Unternehmen ist berechtigt (falls und soweit dies von den Parteien im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde), die Mews-Dienste nur für seine internen Geschäftsprozesse zu nutzen. Der Partner ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung oder den Zugang zu den Mews-Diensten, unter anderem durch technische Mittel oder durch die Bearbeitung von Anfragen für Dritte oder andere Einrichtungen zu ermöglichen. Verstößt der Partner gegen diese Klausel, indem er entweder die Mews-Dienste für Dritte nutzt, die Nutzung der oder den Zugang zu den Mews-Diensten durch Dritte gestattet oder die Mews-Dienste für andere Zwecke oder Einrichtungen nutzt, hat Mews das Recht, von allen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Partner zurückzutreten und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen; der Anspruch von Mews auf Schadensersatz bleibt davon unberührt.
6.2 Umfang
Der Partner darf die Mews-Dienste nur gemäß der Festlegung im Vertrag, in der Dokumentation und den Richtlinien zur zulässigen Nutzung nutzen. Der Partner ist berechtigt, die Mews-Dienste nur für die Bereitstellung von Partner-Diensten in der im Vertrag angegebenen Einrichtung zu nutzen.
6.3 Nutzung durch den Partner
Der Partner ist verpflichtet, die Mews-Dienste in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den die Mews-Dienste zur Verfügung gestellt werden, und in Übereinstimmung mit diesen Hauptgeschäftsbedingungen und allen geltenden Gesetzen zu nutzen. Der Partner darf die Mews-Dienste nicht (i) in einer Weise nutzen, die dazu führt oder dazu führen kann, dass ein Mews-Dienste oder der Zugang dazu unterbrochen, beschädigt oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird, oder (ii) zu betrügerischen Zwecken oder in Verbindung mit einer Straftat oder einer anderen gesetzeswidrigen Handlung nutzen.
6.4 Durchführung
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