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- 1. DEFINITIONEN
- 2. DIENSTLEISTUNGEN
- 3. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- 4. MERCHANTVERIFIZIERUNG
- 5. NUTZUNG DER DIENSTE
- 6. VERWENDUNG DES KARTENLESERS
- 7. LIEFERUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
- 8. HAFTUNG
- 9. VERTRAULICHKEIT
- 10. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM UND DATENSCHUTZ
- 11. KOMMUNIKATION UND VERWEISE
- 12. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG UND ÄNDERUNGEN
- 13. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR BIZZON-ZAHLUNGEN
- 14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- ANHANG NR. 1 – DEFINITIONEN
1. DEFINITIONEN
1.1. DEFINITIONEN. In diesen Bedingungen haben die großgeschriebenen Wörter und Ausdrücke, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, die Bedeutung, die ihnen im Hauptteil dieser Bedingungen oder in Anhang Nr. 1 – Definitionen zu diesen Bedingungen zugewiesen wird.
1.2. ÜBERSCHRIFTEN. Die Überschriften und die Struktur dieser Bedingungen sowie etwaige Beispiele, die unter bestimmten Bestimmungen aufgeführt sind, haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
2. DIENSTLEISTUNGEN
2.1. DIENSTLEISTUNGEN. Die von Bizzon im Rahmen dieser Bedingungen angebotenen Dienstleistungen umfassen mobile Anwendungen, Websites, Software, Cloud-basierte Lösungen, Hardware und andere Produkte und Dienstleistungen, die es Ihnen ermöglichen, Waren und Dienstleistungen an Ihre Kunden zu verkaufen, sei es persönlich oder online (die „Dienstleistungen“). Einzelheiten zu den Dienstleistungen, die Bizzon einem bestimmten Merchant anbietet, sind im Vertrag enthalten.
2.2. ACQUIRER. Bizzon ist keine Bank und bietet keine Bankdienstleistungen an. Um Ihnen die Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, haben wir einen Vertrag mit dem Acquirer abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden wir die Transaktionsdaten (die „Transaktionsdaten“) über unsere Software gemäß der Autorisierungsanfrage an den Acquirer übermitteln, um eine Zahlungstransaktion zu veranlassen. Sie stimmen der Weiterleitung der Transaktionsdaten zusammen mit anderen relevanten Kontoinformationen an den Acquirer zu, um eine Zahlungstransaktion zu veranlassen und zu verarbeiten. Wir behalten uns das Recht vor, den Acquirer jederzeit zu wechseln. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir jederzeit relevante Informationen über Sie an den neuen Acquirer weiterleiten können, um die Kontinuität der Zahlungsdienste zu gewährleisten.
2.3. VEREINBARUNG MIT DEM ACQUIRER. Diese Bedingungen legen auch die Rechte des Acquirers (wie unten definiert) fest, wie sie in den Regeln des Kartensystems vorgesehen sind. Sie müssen mit dem Acquirer eine getrennte Vereinbarung (eine „Acquirer-Vereinbarung“) abschließen, um Zahlungskarten akzeptieren zu können. Falls eine Bestimmung einer Acquirer-Vereinbarung diesen Bedingungen widerspricht, hat die Acquirer-Vereinbarung Vorrang, soweit dies zur Lösung des Konflikts erforderlich ist.
2.4. VERFÜGBARKEIT. Die Dienste werden von Bizzon zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich einer Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Bizzon liegen, einschließlich höherer Gewalt, Ausfällen von Computern, Kommunikationsmitteln, Internetdiensten oder Hosting-Einrichtungen, Verzögerungen bei Hardware, Software, Stromversorgung oder anderen Systemen, die nicht im Besitz oder unter angemessener Kontrolle von Bizzon stehen, oder Denial-of-Service-Angriffen. Die Dienste können aufgrund von Wartungsarbeiten, Reparaturen, Änderungen, Upgrades oder Umzügen vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden.
2.5. GELTUNGSBEREICH. Die Dienste dürfen nur im Geltungsbereich genutzt werden. Es ist strengstens untersagt, die Dienste in Bereichen zu nutzen, für die Sie keine Genehmigung von uns erhalten haben.
2.6. KONTO. Um die Dienste nutzen zu können, müssen Sie sich für die Dienste registrieren und ein Konto bei Bizzon einrichten (das „Konto“). Der Registrierungsprozess ist über die Website oder die mobile Anwendung von Bizzon verfügbar. Während des Registrierungsvorgangs müssen Sie bestimmte Informationen angeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ihren Namen, Ihre Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankkontonummer und den Namen Ihres Unternehmens und die Rechtsform der Organisation, den Handelsnamen, die Art des Unternehmens, die vollständige Geschäftsadresse und gegebenenfalls Informationen zum Eigentümer. Sie garantieren, dass die von Ihnen während des Registrierungsvorgangs oder anderweitig bereitgestellten Informationen korrekt, vollständig und aktuell sind und dass Sie uns unverzüglich über alle Änderungen der von Ihnen während des Registrierungsvorgangs oder zu einem anderen Zeitpunkt während der Laufzeit des Vertrags bereitgestellten Informationen informieren werden. Wenn Informationen ungenau oder unvollständig werden, können die Dienste vorübergehend oder dauerhaft ausgesetzt werden.
2.7. UNBEFUGTER ZUGRIFF AUF DAS KONTO. Sie sind verpflichtet, diese Zugangsdaten vertraulich und sicher aufzubewahren. Bizzon haftet nicht für Schäden, die durch Missbrauch, unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten oder unbefugten Zugriff auf das Konto durch Dritte entstehen.
2.8. UNTERAUFTRAGNEHMER. Bizzon kann Unterauftragnehmer einsetzen, um bestimmte Teile der Dienstleistungen zu erbringen. Bizzon haftet für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragnehmer in demselben Umfang, in dem Bizzon bei der direkten Erbringung der Dienstleistungen jedes Unterauftragnehmers gemäß den Bedingungen der Vereinbarung haftet.
2.9. ÄNDERUNGEN AN DEN DIENSTLEISTUNGEN. Ohne Einschränkung anderer hierin enthaltener Bedingungen behält sich Bizzon im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung der Dienste das Recht vor, nach eigenem Ermessen Elemente oder Funktionen der Dienste hinzuzufügen, zu ändern, einzustellen oder anderweitig zu modifizieren. Wenn eine Änderung die bereitgestellten Dienste wesentlich verschlechtert, benachrichtigt Bizzon den Merchant und es gilt Bestimmung 14.1. unten.
3. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1. GEBÜHREN. Der Merchant zahlt Bizzon alle in der Vereinbarung festgelegten Gebühren (die „Gebühren“). Änderungen am Umfang der Dienstleistungen können sich auf die Höhe der Gebühren auswirken. Zahlungsverpflichtungen sind nicht stornierbar und nicht übertragbar und gezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
3.2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Alle Beträge im Rahmen der Vereinbarung sind in der in der Vereinbarung festgelegten Währung zahlbar. Der Merchant stimmt zu, dass Bizzon Rechnungen elektronisch oder anderweitig ausstellen kann. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle auf dieser Grundlage ausgestellten Rechnungen bei Erhalt fällig. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem sie dem Bankkonto von Bizzon gutgeschrieben werden. Auf nicht bei Fälligkeit gezahlte Beträge fallen Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % pro Tag an. Wenn dieser Betrag die nach geltendem Recht maximal möglichen Verzugszinsen übersteigen würde, ist der Merchant nur zur Zahlung dieser maximalen Verzugszinsen verpflichtet. Sowohl Bizzon als auch der Merchant erklären, dass die Gegenleistung im Rahmen dieser Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfolgt.
3.3. STEUERN. Sofern nicht anders angegeben, enthalten die Gebühren keine Steuern. Der Merchant ist für die Zahlung aller mit dem Vertrag verbundenen Steuern verantwortlich. Wenn Bizzon gesetzlich verpflichtet ist, die Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Merchant gemäß diesem Absatz verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Merchant in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt, es sei denn, der Merchant legt Bizzon eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Der Merchant ist dafür verantwortlich, Bizzon eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine korrekte Bankverbindung mitzuteilen, um eine korrekte Rechnungsstellung zu ermöglichen.
3.4. ÄNDERUNGEN DER GEBÜHREN. Bizzon kann Änderungen an den geltenden Gebühren vornehmen und den Merchant darüber informieren. Solche mitgeteilten Änderungen werden gegenüber dem Merchant wirksam, sobald (i) dreißig (30) Kalendertage nach der Mitteilung solcher Änderungen durch Bizzon an den Merchant oder (ii) das Anfangsdatum des nächsten Abrechnungszyklus des Merchants verstrichen ist, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt. Wenn der Merchant mit solchen Änderungen nicht einverstanden ist, kann er diesen gemäß nachstehender Bestimmung 14.2. widersprechen.
3.5. SUB-MERCHANT KONTO. Der Merchant stimmt zu, dass die Zahlung von Gebühren vom Sub-Merchant abgebucht werden kann und Bizzon (oder der Acquirer, falls zutreffend) berechtigt ist, die entsprechenden Beträge von einem auf dem Konto gespeicherten und vorautorisierten Zahlungsinstrument abzuheben.
4. MERCHANTVERIFIZIERUNG
4.1. VERIFIZIERUNG. Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs verifizieren wir oder der Acquirer Ihre Identität gemäß den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
4.2. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN. Zusätzlich zu den während des Registrierungsverfahrens erforderlichen Informationen behalten wir uns das Recht vor, weitere Informationen anzufordern, wenn wir oder der Acquirer dies für erforderlich halten, um die Dienste bereitzustellen, gesetzliche und behördliche Anforderungen zu erfüllen oder die betrieblichen und finanziellen Risiken der Nutzung der Dienste zu bewerten. Wenn Sie diese zusätzlichen Informationen nicht bereitstellen, haben wir das Recht, Ihr Konto zu sperren oder zu kündigen.
4.3. RECHT AUF AUSSETZUNG. Die Entscheidung darüber, ob Ihre Identität ordnungsgemäß verifiziert wurde, liegt im alleinigen Ermessen von Bizzon und dem Acquirer. Bis Sie den Registrierungs- und Verifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen haben, behalten wir uns das Recht vor, die Bereitstellung der Dienste auszusetzen oder nicht zu beginnen.
4.4. KATEGORISIERUNG. Sobald Ihre Informationen verifiziert wurden, weisen wir Ihnen eine Kategorie entsprechend Ihrer Geschäftstätigkeit zu. Diese Klassifizierung kann verwendet werden, um bestimmte Grenzen festzulegen, wie z. B. den maximalen Transaktionsbetrag und die Häufigkeit von Transaktionen, die für diese Art von Geschäft oder Tätigkeit als typisch angesehen werden können. Sollte es zu einer wesentlichen Änderung Ihrer Geschäftstätigkeit kommen, müssen Sie uns unverzüglich darüber informieren, damit wir die bestehenden Grenzen an die neue Tätigkeit anpassen können.
5. NUTZUNG DER DIENSTE
5.1. ZWECK. Der Merchant oder eines seiner verbundenen Unternehmen (sofern und soweit dies von den Parteien in der Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurde) ist berechtigt, die Dienste nur für seine internen Geschäftsprozesse zu nutzen. Der Merchant ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung oder den Zugriff auf die Dienste zu gestatten, unter anderem durch technische Mittel oder durch die Bearbeitung von Anfragen für Dritte. Verstößt der Merchant gegen diese Bestimmung, indem er die Dienste für Dritte nutzt, Dritten die Nutzung oder den Zugriff auf die Dienste gestattet oder die Dienste für andere Zwecke nutzt, ist Bizzon berechtigt, von allen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Merchant zurückzutreten und den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen; der Anspruch von Bizzon auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
5.2. UMFANG. Der Merchant darf die Dienste nur wie im Vertrag, in der Dokumentation und in der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung angegeben nutzen.
5.3. NUTZUNG DURCH DEN MERCHANT. Der Merchant ist verpflichtet, die Dienste in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den die Dienste bereitgestellt werden, und in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und allen anwendbaren Gesetzen zu nutzen. Der Merchant darf die Dienste nicht (i) in einer Weise nutzen, die dazu führt oder wahrscheinlich dazu führt, dass ein Teil der Dienste oder der Zugriff darauf unterbrochen, beschädigt oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird, oder (ii) für betrügerische Zwecke oder in Verbindung mit einer Straftat oder einer anderen rechtswidrigen Handlung.
5.4. ZUGANG. Der Merchant darf nur seinen Mitarbeitern, Beauftragten oder Vertretern, die den Zugang für die Zwecke dieser Vereinbarung benötigen, Zugang zu den Diensten gewähren. In solchen Fällen verpflichtet der Merchant diese Personen, mindestens das gleiche Maß an Vertraulichkeit und Schutz der geistigen Eigentumsrechte von Bizzon zu wahren, wie in diesem Vertrag festgelegt.
5.5. VERHALTEN. Der Merchant hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsumgebung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Funktionieren des Netzwerks) mit der Dokumentation, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienste und den Standardpraktiken für die Arbeitsumgebung in Unternehmen für ähnliche Systeme übereinstimmt. Sie müssen uns unverzüglich über jegliche Unterbrechungen, Mängel oder Schäden in Bezug auf den Kartenleser, die Software oder unsere Dienstleistungen informieren. Bizzon haftet nicht für eingeschränkte oder nicht funktionierende Dienstleistungen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderungen ergeben. Bizzon haftet auch nicht für daraus entstehende Schäden.
5.6. ZUSAMMENARBEIT. Der Merchant muss Bizzon jede angemessene Unterstützung und Zusammenarbeit zukommen lassen. Der Merchant stellt Bizzon alle angemessene Unterstützung und Zusammenarbeit durch qualifiziertes Personal in dem Umfang und mit den Ressourcen zur Verfügung, die erforderlich sind, damit Bizzon alle Dienstleistungen effizient und rechtzeitig erbringen kann, z. B. durch Bereitstellung technischer Ressourcen, durch Bereitstellung von Spezifikationen und Durchführung von Tests, durch Übernahme der ordnungsgemäß von Bizzon erbrachten Arbeit. Sie sind außerdem verpflichtet, auf eigene Kosten uneingeschränkt mit uns zusammenzuarbeiten, wenn Ihre Mitarbeit für die Zwecke einer vom Acquirer oder dem Kartensystem auferlegten Prüfung oder zur Einhaltung einer Anordnung oder Untersuchung einer zuständigen Behörde, einer Strafverfolgungsbehörde oder eines Gerichts erforderlich ist. Der Merchant erkennt an, dass jegliche Verzögerung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen Auswirkungen auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch Bizzon haben kann und Bizzon nicht für daraus resultierende Verzögerungen haftet.
5.7. ÄNDERUNGEN. Der Merchant ist nicht berechtigt, Änderungen an den Diensten vorzunehmen, mit Ausnahme von Standard-Verwaltungseinstellungen gemäß der Dokumentation.
5.8. HOSTING. Der Merchant bestätigt und stimmt zu, dass die Dienste auf der Hosting-Plattform gehostet werden und dass dem Merchant alle technischen oder sonstigen Einschränkungen für die Nutzung der Dienste bekannt sind, die sich daraus ergeben.
6. VERWENDUNG DES KARTENLESERS
6.1. INSTALLATION. Sie müssen den Kartenleser und die Software gemäß den Anweisungen auf unserer Website installieren.
6.2. BEDINGTER KAUF. Wir ermöglichen Ihnen den Erwerb des entsprechenden Kartenlesegeräts. Wenn wir Ihnen den Kauf des Kartenlesegeräts zu einem reduzierten Preis gestatten oder Ihnen das Gerät kostenlos zur Verfügung stellen, behalten wir uns das Recht vor, Ihr Eigentum am Kartenlesegerät an die Erreichung eines Mindestvolumens an Kartentransaktionen zu knüpfen.
6.3. KEIN WEITERER VERKAUF. Es ist Ihnen nicht gestattet, den Kartenleser an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren oder zu übertragen oder die Nutzung des Kartenlesers durch Dritte zu gestatten. Es ist Ihnen auch nicht gestattet, die Software oder Hardware des Kartenlesers in irgendeiner Weise zu verändern. Sie dürfen den Kartenleser ausschließlich für die Durchführung von Zahlungstransaktionen über die mobile Bizzon-Anwendung verwenden.
6.4. RÜCKGABE. Auf unsere Aufforderung hin müssen Sie den Kartenleser an uns zurücksenden, entweder bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung oder um einen vorhandenen Kartenleser zu ersetzen. Wenn Sie die Vereinbarung kündigen, müssen Sie den Kartenleser auf eigene Kosten an uns zurücksenden und das Eigentum am Kartenleser an uns zurückübertragen.
6.5. RÜCKERSTATTUNGEN. Wir erstatten den Kaufpreis des Kartenlesegeräts, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind oder wenn wir einer Erstattung zugestimmt haben. Wir können eine Gebühr für die Bearbeitung von Rücksendungen von Kartenlesegeräten erheben. Wenn das Kartenlesegerät in gebrauchtem Zustand zurückgegeben wird, können wir die Erstattung des Kaufpreises verweigern.
7. LIEFERUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
7.1. LIEFERUNG. Bizzon stellt die Dienste durch die Erstellung oder Autorisierung eines bereits bestehenden Kontos bereit.
7.2. KEINE GEWÄHRLEISTUNG. Sofern in der Vereinbarung nicht anders festgelegt, WERDEN DIE DIENSTE, DIE DOKUMENTATION UND ALLE BIZZON-INHALTE IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. UNBESCHADET DES VORSTEHENDEN SCHLIESST BIZZON AUSDRÜCKLICH ALLE BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. Bizzon übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dienste, die Dokumentation oder jegliche Inhalte von Bizzon den Anforderungen des Merchants entsprechen oder ununterbrochen, sicher, virenfrei oder fehlerfrei verfügbar sind. Bizzon übernimmt keine Gewähr für die Qualität, Genauigkeit, Aktualität, Wahrhaftigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Dienste oder für die Service-Levels in Bezug auf die Dienste (falls vorhanden), die Dokumentation oder jegliche Inhalte von Bizzon. Der Merchant erkennt an und stimmt zu, dass er, wenn er sich auf die Dienste, etwaige Service-Levels in Bezug auf die Dienste (falls vorhanden), die Dokumentation oder Bizzon-Inhalte verlässt, dies ausschließlich auf eigenes Risiko tut.
8. HAFTUNG
8.1. HOSTING DURCH DRITTE. Bizzon haftet nicht für Schäden, die durch Fehlfunktionen der Hosting-Plattform verursacht werden, die nicht der Kontrolle von Bizzon unterliegen, aber die ordnungsgemäße Funktion der Dienste beeinträchtigen können.
8.2. INFORMATIONSPFLICHT. Der Merchant hat Bizzon unverzüglich über das Eintreten eines Ereignisses zu informieren, das die ordnungsgemäße Erfüllung einer in der Vereinbarung festgelegten Verpflichtung beeinträchtigen könnte, und er hat sich nach besten Kräften zu bemühen, mit Bizzon zusammenzuarbeiten, um solche Ereignisse zu überwinden.
8.3. HÖHERE GEWALT. Keine der Parteien verstößt gegen die Vereinbarung oder haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, soweit dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Ausfall eines Stromnetzes, Ausfall des Internets, Naturkatastrophen, Wetterereignisse, Krieg, Aufruhr, Aufstand, Epidemie, Streiks, Überschwemmungen, Terrorakte, Arbeitskampfmaßnahmen, Terrorismus, Denial-of-Service-Angriffe oder andere Malware- oder Virenangriffe oder andere Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegen.
8.4. HILFSEREIGNISSE. Wenn die Bereitstellung eines der Dienste durch Bizzon oder die Erfüllung einer in der Vereinbarung festgelegten Verpflichtung als direkte oder indirekte Folge einer Handlung oder Unterlassung des Merchants (jeweils ein „Hilfsereignis“) verhindert wird, wird Bizzon eine Verlängerung aller betroffenen Fristen gewährt, die der Dauer der durch das jeweilige Hilfsereignis verursachten Verzögerung entspricht.
8.5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. WEDER BIZZON, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, AUFTRAGNEHMER NOCH ANDERE AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER BEREITSTELLUNG DER DIENSTE BETEILIGTE PARTEIEN HAFTEN FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE, STRAFBARE, EXEMPLARISCHE ODER INDIREKTE KOSTEN ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, RECHTSVERFAHRENSKOSTEN, DATENVERLUST, VERLUST VON FIRMENWERT, PRODUKTION, GESCHÄFTSCHANCEN ODER RUF, DIENSTUNTERBRECHUNG, COMPUTERSCHÄDEN, SYSTEMFEHLER ODER KOSTEN FÜR ERSATZDIENSTE, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER VEREINBARUNG ODER AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER DIENSTE ERGEBEN , UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF GARANTIE, VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER EINEM ANDEREN RECHTSGRUND BERUHEN, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB BIZZON ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE ODER NICHT, SELBST WENN SICH HERAUSSTELLT, DASS EIN HIERIN FESTGELEGTES BESCHRÄNKTES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT. In keinem Fall haftet Bizzon gegenüber dem Merchant für mehr als den Betrag der tatsächlichen direkten Schäden bis zu dem Betrag, der den Gebühren entspricht, die der Merchant für den letzten Kalendermonat vor dem ersten Vorfall, aus dem die Haftung entstanden ist, zu zahlen hat. Die Parteien vereinbaren, dass diese Bestimmung eine angemessene Risikoverteilung darstellt. IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN ODER NEBENSCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIE OBEN GENANNTE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN MERCHANT GILT. IN DIESEN RECHTSORDNUNGEN WERDEN DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN JEDOCH IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG DURCHGESETZT.
8.6. IHRE HAFTUNG. Sie haften uns, dem Acquirer und den Kartensystemen gegenüber für Folgendes:
8.6.1. Verluste, die durch Ihre Handlungen oder die Handlungen Ihrer Mitarbeiter, Direktoren, leitenden Angestellten, Vertreter oder anderer von Ihnen kontrollierter Dritter entstehen;
8.6.2. Verletzung dieser Vereinbarung;
8.6.3. Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsrichtlinien oder des Handbuchs;
8.6.4. Nichteinhaltung angemessener Anweisungen, die Ihnen von uns oder dem Acquirer in Bezug auf die Nutzung unserer Dienste erteilt wurden;
8.6.5. gegen geltende Kartensystemregeln verstoßen;
8.6.6. in einer Weise handeln, die unseren Ruf, den Ruf des Acquirers oder der Kartensysteme geschädigt hat oder wahrscheinlich schädigen wird;
8.6.7. in betrügerischer Absicht handeln; oder
8.6.8. gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen;
8.7. MERCHANTENTFREISTELLUNG Sie verpflichten sich, uns und den Acquirer oder einen unserer oder der Mitarbeiter, Direktoren, leitenden Angestellten und Vertreter des Acquirers von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die aufgrund eines der im vorherigen Absatz aufgeführten Ereignisse gegen uns oder den Acquirer geltend gemacht werden.
9. VERTRAULICHKEIT
Keine der Parteien wird vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwenden, es sei denn, dies ist zur Ausübung ihrer Rechte oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung erforderlich oder wurde von der anderen Partei ausdrücklich schriftlich genehmigt. Jede Partei hat die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt zu schützen wie ihre eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art, wobei jedoch unter keinen Umständen weniger als angemessene Sorgfalt anzuwenden ist. Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei an andere Personen oder Rechtsträger weitergeben als an ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer, Rechtsberater und verbundenen Unternehmen, die zur Erfüllung des Zwecks der Vereinbarung Zugang zu diesen vertraulichen Informationen benötigen und Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen haben, die mindestens so restriktiv sind wie die Anforderungen in dieser Bestimmung.
10. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM UND DATENSCHUTZ
10.1. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM. Bizzon, seine verbundenen Unternehmen, Lieferanten oder Lizenzgeber, falls zutreffend, sind Eigentümer und behalten alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Patentrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum) an (a) den Diensten, der Dokumentation und allen Verbesserungen, Erweiterungen oder Änderungen daran; (b) jeglicher Software, Anwendungen, Erfindungen oder anderer Technologien, die im Zusammenhang mit der Implementierung der Dienste oder der Bereitstellung von Support durch Bizzon entwickelt wurden; (c) Informationen, die aus aggregierten oder anonymisierten Daten abgeleitet wurden; und (d) allen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit den vorstehenden Punkten. Der Merchant stimmt zu, dass nur Bizzon (oder seine verbundenen Unternehmen) das Recht hat, die Dienste zu verbessern, zu ändern, zu bearbeiten, anzupassen oder anderweitig zu modifizieren. Im Falle einer Änderung durch den Merchant oder im Falle einer Verbindung mit einem anderen System haftet Bizzon nicht für Fehler und übernimmt keine Gewähr für das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste. Änderungen, Implementierungen oder Modifikationen der Dienste dürfen nur von Bizzon oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Bizzon gemäß den Bedingungen dieser Zustimmung vorgenommen werden.
10.2. LIZENZ. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Bizzon dem Merchant hiermit während der Laufzeit eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz im Gebiet, ausschließlich zur Nutzung der von Bizzon bereitgestellten Software.
10.3. EINSCHRÄNKUNGEN. Der Merchant darf nicht (und darf Dritte nicht dazu autorisieren oder dabei unterstützen): (a) die Dienste zu modifizieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu zerlegen oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Dienste zu erstellen, es sei denn, die Durchsetzung der vorstehenden Beschränkungen ist durch geltende Gesetze verboten; (b) Benutzerbeschränkungen oder andere in die Dienste integrierte Zeit-, Nutzungs- oder Funktionsbeschränkungen zu umgehen; (c) Eigentumsvermerke, Etiketten oder Marken von den Diensten zu entfernen; (d) Inhalte, die Teil der Dienste sind, zu framen, einzubetten oder zu spiegeln; (e) auf die Dienste zuzugreifen, um (i) ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine wettbewerbsfähige Dienstleistung zu erstellen oder (ii) Ideen, Module, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren; (f) Marken, Geschäftsnamen oder andere Bezeichnungen von Bizzon (oder verwandte oder ähnliche Geschäftsnamen oder andere Bezeichnungen) direkt oder indirekt zu registrieren; (g) die geistigen Eigentumsrechte von Bizzon (oder damit zusammenhängende oder ähnliche Logos oder Marken von Bizzon) zu seinem Vorteil zu nutzen, z. B. durch Kombination von Bizzon-Logos oder -Marken mit seinem eigenen Geschäfts- und/oder Firmennamen oder seinen eigenen Produkten oder Dienstleistungen; (h) die Dienste auf eine Weise zu nutzen, die durch die Nutzungsbedingungen verboten ist.
10.4. BERICHTE UND ÄNDERUNGEN. Wenn der Merchant Bizzon Mängel meldet oder Änderungen vorschlägt (jeweils ein „Bericht“), hat Bizzon das Recht, diesen Bericht zu verwenden, einschließlich der Einbindung eines solchen Berichts in die Dienste oder andere Softwareprodukte, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber dem Merchant besteht. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, behält sich Bizzon alle Rechte vor und gewährt dem Merchant keinerlei Lizenzen, weder stillschweigend noch anderweitig.
10.5. DATENSCHUTZ. Die Parteien vereinbaren, dass der Datenschutz durch einen spezifischen Datenverarbeitungsnachtrag geregelt wird, der einen integralen Bestandteil des Vertrags bildet und unter Datenverarbeitungsnachtrag verfügbar ist.
10.6. DIENSTE MIT KÜNSTLICHER INTELLIGENZ. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung hat Bizzon das Recht, Daten und andere Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Dienste und damit zusammenhängender Systeme und Technologien (d. h. analytische Informationen, die vom Kunden oder dem Merchant stammen) zu sammeln, zu verfolgen und zu analysieren, und Bizzon steht es (während und nach der Laufzeit dieser Vereinbarung) frei, (i) diese Informationen und Daten zur Verbesserung und Erweiterung der Dienste und aller Fähigkeiten der künstlichen Intelligenz zu nutzen, die die Leistung und Effektivität der Dienste für Merchant oder für andere Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke im Zusammenhang mit den Diensten und anderen Bizzon-Angeboten (oder Angebote seiner verbundenen Unternehmen) zu nutzen, (ii) diese Informationen und Daten zur Bewerbung der Dienste und anderer Bizzon-Angebote (oder Angebote seiner verbundenen Unternehmen) zu nutzen und (iii) diese Daten in aggregierter und anonymisierter Form (d. h. über sogenannte anonymisierte Industriestandard-Trends) zur Verfügung zu stellen.
11. KOMMUNIKATION UND VERWEISE
11.1. ADRESSE. Alle an den Merchant gerichteten Mitteilungen (einschließlich rechtlicher Hinweise und Rechnungen) können auf elektronischem Wege (i) an die vom Merchant im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse oder eine andere vom Merchant angegebene E-Mail-Adresse oder (ii) über das Konto gesendet werden.
11.2. REFERENZEN. Bizzon ist berechtigt, den Merchant öffentlich als Nutzer der Dienste zu bezeichnen und zu diesem Zweck die Marke und das Logo des Merchants zu verwenden.
12. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG UND ÄNDERUNGEN
12.1. LAUFZEIT. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, wird der Vertrag entweder für einen (1) Monat oder für zwölf (12) Monate abgeschlossen (jeweils eine „Laufzeit“). Sie können Ihren Vertrag jederzeit auf andere Vertragsarten auf Basis des aktuellen Angebots von Bizzon upgraden oder downgraden. Ein geplantes Downgrade tritt mit Beginn Ihres nächsten Abrechnungszeitraums in Kraft. Im Falle eines Upgrades wird Ihnen die Differenz zwischen den Kosten der beiden Vereinbarungen für die restliche Laufzeit der aktuellen Laufzeit in Rechnung gestellt. Am Ende der aktuellen Laufzeit wird die Vereinbarung automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert, bis sie ausdrücklich gekündigt wird.
12.2. WIRKSAMKEIT. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald Sie ihr zugestimmt haben. Die Vereinbarung bleibt bis zur Kündigung durch eine der Parteien gemäß den folgenden Bestimmungen wirksam.
12.3. KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG. Die Vereinbarung kann zusätzlich zu den in dieser Bestimmung 12. genannten Gründen wie folgt gekündigt werden: (a) wenn eine der Parteien gegen eine wesentliche Bestimmung oder Bedingung der Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den Verstoß behebt; (b) eine Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet der Rechte oder Rechtsmittel, die den Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung zur Verfügung stehen, oder der Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, wenn: (i) die andere Partei einen Beschluss zur Auflösung fasst oder ein Gericht eine entsprechende Anordnung erlässt; (ii) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit oder im Wesentlichen ihre gesamte Geschäftstätigkeit einstellt; oder (iii) die andere Partei für insolvent erklärt wird, ihr ein Zahlungsaufschub gewährt wurde oder sie sich in freiwilliger Liquidation befindet, zahlungsunfähig ist oder mit seinen Gläubigern einen Vergleich oder eine Abmachung trifft oder dies vorschlägt; oder (c) bis zum Ende der Laufzeit durch schriftliche Mitteilung spätestens (i) drei (3) Tage vor dem Ende der Laufzeit im Falle einer monatlichen Rechnungsstellung oder (ii) dreißig (30) Tage vor dem Ende der Laufzeit im Falle einer jährlichen Rechnungsstellung. Verstößt der Merchant gegen die Nutzungsbedingungen, kann Bizzon den Vertrag nach entsprechender Mitteilung sofort kündigen. Bizzon benachrichtigt den Merchant vor der Kündigung über den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, sofern eine solche Benachrichtigung angesichts der Art des Verstoßes des Merchants und der durch diesen Verstoß möglicherweise verursachten Schäden angemessen ist. Nach Ablauf oder Kündigung des Vertrags stellt der Merchant die Nutzung der Dienste vollständig ein.
12.4. KÜNDIGUNG DURCH BIZZON. Wir behalten uns das Recht vor, die Bereitstellung eines Teils oder aller Dienste sofort auszusetzen oder zu beenden, wenn:
12.4.1. wir von einer Regierungsbehörde, dem Acquirer oder einem Kartensystem dazu angewiesen werden;
12.4.2. wir nach unserem vernünftigen Ermessen der Ansicht sind, dass Ihre Produkte oder Dienstleistungen gegen diese Vereinbarung, die Regeln des Kartensystems oder geltende Gesetze verstoßen;
12.4.3. wir nach unserem vernünftigen Ermessen der Ansicht sind, dass die weitere Bereitstellung der Dienstleistungen für Sie eine Gefahr für unseren Ruf oder den Ruf des Acquirers bei den Kartensystemen, den Aufsichtsbehörden oder der Öffentlichkeit darstellt; oder
12.4.4. wir eindeutige Anzeichen dafür finden, dass Sie zahlungsunfähig sind oder wahrscheinlich werden oder nicht in der Lage sind, die Lieferung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen sicherzustellen;
12.4.5. Sie uns falsche, ungenaue, unvollständige oder irreführende Informationen zur Verfügung gestellt haben;
12.4.6. Sie gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen haben;
12.4.7. Sie die Dienste länger als 180 Tage nicht genutzt haben;
12.4.8. Ihr Konto wurde gehackt;
12.4.9. Sie stellen für uns ein inakzeptables Betrugs- oder finanzielles Risiko dar;
12.4.10. wir kündigen Ihnen mit einer Frist von mindestens zwei Monaten;
12.4.11. Sie nutzen die Dienste auf eine Weise, die gegen geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstößt; oder
12.4.12. Sie sich an Betrug oder illegalem Verhalten beteiligen.
12.5. FOLGEN EINER KÜNDIGUNG. Sobald Ihr Konto gekündigt wurde, können Sie nicht mehr auf Ihre Kontodaten zugreifen, die Dienste nicht mehr nutzen und die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz zur Nutzung von Logos, Marken oder anderem geistigen Eigentum nicht mehr nutzen. Sie müssen alle Identifikationsmerkmale, Logos und Kennzeichnungen von Bizzon und den Kartensystemen entfernen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die, die auf Ihren Verkaufsstellen und Websites angezeigt werden.
12.6. DAUER. Die Beendigung dieser Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf Rechte oder Pflichten, die vor der Beendigung oder dem Ablauf entstanden sind. Die Verpflichtungen der Parteien aus dieser Vereinbarung, die über die Beendigung hinaus bestehen sollen, bleiben ungeachtet der Beendigung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
13. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR BIZZON-ZAHLUNGEN
13.1. GOOGLE PAY. Nach Abschluss der Anmeldung für die Dienste erstellt Bizzon in Ihrem Namen auch ein Google-Zahlungskonto, wenn Sie bei Bizzon Payments registriert sind. Wenn Sie Ihr Google-Zahlungskonto nicht aktiv halten möchten, liegt es in Ihrer Verantwortung, es zu deaktivieren. Durch die Nutzung von Google Payment erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen der Google Payment API einverstanden, die von Google von Zeit zu Zeit geändert werden können. Wenn Google die Nutzungsbedingungen der Google Payment API ändert, wird die geänderte und überarbeitete Version hier veröffentlicht: https://payments.developers.google .com/terms/sellertos. Solche Änderungen der Nutzungsbedingungen der Google Payment API treten mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft. Wenn Sie Google Payment nach der Veröffentlichung der geänderten Nutzungsbedingungen für die Google Payment API weiterhin nutzen, erklären Sie sich mit den geänderten Nutzungsbedingungen für die Google Payment API einverstanden und akzeptieren diese. Wenn Sie mit Änderungen der Nutzungsbedingungen für die Google Payment API nicht einverstanden sind, deaktivieren Sie Ihr Google Payment-Konto und nutzen Sie Google Payment nicht weiter.
13.2. APPLE PAY. Nach Abschluss der Anmeldung für den Service erstellt Bizzon in Ihrem Namen ein Apple Pay for Safari-Konto unter Verwendung der mit Ihrem Konto verbundenen Daten. Je nach Ihrem Standort kann Bizzon Ihr Apple Pay-Konto in Ihrem Namen aktivieren, andernfalls müssen Sie Ihr Apple Pay-Konto in Ihrem Konto aktivieren. Wenn Sie Ihr Apple Pay-Konto nicht aktiv halten möchten, liegt es in Ihrer Verantwortung, es zu deaktivieren. Durch die Nutzung von Apple Pay erklären Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Web-Merchant der Apple Pay-Plattform einverstanden, die von Apple von Zeit zu Zeit geändert werden können. Wenn Apple die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Web-Merchant der Apple Pay-Plattform ändert, wird die geänderte und überarbeitete Version hier veröffentlicht: https://www.bizzon.com/legal/apple-pay. Solche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Web-Merchant der Apple Pay-Plattform treten mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft. Wenn Sie Apple Pay nach der Veröffentlichung der geänderten Apple Pay-Plattform-Web-Merchantbedingungen weiterhin in Ihrem Store nutzen, erklären Sie sich mit den geänderten Apple Pay-Plattform-Web-Merchantbedingungen einverstanden und akzeptieren diese. Wenn Sie mit Änderungen der Apple Pay-Plattform-Web-Merchantbedingungen nicht einverstanden sind, deaktivieren Sie Ihr Apple Pay-Konto und nutzen Sie Apple Pay nicht weiter.
13.3. ZAHLUNGSMETHODEN. Wir behalten uns das Recht vor, die Liste der akzeptierten Zahlungsmethoden und unterstützten Zahlungskarten jederzeit zu ändern.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1. ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN. Diese Bedingungen können von Zeit zu Zeit von Bizzon geändert werden. Wenn Bizzon eine Änderung an den Rahmenbedingungen vornimmt, informiert Bizzon den Merchant mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Inkrafttreten der überarbeiteten Bedingungen, es sei denn, eine Änderung der Bedingungen ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall kann eine kürzere Frist gelten. Bizzon kann, ist jedoch nicht verpflichtet, den Merchant über die vorgenommenen Änderungen ausschließlich in der nicht rechtsverbindlichen Zusammenfassung auf der linken Seite zu informieren.
14.2. WIDERSPRUCH. Wenn der Merchant mit den Änderungen dieser Bedingungen gemäß Bestimmung 14.1. oben, Änderungen der Dienstleistungen, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der Dienstleistungen gemäß Bestimmung 2.9. oben führen, oder Änderungen der Gebühren gemäß Bestimmung 3.4. oben (jeweils eine „Änderung“) nicht einverstanden ist, hat der Merchant Bizzon schriftlich zu benachrichtigen und kann den Vertrag (i) zum Tag des Inkrafttretens der jeweiligen Änderung oder (ii) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die jeweilige Änderung kündigen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt. Wenn Bizzon vor diesem Datum keine Kündigung des Merchants zugestellt wird, ist der Merchant nicht mehr berechtigt, den Vertrag aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen zu kündigen.
14.3. SALVATORISCHE KLAUSEL. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als rechtswidrig, nicht durchsetzbar, ungültig, ineffizient oder nicht anwendbar erweisen (oder später als solche erweisen), so hat dies keine Auswirkungen auf andere Bestimmungen dieser Vereinbarung, die weiterhin gültig und wirksam bleiben.
14.4. AUFRECHNUNG. Der Merchant ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen von Bizzon aufzurechnen, noch ist er berechtigt, Zahlungen, die für Bizzon bestimmt sind, unabhängig von der Art oder dem Zweck dieser Zahlungen in irgendeiner Weise einzubehalten. Bizzon ist berechtigt, seine Forderungen gegen die Forderungen des Merchants aufzurechnen.
14.5. ABTRETUNG. Der Merchant erteilt hiermit seine Zustimmung zur Abtretung der Rechte und zur Übernahme der Pflichten von Bizzon, die sich aus der Vereinbarung ergeben, an ein verbundenes Unternehmen von Bizzon oder einen Dritten. Um jeden Zweifel auszuschließen, kann der Merchant die Vereinbarung oder eines seiner Rechte, Interessen oder Pflichten aus der Vereinbarung ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Bizzon an einen Dritten abtreten.
14.6. VERZICHT. Keine der Parteien wird so behandelt, als hätte sie auf Rechte verzichtet, indem sie Rechte aus dem Vertrag nicht (oder verspätet) ausübt.
14.7. RECHTE DRITTER. Die Bestimmungen des Vertrags sind für die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommen ausschließlich diesen zugute. Sie dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie Dritten Rechte übertragen.
14.8. Dieser Vertrag stellt den gesamten Vertrag zwischen Ihnen und uns dar und ersetzt alle vorherigen Entwürfe, Verträge, Vereinbarungen und Absprachen zwischen Ihnen und uns, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf seinen Gegenstand. Alle Umstände, die in den letzten 3 Jahren zu einer Haftung geführt haben, werden gemäß diesen Bedingungen geklärt.
14.9. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr oder ihrem Gegenstand ergeben, unterliegen dem in der Vereinbarung festgelegten Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, einschließlich Streitigkeiten über das Bestehen, die Gültigkeit oder die Beendigung der Vereinbarung oder die Folgen ihrer Nichtigkeit, werden von den zuständigen Gerichten eines in der Vereinbarung festgelegten Landes endgültig entschieden.
ANHANG NR. 1 – DEFINITIONEN
„Nutzungsbedingungen“ |
bezeichnet eine Reihe von Richtlinien zur Nutzung der Dienste, die unter Acceptable Use Policy verfügbar sind; |
„Konto“ |
hat die in Bestimmung 2.6. oben angegebene Bedeutung; |
„Acquirer“ |
bezeichnet eine Bank, mit der Bizzon einen Vertrag über die Bereitstellung der Dienste abgeschlossen hat; |
„Acquirer-Vertrag“ |
hat die in Bestimmung 2.3. oben angegebene Bedeutung; |
„Verbundenes Unternehmen“ |
bezeichnet in Bezug auf eine Partei jeden anderen Rechtsträger, der diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke der Definition bedeutet der Begriff „Kontrolle“ entweder (i) den Besitz von 20 % oder mehr der Aktien mit gewöhnlichen Stimmrechten für die Wahl der Direktoren dieser Einheit; oder (ii) die Befugnis, die Geschäftsführung oder die Richtlinien der anderen Einheit zu leiten oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder anderweitig; |
„Vereinbarung“ |
bezeichnet eine zwischen Bizzon oder seinem verbundenen Unternehmen und dem Merchant geschlossene Vereinbarung, auf deren Grundlage die Dienstleistungen erbracht werden; |
„Bizzon“ |
bezeichnet BIZZON LTD, eine in England und Wales unter der Handelsregisternummer 09283111 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit eingetragenem Sitz in Mews Systems Ltd, 91 Waterloo Road, London SE1 8RT, Vereinigtes Königreich, oder ihr verbundenes Unternehmen, wie in der Vereinbarung angegeben; |
„Kartenlesegerät“ |
bezeichnet ein Kartenlesegerät, das für die Dienste verwendet wird; |
„Änderung“ |
hat die in Bestimmung 14.2. oben angegebene Bedeutung; |
„Vertrauliche Informationen“ |
bezeichnet technische oder nichttechnische Informationen, einschließlich Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, geschützte Informationen, Techniken, Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Erfindungen, Know-how, Prozesse, Geräte, Ausrüstung, Algorithmen, Softwareprogramme, Software, Quelldokumente und Informationen über aktuelle, zukünftige und geplante Produkte und Dienstleistungen, Forschung, experimentelle Arbeit, Entwicklung , Konstruktionsdetails und -spezifikationen, Technik und alle anderen Informationen, die als „vertraulich“ oder „proprietär“ gekennzeichnet sind oder von denen die empfangende Partei weiß oder wissen muss, dass sie als vertraulich gelten; um Zweifel auszuschließen, umfasst dieser Begriff keine Informationen, für die die empfangende Partei durch ihre schriftlichen Aufzeichnungen nachweisen kann, dass (a) ihr bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren; (b) ohne Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen öffentlich zugänglich sind oder wurden; (c) rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der zur Offenlegung berechtigt ist; (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden; (e) mit schriftlicher Genehmigung der offenlegenden Partei zur Veröffentlichung freigegeben wurde; oder (f) aufgrund eines Gerichtsbeschlusses oder anderweitig gesetzlich vorgeschrieben offengelegt wurde, vorausgesetzt, dass die Partei, die zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist, die andere Partei unverzüglich benachrichtigt, damit diese eine Schutzanordnung erwirken oder die Offenlegung anderweitig verhindern kann; |
„Dokumentation“ |
bezeichnet Benutzerhandbücher, Leitfäden, technische Dokumentationen, technische Anforderungen und FAQs, die für alle oder einen Teil der Dienste konstruiert sind und dem Merchant von Bizzon zur Verfügung gestellt werden können; |
„Gebühren“ |
bezeichnet alle Gebühren, die der Merchant an Bizzon für die Dienste zu zahlen hat, wie im Vertrag festgelegt oder zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart; |
„Hosting-Plattform“ |
bezeichnet die Amazon Web Services oder eine andere Hosting-Plattform, die dem Merchant von Bizzon mitgeteilt wurde; |
„Gesetzgebung“ |
bezeichnet alle allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Land der Registrierung von Bizzon, vorausgesetzt, dass diese Vorschriften auf die Beziehung der Parteien oder die Dienstleistungen anwendbar sind; |
„Merchant“ |
bezeichnet einen Dritten, dem Bizzon eine der Dienstleistungen bereitstellt; |
„Partei“ |
bezeichnet entweder den Merchant oder Bizzon, der Begriff „Parteien“ bezeichnet sowohl den Merchant als auch Bizzon zusammen; |
„Entlastungsereignis“ |
hat die in Bestimmung 8.4. oben angegebene Bedeutung; |
„Bericht“ |
hat die in Bestimmung 10.4. oben angegebene Bedeutung; |
„Dienstleistungen“ |
haben die in Bestimmung 2.1. oben angegebene Bedeutung; |
„Software“ |
bezeichnet die gesamte Software, die mit einem Zahlungsabwicklungs-Gateway verbunden ist, sowie die damit verbundene mobile Anwendung, die es dem Merchant ermöglicht, Verkäufe zu tätigen, Bestände zu verwalten, Zahlungen abzuwickeln und verschiedene Verkaufsberichte zu erstellen, sowie alles andere, was Bizzon dem Merchant von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt; |
„Sub-Merchantkonto“ |
bezeichnet das Konto des Merchants auf der Plattform des Acquirers; |
„Steuern“ |
bezeichnet alle Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Abgaben jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, harmonisierte, Umsatz-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer lokalen, staatlichen, provinziellen, bundesstaatlichen oder ausländischen Gerichtsbarkeit erhoben werden können; |
„Laufzeit“ |
hat die in Bestimmung 12.1. oben angegebene Bedeutung; |
„Bedingungen“ |
bezeichnet die aktuelle Version dieser Nutzungsbedingungen einschließlich aller Anhänge und anderer Dokumente, die durch Verweis beigefügt sind, die auch auf der entsprechenden Website von Bizzon verfügbar sind und von Bizzon von Zeit zu Zeit geändert werden können; |
„Gebiet“ |
bezeichnet das Gebiet, in dem die Dienste vom Merchant genutzt werden dürfen, d. h. das Land, in dem der Merchant seinen Sitz hat, sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist; und |
„Transaktionsdaten“ |
hat die in Bestimmung 2.2. oben angegebene Bedeutung. |